Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,295
BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73 (https://dejure.org/1973,295)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1973 - 4 StR 410/73 (https://dejure.org/1973,295)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73 (https://dejure.org/1973,295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Taxigeld-Anspruch

§ 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung;

§ 316a StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und mit fahrlässigem unbefugtem Führen einer Schusswaffe - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die Geltendmachung der Aufklärungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1969) § 255

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sicherungserpressung 5

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 224
  • NJW 1973, 2072
  • MDR 1973, 1032
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73
    Mit dieser Auffassung (die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 19, 342, 344 offenlassen konnte) steht auch die Entscheidung BGHSt 14, 386 im Einklang.
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73
    Danach begeht der Täter eine räuberische Erpressung, der (ohne Zueignungsabsicht, aber) in rechtswidriger Bereicherungsabsicht "mit den Mitteln des Raubes" einen anderen rechtswidrig dazu nötigt, die (Wegnahme einer fremden beweglichen Sache oder die) Preisgabe eines Vermögensgegenstandes zu dulden, d.h. tatsächlich hinzunehmen (vgl. auch BGHSt 7, 252, 255; OLG Hamburg HESt 2, 318).
  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 304/71

    Voraussetzungen des Autostraßenraubes - Räuberische Erpressung durch Nötigung zum

    Auszug aus BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73
    Hieran ändert der Umstand nichts, daß der Angeklagte wohl schon durch den Abschluß des Beförderungsvertrages einen Eingehungsbetrug begangen hatte (BGH Urteil vom 17. August 1971 - 1 StR 304/71 -).
  • BGH, 03.05.1963 - 4 StR 131/63

    Tateinheit zwischen Autostraßenraub und schwerem Raub - Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73
    Die vollendete räuberische Erpressung steht zu dem Autostraßenraub nicht im Verhältnis der Gesetzeskonkurrenz, sondern in dem der Tateinheit (BGH NJW 1963, 1413 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 03.06.1964 - 2 StR 143/64
    Auszug aus BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73
    Mit dieser Auffassung (die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 19, 342, 344 offenlassen konnte) steht auch die Entscheidung BGHSt 14, 386 im Einklang.
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine (besonders schwere) räuberische Erpressung zwar auch derjenige begehen, der das Opfer mit Gewalt dazu zwingt, die Wegnahme einer Sache zu dulden (BGH, Urteil vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73, BGHSt 25, 224, 228 mwN), eine Verurteilung wegen Raubes aber daran scheitert, dass die dafür erforderliche Zueignungsabsicht nicht vorliegt bzw. nicht nachweisbar ist (BGH, Urteile vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 388, 390 f.; vom 6. August 1991 - 1 StR 430/91, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 2; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 StR 685/98, NStZ-RR 1999, 103).
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Allerdings braucht diese Preisgabe - anders als beim Betrug - nicht in Form einer Vermögensverfügung zu erfolgen (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 14, 386, 390; 25, 224, 228; Arzt, Strafrecht B.T. LH 3 Rdn. 357; Schünemann JA 1980, 486, 489; a.A. die wohl überwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. insoweit Herdegen in LK StGB 11. Aufl. § 249 Rdn. 23 Fn. 12 und die Nachweise bei Röckrath, Die Zurechnung von Dritthandlungen bei der Dreieckserpressung, 1991 S. 43 ff.).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Aus der Entscheidung BGHSt 25, 224 ergibt sich nichts anderes:.
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu einem solchen Verhalten zu nötigen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH NJW 1984, 501; BGHR StGB § 263 1 Versuch 1 m.w.N.; zum umgekehrten Fall, daß der Käufer sein Geld mit Nötigungsmitteln zurückverlangt, vgl. BGH NStZ-RR 2000, 234).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Deshalb liegt beispielsweise räuberische Erpressung vor, wenn es einem Taxifahrer aufgrund eines vom Täter spätestens während der Fahrt gefaßten Entschlusses bei Beendigung der Fahrt durch Anwendung von Gewalt unmöglich gemacht wird, seine Fahrpreisforderung durchzusetzen, wenn er also die Forderung endgültig preisgeben muß (BGHSt 25, 224 ff.).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Zwar kommt eine räuberische Erpressung grundsätzlich in Betracht, wenn dem Opfer unter Anwendung von Gewalt unmöglich gemacht wird, eine Forderung - hier eine Darlehensrückforderung - durchzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, NStZ 2008, 627; vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95, 96; Urteil vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73, BGHSt 25, 224, 227 f.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 253 Rn. 30).

