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   BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85   

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BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85 (https://dejure.org/1985,571)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1985 - 4 StR 412/85 (https://dejure.org/1985,571)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85 (https://dejure.org/1985,571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender Drohung

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 546
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85
    Denn für die Tateinheit reicht es aus, wenn ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt; bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung ist dies schon dann der Fall, wenn die sexuellen Handlungen, wie hier, unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden (BGH bei Holtz MDR 1981, 99 ).
  • BGH, 16.10.1984 - 1 StR 591/84

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Vergewaltigungsversuch und

    Auszug aus BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85
    Deshalb ist das Nötigungsmittel im Falle 7 der Urteilsgründe mit dem der Fälle 3 bis 6 so verzahnt, daß nicht von zwei Taten, sondern von einer tateinheitlich verbundenen Tat auszugehen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1984 - 1 StR 591/84).
  • BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99

    Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung;

    Der zur früheren Rechtslage in Rechtsprechung und Literatur verbreitete Sprachgebrauch, wonach die Tathandlung der Vergewaltigung in einer qualifizierten Nötigung zum Beischlaf bestehe (vgl. BGH NStZ 1985, 546), fand seine Rechtfertigung in dem Umstand, daß die herkömmlichen Tatmittel des § 177 Abs. 1 StGB a.F. sämtlich zugleich auch Nötigungsmittel im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB waren, die Vergewaltigung sich somit als Spezialfall der Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB darstellte.
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung

    Während in § 177 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB die tatbestandliche Nötigungshandlung, die im Einsatz von Gewalt oder einer Drohung des Täters mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben besteht, als solche geeignet ist, einen fortwirkenden Zwang auf das Opfer auszuüben und es - in einem weiteren Akt (BGH NStZ 1985, 546) - zur Duldung oder Vornahme erneuter sexueller Handlungen zu veranlassen, trifft dies bei § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht zu.
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96

    Kindesentziehung - Räumliche Trennung - Beeinträchtigung des elterlichen

    Das Geschehen am Abend des 30. Oktober 1994, bei dem das Tatopfer noch "unter dem Eindruck der Bedrohungen" stand, stellt sich für die wertende Betrachtung als ein einheitlicher Vorgang dar, so daß sich der Angeklagte trotz zweimaligen erzwungenen Geschlechtsverkehrs mit der Geschädigten (nur) einer Vergewaltigung schuldig gemacht hat (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 2 StR 606/95).
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Die einzelnen Nötigungshandlungen bzw. -versuche werden durch gleichartige Idealkonkurrenz zu einem Vergehen der Nötigung verbunden, weil ihnen eine unverändert andauernde, einheitliche Drohung zugrunde lag (vgl. BGHSt 37, 256, 259 f; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

    Das Landgericht hat diese Handlungen rechtlich zutreffend als eine Tat im Sinne des § 52 StGB gewertet (vgl. BGH NStZ 1985, 546; Tröndle StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2b m.w.N.).

    Wegen der damit vorliegenden Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen stehen die einzelnen Tatbestände im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH NStZ 1985, 546).

  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99

    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage

    Es kann dahingestellt bleiben, ob allein das Ausnutzen derselben schutzlosen Lage wie bei einheitlicher Gewalteinwirkung (vgl. BGH bei Janßen NStZ-RR 1998, 325) und bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung (vgl. BGH NStZ 1985, 546) den mehrfach erzwungenen Geschlechtsverkehr wegen Teilidentität der Ausführungshandlung (BGHSt 43, 317, 319; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) zur Tateinheit verknüpfen kann oder ob in diesen Fällen bei mehrfacher Tatbestandsverwirklichung eine Tat im Rechtssinne nur unter den Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit (BGHSt 4, 219, 220; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) in Betracht kommt.
  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

    In solchem Fall besteht Tateinheit, wenn die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Drohung vorgenommen werden, so daß das Opfer sich der Wegnahmehandlung nicht zu widersetzen wagt (BGH NStZ 1982, 380 m. w. Nachw.; BGH, Beschl. vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78; BGH NStZ 1985, 546 ; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Urt. vom 9. November 1976 - 1 StR 393/76).
  • BGH, 13.02.1986 - 4 StR 26/86

    Tateinheit bei Sexualdelikten

    Deshalb ist Tateinheit, nicht Tatmehrheit gegeben, wenn durch dieselbe Nötigungshandlung mehrere Beischlafshandlungen (BGH bei Holtz MDR 1981, 99) oder Beischlafshandlungen und sonstige sexuelle Handlungen (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85) oder sexuelle Handlungen und die Hergabe von Geld (BGH, Beschluß vom 30. November 1977 - 3 StR 447/77) erzwungen werden.

