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   BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98   

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BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98 (https://dejure.org/1998,2670)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1998 - 4 StR 403/98 (https://dejure.org/1998,2670)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1998 - 4 StR 403/98 (https://dejure.org/1998,2670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 89
  • StV 1999, 428
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
    Dient der Tatbeitrag jedoch dem Umsatz von Betäubungsmitteln, liegt im Falle uneigennütziger Mitwirkung Beihilfe zum Handeltreiben eines anderen vor (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94

    Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht das - uneigennützige - Verhalten der Angeklagten als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen gewertet; es beschwert die Angeklagte nicht, daß die Strafkammer nicht geprüft hat, ob sie tateinheitlich den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verwirklicht hat (vgl. BGH NStZ 1993, 44, 45; StV 1995, 197, 198; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 855).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
    c) Der Senat hat den Schuld- und Strafausspruch in den Fällen 6 bis 30 aufgehoben; für einen Teilfreispruch ist kein Raum, weil die als tatmehrheitlich angeklagten "Taten" Teilakte der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sind (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
    Dementsprechend sind die als selbständige Taten abgeurteilten Fälle 6 bis 30 als Verkauf aus den Erwerbsmengen der Fälle 2 bis 5 der Urteilsgründe diesen vier Taten zuzuordnen, ohne daß es der Aufklärung bedarf, welche Weitergabe von Haschisch und Kokain aus welcher Erwerbsmenge stammt, weil diese in jedem Einzelfall erheblich größer war als die Summe aller von der Angeklagten weiterverkauften Kleinmengen (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
    a) Abgabe im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15; BGH NStZ-RR 1998, 150; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95; Körner aaO § 29 Rdn. 656, 670; vgl. aber zum Begriff der Abgabe in § 29 a Abs. 1 BtMG BGH NStZ 1996, 604; 1997, 89, 90).
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige;

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
    a) Abgabe im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15; BGH NStZ-RR 1998, 150; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95; Körner aaO § 29 Rdn. 656, 670; vgl. aber zum Begriff der Abgabe in § 29 a Abs. 1 BtMG BGH NStZ 1996, 604; 1997, 89, 90).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 341/98

    Erfüllung des Tatbstands des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (st. Rspr., BGHSt 30, 28; BGH, Beschluß vom 28. Juli 1998 - 4 StR 341/98).
  • BGH, 19.10.1995 - 4 StR 570/95

    Würdigung von Einzelstrafen - Begriff der "Abgabe von Betäubungsmitteln" -

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
    a) Abgabe im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15; BGH NStZ-RR 1998, 150; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95; Körner aaO § 29 Rdn. 656, 670; vgl. aber zum Begriff der Abgabe in § 29 a Abs. 1 BtMG BGH NStZ 1996, 604; 1997, 89, 90).
  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
    a) Abgabe im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15; BGH NStZ-RR 1998, 150; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95; Körner aaO § 29 Rdn. 656, 670; vgl. aber zum Begriff der Abgabe in § 29 a Abs. 1 BtMG BGH NStZ 1996, 604; 1997, 89, 90).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht das - uneigennützige - Verhalten der Angeklagten als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen gewertet; es beschwert die Angeklagte nicht, daß die Strafkammer nicht geprüft hat, ob sie tateinheitlich den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verwirklicht hat (vgl. BGH NStZ 1993, 44, 45; StV 1995, 197, 198; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 855).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann -

  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 225/95

    Gleicher Strafrahmen für unerlaubten Besitz von Betäubungsmittlen und unerlaubten

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    a) Abgabe im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist die Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 403/98, NStZ-RR 1999, 89; MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn. 866; Weber, BtMG, 5. Aufl., BtMG § 29 Rn. 1113 jeweils mwN).
  • BGH, 08.02.2017 - 5 StR 561/16

    Abgabe von Betäubungsmitteln (Übertragung der Verfügungsgewalt; keine

    Abgabe im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG ist die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann (BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 403/98, NStZ-RR 1999, 89 mwN).
  • BGH, 11.12.2018 - 3 StR 378/18

    Betäubungsmittelstrafrecht (Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des

    Dienen solche ohne Eigennutz erbrachten Tatbeiträge jedoch dem von einem anderen veranlassten profitorientierten Betäubungsmittelumsatz, liegt keine Abgabe, sondern eine Beihilfe zum Handeltreiben des nach Gewinn oder sonstigen persönlichen Vorteilen strebenden anderen nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 27 Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 403/98, NStZ-RR 1999, 89; ferner BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 305/09, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Diese Grundsätze gelten auch für die Tatbeiträge des Gehilfen (Senatsbeschluß vom 29. September 1998 - 4 StR 403/98).
  • BGH, 24.02.2006 - 2 StR 35/06

    Abgabe von Betäubungsmitteln; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Neben der einem Umsatzgeschäft dienenden Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge des Erwerbers liegt eine Abgabe durch den Kurier an ihn gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nicht vor (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97; BGH, Beschl. vom 29. September 1998 - 4 StR 403/98 = NStZ-RR 1999, 89).
  • BGH, 25.11.2013 - 5 StR 475/13

    Verkauf von Kokain bis zu 22 Konsumeinheiten durch Mitglieder einer Bande an

    Diese Beurteilung der Konkurrenzen nimmt der Senat hin, wenngleich die Zusammenfassung zu Bewertungseinheiten näher gelegen hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6; vom 29. September 1998 - 4 StR 403/98, NStZ-RR 1999, 89; vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 60/08, NStZ 2008, 471).
  • BayObLG, 20.10.2003 - 4St RR 120/03

    Vollendung der Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln bei Einschaltung eines

    Wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln macht sich strafbar, wer die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über Rauschgift ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten überträgt, der über die Betäubungsmittel frei verfügen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ-RR 1999, 89 sowie die Nachweise bei Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 931).
  • OLG Schleswig, 14.03.2001 - 1 Ss 70/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Begriff der "Abgabe", Betäubungsmitteltausch,

    Schließlich begegnet der Schuldspruch wegen "Abgabe von Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG " Bedenken, weil unter Abgabe in diesem Sinne die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann, zu verstehen ist (vgl. Körner BtMG 4. Aufl., § 29 Rdnr. 565, 670, BGH StV 1999, 428 ).
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