    Die Gewaltanwendung diente hier auch nicht dazu, eine täuschungsbedingte Vermögensverfügung endgültig zu bewirken (vgl. zu solchen Fallkonstellationen BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 4 StR 520/18, juris Rn. 4; Urteile vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, NStZ 2002, 33; vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73, BGHSt 25, 224, 227 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

    Wie die Prüfer zutreffend dargelegt haben, sind bei der Frage des Gewalteinsatzes nach betrügerischem Handeln zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Wird aufgrund eines entsprechenden Tatplans nach vorangegangener Täuschung unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt, um das Opfer zu nötigen, die erzwungene Schädigung seines Vermögens endgültig hinzunehmen, liegt eine Tat nach §§ 253, 255 StGB vor, wohingegen diese Straftatbestände nicht anzuwenden sind, wenn der Einsatz von Gewalt erst aufgrund eines nach dem Abschluss der betrügerischen Handlung und nach Eintritt des Betrugsschadens spontan gefassten Entschlusses erfolgt (vgl. im Einzelnen die zutreffend von der Erstkorrektorin herangezogenen Entscheidungen des BGH: Urteil vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73 -, BGHSt 25, 224; Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83 -, BGHSt 32, 88 und Beschluss vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83 -, NJW 1984, 501, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96

    Annahme eines Vermögensschadens nach Aufdeckung der Täuschung während der

    In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn nach fehlgeschlagener Täuschung unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu nötigen, die erstrebte Schädigung seines Vermögens hinzunehmen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH bei Dallinger MDR 1975, 23; BGH NJW 1984, 501 = JR 1984, 388 m. Anm. Kienapfel).
  • BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97

    Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB,

    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalt ist für einen Schuldspruch wegen (tateinheitlich zur schweren räuberischen Erpressung begangener) Beihilfe zum schweren Raub kein Raum, weil sich der Angeklagte G. an der Tat nicht (auch) als Gehilfe beteiligt, sondern er im Hinblick auf die gesamte Tat und Beute als (Mit-)Täter gehandelt hat (vgl. BGHSt 14, 386, 390 f.; 25, 224, 228; Senatsbeschluß vom 13. Mai 1997 - 4 StR 200/97 = NStZ-RR 1997, 321 [BGH 13.05.1997 - 4 StR 200/97]; zur Mittäterschaft bei unterschiedlichen Straftatbeständen vgl. BGHSt 36, 231 ff. mit Anm. Beulke NStZ 1990, 278 [BGH 25.07.1989 - 1 StR 479/88]).
  • BGH, 27.06.2002 - 3 StR 189/02

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (gewaltsames Erzwingen der Weiterfahrt in

    Hierdurch wird jedoch der Schuldspruch nicht in Frage gestellt, weil das gewaltsame Erzwingen der Weiterfahrt in der Absicht, den geschuldeten Fahrpreis nicht vollständig zu bezahlen, den Tatbestand des § 316 a Abs. 1 StGB ebenso erfüllt (vgl. BGHSt 25, 224 ff.) wie auch die nach Änderung des Tatplans erhobene Forderung des Angeklagten, auszusteigen und ihm das Fahrzeug zu überlassen, da diese in Anbetracht des unmittelbar zuvor erfolgten Angriffs die konkludente Androhung weiterer Gewaltanwendung enthielt.
  • BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91

    Knebelungsmittel als sonstiges Werkzeug im Tatbestand des schweren Raubes -

  • KG, 23.09.2019 - 161 Ss 139/19

    Versuchte räuberische Erpressung im Zusammenhang mit einer Schwarzfahrt

  • BGH, 01.03.1984 - 4 StR 55/84

    Zwingen eines Taxifahrers unter Vorhalten einer Waffe auf Verzicht der

  • BGH, 04.07.1985 - 1 StR 252/85

    Abänderung des Schuldspruches ohne Beeinflussung des Strafausspruches

  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 805/76

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts bei fehlenden Feststellungen zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht