Rechtsprechung
BGH, 25.10.1963 - 4 StR 404/63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 20.09.1937 - 5 D 524/37
1. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sachlage. 2. Zur Tragweite …
Auszug aus BGH, 25.10.1963 - 4 StR 404/63
Eine veränderte Sachlage im Sinne dieser Bestimmung kann auch durch Verfahrensvorgänge eintreten, insbesondere durch den Wechsel eines Verteidigers, selbst wenn der neue Verteidiger sogleich an die Stelle des früheren tritt (RGSt 71, 353, 354; JW 1926, 1928; HRR 1936, 1402; BGH LM § 265 Nr. 16).Besonders in dem vorliegenden Fall notwendiger Verteidigung kann die Fürsorgepflicht des Gerichts die Aussetzung der Verhandlung oder wenigstens die Wiederholung wichtiger Verfahrensabschnitte, z.B. einer schwer zu würdigenden Beweisaufnahme, gebieten, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich ein eigenes Urteil über das bisherige Beweisergebnis zu bilden, damit dem Angeklagten der ihm kraft Gesetzes gebührende Schutz gewährt wird (vgl. RGSt 71, 353, 354; 77, 153, 155; BGHSt 13, 337, 344 [BGH 30.10.1959 - 1 StR 418/59]; BGH NJW 1963, 1114).
- BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59
Verfahren bei Verteidigerwechsel
Auszug aus BGH, 25.10.1963 - 4 StR 404/63
Besonders in dem vorliegenden Fall notwendiger Verteidigung kann die Fürsorgepflicht des Gerichts die Aussetzung der Verhandlung oder wenigstens die Wiederholung wichtiger Verfahrensabschnitte, z.B. einer schwer zu würdigenden Beweisaufnahme, gebieten, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich ein eigenes Urteil über das bisherige Beweisergebnis zu bilden, damit dem Angeklagten der ihm kraft Gesetzes gebührende Schutz gewährt wird (vgl. RGSt 71, 353, 354; 77, 153, 155; BGHSt 13, 337, 344 [BGH 30.10.1959 - 1 StR 418/59]; BGH NJW 1963, 1114). - BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63
Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers …
Auszug aus BGH, 25.10.1963 - 4 StR 404/63
Besonders in dem vorliegenden Fall notwendiger Verteidigung kann die Fürsorgepflicht des Gerichts die Aussetzung der Verhandlung oder wenigstens die Wiederholung wichtiger Verfahrensabschnitte, z.B. einer schwer zu würdigenden Beweisaufnahme, gebieten, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich ein eigenes Urteil über das bisherige Beweisergebnis zu bilden, damit dem Angeklagten der ihm kraft Gesetzes gebührende Schutz gewährt wird (vgl. RGSt 71, 353, 354; 77, 153, 155; BGHSt 13, 337, 344 [BGH 30.10.1959 - 1 StR 418/59]; BGH NJW 1963, 1114). - RG, 16.07.1943 - 1 C 158/43
Dem Verteidiger ist Gelegenheit zu geben, sich ausreichend auf die Verhandlung …
Auszug aus BGH, 25.10.1963 - 4 StR 404/63
Besonders in dem vorliegenden Fall notwendiger Verteidigung kann die Fürsorgepflicht des Gerichts die Aussetzung der Verhandlung oder wenigstens die Wiederholung wichtiger Verfahrensabschnitte, z.B. einer schwer zu würdigenden Beweisaufnahme, gebieten, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich ein eigenes Urteil über das bisherige Beweisergebnis zu bilden, damit dem Angeklagten der ihm kraft Gesetzes gebührende Schutz gewährt wird (vgl. RGSt 71, 353, 354; 77, 153, 155; BGHSt 13, 337, 344 [BGH 30.10.1959 - 1 StR 418/59]; BGH NJW 1963, 1114).
- BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und …
Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).Anstelle einer Aussetzung kann es bei einem Verteidigerwechsel auch ausreichend sein, wichtige Verfahrensabschnitte zu wiederholen, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich ein umfassendes eigenes Urteil von dem Beweisergebnis zu machen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47 f.; vgl. Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350).
Bei dieser Sachlage war das Landgericht nur dann gehalten, von Amts wegen eine Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung anzuordnen, wenn sich die dem Prozessverhalten des Angeklagten und seines Verteidigers zu entnehmende Einschätzung der Sach- und Rechtslage als evident interessenwidrig dargestellt hätte und ohne diese Maßnahmen eine effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 c MRK) unter keinem Gesichtspunkt mehr gewährleistet gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47).