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   BGH, 11.09.1975 - 4 StR 417/75   

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https://dejure.org/1975,5621
BGH, 11.09.1975 - 4 StR 417/75 (https://dejure.org/1975,5621)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1975 - 4 StR 417/75 (https://dejure.org/1975,5621)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 (https://dejure.org/1975,5621)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionserfolg bei Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit - Vorübergehender Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen - Fehlende Begründung im Ausschließungsbeschluss - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit als absoluter ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 74/62
    Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 417/75
    Schon die Stellung des Angeklagten als Trainer der Jugendmannschaft und deren Begleiter auf Reisen und bei Spielen gegen andere Mannschaften mit ihren vielfältigen, die Jugendlichen unmittelbar berührenden Aufgaben begründete ein menschliches und sittliches Autoritätsverhältnis, das über die bloße sportliche Betätigung hinaus die gesamte Lebensführung der Minderjährigen betraf und ihm entsprechende Einwirkungsmöglichkeiten auf diese eröffnete (vgl. hierzu im einzelnen BGHSt 17, 191, 192).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 98/79

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen - Bestehen eines

    Beiden Teilen muß dabei der Zusammenhang des Abhängigkeitsverhältnisses mit den sexuellen Handlungen bewußt sein (vgl. Dreher/Tröndle, a.a.O.; BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75).
  • BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98

    Sexuelle Nötigung durch Entkleidung, Fotographie und Fesselung des Opfers; Sinn

    Die Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs geht im Hinblick auf den Wortlaut des § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG bisher allerdings davon aus, daß selbst dann, wenn für Verfahrensbeteiligte und Zuhörer der Ausschließungsgrund auf der Hand lag, auf dessen Bezeichnung im Gerichtsbeschluß nicht verzichtet werden darf (BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 57, 58; 3, 344, 345; 27, 117, 118; 27, 187, 188; 30, 298, 301; 38, 248; 41, 145, 146; BGH NJW 1977, 1643; StV 1981, 3; 1984, 146; NStZ 1983, 324; BGHR GVG § 174 Abs. 1 Satz 3 Begründung 1 - 6; BGH, Urt. vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75; Beschl. vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76; Urt. vom 10. März 1976 - 3 StR 15/76; Beschl. vom 27. November 1987 - 2 StR 591/87).
  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 246/87

    Verfahrensrüge gegen den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der

    Obwohl zwischen beiden Taten ein enger Zusammenhang bestand, hat sich die Urteilsaufhebung im Fall 1 nicht auf die Verurteilung im Fall 2 zu erstrecken, weil das Landgericht auf Grund einer Berufungsbeschränkung in dieser Sache den Schuldspruch als rechtskräftig ansah (zu Fällen, in denen sich ein Einfluß auf die Beweiswürdigung in einem weiteren Fall nicht ausschließen ließ, vgl. BGH, Urt. vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 - sowie Beschl. vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76).
  • BGH, 26.11.1980 - 2 StR 597/80

    Ausschluss der Öffentlichkeit während einer Zeugenvernehmung - Ausschluss der

    Es läßt sich danach nicht ausschließen, daß der genannte Rechtsfehler das gesamte Urteil beeinflußt hat (vgl. BGH, Urteile vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 - und 17. Mai 1977 - 4 StR 102/77; Beschluß vom 18. Februar 1976 - 3 StR 13/76).
  • BGH, 14.03.1979 - 3 StR 64/79

    Anforderungen an die gerichtliche Begründungspflicht bei Ausschluss der

    In diesen Fällen ist in dem Gerichtsbeschluß zu präzisieren, welcher der möglichen Ausschließungsgründe vom Tatrichter für gegeben angesehen wird (BGH 4 StR 417/75 vom 11. September 1975; 1 StR 496/76 vom 12. Oktober 1976; 1 StR 335/76 vom 20. Juli 1976 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 27, 187; anders für § 172 Nr. 4 GVG, welche Vorschrift Alternativen nicht enthält: BGHSt 27, 117).
  • BGH, 18.02.1976 - 3 StR 13/76

    Pflicht zur Angabe des Ausschließungsgrundes hinsichtlich eines Ausschlusses der

    Es läßt sich deshalb nicht ausschließen, daß das auf diesem Teil der Hauptverhandlung beruhende Beweisergebnis bei der gesamten Urteilsfindung berücksichtigt worden ist, auch soweit sie Straftaten zum Nachteil anderer Mädchen betraf (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75 -).".
  • BGH, 10.03.1976 - 3 StR 15/76

    Begründungserfordernis eines die Öffentlichkeit ausschließenden Beschlusses

    An dieser Rechtsprechung bat der Bundesgerichtshof ständig festgehalten (vgl. hierzu u.a. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1974 - 1 StR 615/74 - in GA 1975, 283 und zuletzt noch Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75).
  • BGH, 27.01.1976 - 5 StR 5/76

    Pflicht zur ausreichenden Angabe des für die Ausschließung der Öffentlichkeit

    "Der von der Revision geltend gemachte absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO greift durch, weil der im Beschluß des Landgerichts vom 12. Juni 1975 enthaltene Hinweis auf die mehrere Alternativen umfassende Vorschrift des § 172 Nr. 2 GVG keine ausreichende Angabe des für die Ausschließung der Öffentlichkeit maßgeblichen Grundes enthält (vgl. BGH Urt. v. 11. September 1975 - 4 StR 417/75 -)und der Verstoß gegen § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dadurch geheilt wird, daß sich der Grund für die Ausschließung der Öffentlichkeit hier aus der Natur der verhandelten Sache und der vor Beschlußfassung stattgefundenen Erörterung ergab (BGHSt 1, 334; 2, 56; BGH in GA 1971, 34; 1975, 283 sowie in VRS 37, 62).".
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