    Deshalb verzahnt das Nötigungsmittel alle Tatbestandsverwirklichungen in der Weise, daß nicht von drei Taten, sondern von einer tateinheitlich verbundenen Tat auszugehen ist (BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 4 StR 412/85).

  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 401/95

    Natürliche Handlungseinheit - Mehraktiges Tatgeschehen - Einheitlicher Wille -

    Entgegen der Auffassung der Strafkammer stellt sich das zusammenhängende, von einheitlichem Willen getragene (UA 12, 15) und durch die fortdauernde Drohung mit der Waffe (UA 26) verbundene mehraktige Tatgeschehen zum Nachteil der Geschädigten W. und P. (Fälle II 2 und 3) als jeweils eine natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGH NStZ 1985, 546; 1990, 490, 491; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2b m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99

    Vergewaltigung; Natürliche Handlungseinheit; Tateinheit

    Unter den gegebenen Umständen liegt bereits die Annahme nahe, der Angeklagte habe, ohne jemals sein Tatziel aufzugeben, in beiden Fällen des Oralverkehrs dasselbe Tatmittel eingesetzt, indem er jeweils unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung oder Bedrohung handelte, so daß - da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfällt - von tateinheitlichem Zusammentreffen auszugehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80 - bei Holtz MDR 1981, 99; BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1986 - 4 StR 26/86; Tröndle, StGB 48. Aufl. Rdn. 3 vor § 52; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 20).
  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91

    Voraussetzungen des schweren Raubes - Vorliegen von Raub und räuberischer

  • BGH, 17.02.1998 - 1 StR 750/97

    Entführung gegen den Willen der Entführten - Unterbringung in einem

  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

  • BGH, 22.04.1999 - 1 StR 181/99

    Dauerhafte Gewaltanwendung; Dauerhafte Drohung; Tateinheit

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 322/98

    Tateinheit zwischen schwerem Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98

    Tateinheit im Rahmen einer mehrfachen Vergewaltigung

  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 262/95

    Tateinheit - Einheitliche Drohung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

  • BGH, 14.07.1999 - 2 StR 20/99

    Konkurrenz zwischen Nötigung, erpresserischen Menschenraub und schwerer

  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 669/87

    Tateinheit bei durch mehrere Täter gemeinschaftlich begangener

  • BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung der Einzelstrafen und Gesamtstrafen

  • BGH, 06.07.1998 - 5 StR 170/98

    Erfüllung der Qualifikation zu einem Raub bei Vorliegen einer geladenen

  • BGH, 29.03.1994 - 1 StR 103/94

    Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Drohung - Tateinheit - Tatentschluß

  • BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95

    Voraussetzungen für die Annahme eines tateinheitlichen Geschehensablaufs -

  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 233/95

    Nötigung - Erpressung - Drohung - Tateinheit

  • BGH, 18.07.1995 - 4 StR 295/95

    Versuchte Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Tat - Fortdauernde Gewaltanwendung

  • BGH, 14.07.1995 - 2 StR 124/95

    Tateinheit - Gewalt - Geschlechtsverkehr - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

  • BGH, 21.04.1995 - 3 StR 96/95

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Tateinheit - Drohung - Fortgesetzte Handlung

  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92

    Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Sexualdelikt - Vergewaltigung -

  • BGH, 28.11.1996 - 4 StR 529/96

    Annahme von Tateinheit aufgrund einer natürlichen Handlungseinheit bei

  • BGH, 09.11.1994 - 3 StR 366/94

    Konkurrenzen - Tateinheit - Raub - Räuberische Erpressung - Nötigung -

  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 9/94

    Abänderung eines Schuldspruchs hinsichtlich eines Konkurrenzverhältnisses -

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