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   BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97   

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BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97 (https://dejure.org/1998,371)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1998 - 4 StR 428/97 (https://dejure.org/1998,371)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 4 StR 428/97 (https://dejure.org/1998,371)
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Castor-Transport

§ 303 StGB, Substanzverletzung nicht erforderlich, Beeinträchtigung der 'bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit' erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung, Mittäterschaft, § 25 Abs. 2 StGB;

§§ 240, 22 StGB, 'Gewalt', unmittelbares Ansetzen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG; § 74 Abs. 1 S. 2 GVG; § 240 StGB; § 303 StGB; Art. 101 GG; Art. 8 GG; § 25 Abs. 2 StGB
    Gesetzlicher Richter (Zuständigkeit des Landgerichts wegen der besonderen Bedeutung des Falls); Tatbestandsmerkmal der Beschädigung einer Sache bei der Sachbeschädigung; Gewaltbegriff und Verwerflichkeit bei der Nötigung (Blockaden von Gleisanlagen); Mittäterschaft; ...

  • Wolters Kluwer

    Unterbinden der Benutzung des Schienenweges

  • opinioiuris.de

    Castor-Transport

  • Judicialis

    StGB 1975 § 22; ; StGB 1975 § 240; ; StGB 1975 § 303

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 22; StGB § 240; StGB § 303
    Anbringung eines schwer zu entfernenden Hindernisses auf Bahngleisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (1975) §§ 22, 240, 303

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schienenblockade durch schwer zu beseitigenden Stahlkasten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachbeschädigung durch Funktionsbeeinträchtigung

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 34
  • NJW 1998, 2149
  • NStZ 1998, 513 (Ls.)
  • NZV 1998, 471 (Ls.)
  • StV 1998, 372
  • VersR 1999, 196
  • JR 1998, 467
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
    Behinderungen und Zwangswirkungen werden grundsätzlich nur dann durch Art. 8 GG gerechtfertigt, wenn sie als sozialadäquate Nebenfolge mit rechtmäßigen Demonstrationen verbunden sind (BVerfGE 73, 206, 250).

    Bei einer zielbewußten Anwendung unmittelbaren Zwangs gegenüber einem bestimmten Rechtsgut eines Dritten ist dem Täter hingegen in der Regel die Berufung auf die Versammlungsfreiheit verwehrt (BVerfGE 73, 206, 250; 82, 236, 264; BGHSt 23, 46, 56 f.).

    Im Rahmen der erforderlichen Abwägung aller Umstände (BVerfGE 73, 206, 255 f., 260; BVerfG NJW 1991, 971 f.) ist neben den unter aa) aufgeführten Gesichtspunkten zu beachten, daß das angewandte Nötigungsmittel der Gewalt (BVerfGE 73, 206, 252 ff.; BGHSt 34, 71, 77 f.; Tröndle aaO § 240 Rdn. 24 b, 25) für sich bereits eine strafbare Handlung nach § 303 StGB darstellt.

    Zwar ist dem Angeklagten nicht abzusprechen, sich ernsthaft um ein gewichtiges Anliegen der Allgemeinheit zu bemühen (vgl. zur Berücksichtigung von Fernzielen BVerfGE 73, 206, 257 ff.; Lackner/Kühl aaO § 240 Rdn. 28 a m.w.N.).

  • BVerfG, 26.07.1990 - 1 BvR 237/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Gewalt i.S. des § 240

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
    Das gilt auch unter Berücksichtigung der grundrechtssichernden Funktion der Verwerflichkeitsklausel (BVerfG NJW 1991, 971).

    Im Rahmen der erforderlichen Abwägung aller Umstände (BVerfGE 73, 206, 255 f., 260; BVerfG NJW 1991, 971 f.) ist neben den unter aa) aufgeführten Gesichtspunkten zu beachten, daß das angewandte Nötigungsmittel der Gewalt (BVerfGE 73, 206, 252 ff.; BGHSt 34, 71, 77 f.; Tröndle aaO § 240 Rdn. 24 b, 25) für sich bereits eine strafbare Handlung nach § 303 StGB darstellt.

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
    Bei einer zielbewußten Anwendung unmittelbaren Zwangs gegenüber einem bestimmten Rechtsgut eines Dritten ist dem Täter hingegen in der Regel die Berufung auf die Versammlungsfreiheit verwehrt (BVerfGE 73, 206, 250; 82, 236, 264; BGHSt 23, 46, 56 f.).

    Jedoch steht die hier zu beurteilende Beeinträchtigung fremder Willens- und Handlungsfreiheit nicht mehr in angemessener Relation zum Zweck der Aktion: Die Blockade war auf unbestimmte Zeit angelegt und wurde erst am zwölften Tag durch einen Polizeieinsatz beendet (vgl. BVerfGE 82, 236, 264; BayObLG NJW 1993, 212, 213; 213, 214; OLG Stuttgart NJW 1992, 2713; 2719; Eser in Schönke/Schröder aaO § 240 Rdn. 29).

  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde,

    Es genügt, daß durch körperliche Einwirkung auf die Sache die bestimmungsgemäße (technische) Brauchbarkeit nachhaltig gemindert wird (BGH NJW 1998, 2149, 2140 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 4 Ws 37/08

    Fahrlässige Tötung: Inbrandsetzung eines Gebäudes; Zurechnung des Todes zweier

    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Medieninteresse eine ohnehin vorhandene besondere Bedeutung des Tatgeschehens für die Allgemeinheit widerspiegelt (vgl. BGHSt 44, 34 zu einer Blockadeaktion).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13

    Strafrechtliche Ahndung von Blockadeaktionen: Nötigung durch Anketten an

    Dem folgend hat der Bundesgerichtshof das Merkmal der Gewalt in einem Fall angenommen, in welchem die Blockierer in der Absicht der Unterbindung des Schienenwegs auf den Zuggleisen ein mit den Schienen fest verbundenes Hindernis angebracht haben (BGHSt 44, 34).

    Dass durch das Verhalten der Angeklagten die bestimmungsgemäße technische Brauchbarkeit des Gleiskörpers nachhaltig beeinträchtigt worden wäre, ist ebenfalls nicht festgestellt, zumal vorliegend der Gleiskörper nicht mit einer zusätzlichen Sicherung etwa eines Metallkastens oder eines Betonblocks (vgl. hierzu BGHSt 44, 34; Otto NStZ 1998, 513; Dietmeier JR 1998, 470; Fischer a.a.O. § 303 Rn. 6,12) fest und untrennbar verbunden war und die Schienen im Falle der - nach den Feststellungen jederzeit möglichen - Selbstbefreiung der Angeklagten trotz der Unterhöhlung nach Sachlage weiterhin befahren hätten werden können.

    Eine der Angeklagten zurechenbare, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 303 StGB erfüllende Substanzverletzung könnte sich jedoch daraus ergeben, dass der Gleiskörper durch Mitarbeiter der AVG bzw. Polizei- oder Ordnungskräfte durchtrennt und zeitweise entfernt werden musste (vgl. auch hierzu BGHSt 44, 34 - bei juris Rn. 20).

  • OLG Stuttgart, 30.07.2015 - 2 Ss 9/15

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Zeitspanne von mehreren Stunden zwischen

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum strafrechtlichen Gewaltbegriff liegt auch in solchen Fällen Gewalt vor, in denen die Schwelle zum rein passiven Widerstand bzw. zivilen Ungehorsam überschritten wird und über eine rein psychische Zwangswirkung hinaus ein physisch wirkendes Hindernis zur Verhinderung einer bevorstehenden Vollstreckungshandlung errichtet wird; auf die Entfaltung körperlicher Kraft durch die Täter selbst kommt es insoweit nicht an (BGHSt 44, 34, 39 f.; OLG Celle, Urteil vom 12. August 2003 - 22 Ss 86/03 -, zit. nach juris).
  • BGH, 23.04.2002 - 1 StR 100/02

    Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt);

    Damit hat er nun unter Einsatz seines Körpers und unter Entfaltung gewisser Körperkraft auch ein physisches Hindernis geschaffen, von dem auf die Autofahrerin nicht nur psychische Zwangswirkung durch bloße Anwesenheit ausging (vgl. im übrigen zur Abgrenzung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes BGH NJW 1995, 3131 - Ausbremsen im Verkehr; BGHSt 41, 182 - sog. Zweite-Reihe-Rechtsprechung; BGH, Beschl. vom 1. August 1995 - 1 StR 334/95 Kreuzungsblockade durch mehrere hundert Personen; BGHSt 41, 231 - "Spaziergangs-Demonstrant"; BGHSt 44, 34 - Gleisblockade mit Stahlkasten).
  • BGH, 05.04.2018 - 3 StR 13/18

    Schwere Brandstiftung (ganz oder teilweise Zerstören durch Brandlegung bei

    Der in § 303 Abs. 1, § 303b Abs. 1 Nr. 3 und § 304 Abs. 1 StGB verwendete Begriff des "Beschädigens' erfasst jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf die Sache, durch die die stoffliche Zusammensetzung der Sache verändert oder ihre Unversehrtheit derart aufgehoben wird, dass die Brauchbarkeit für ihre Zwecke gemindert ist (vgl. RG, Beschluss vom 18. Dezember 1939 - 2 D 646/39, RGSt 74, 13, 14; BGH, Beschluss vom 13. November 1979 - 5 StR 166/79, BGHSt 29, 129, 132; Urteil vom 12. Februar 1998 - 4 StR 428/97, BGHSt 44, 34, 38; vgl. ferner MüKoStGB/Wieck-Noodt, 2. Aufl., § 303 Rn. 24; § 303b Rn. 15; § 304 Rn. 23).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Nach dem in § 25 Abs. 2 StGB verankerten Grundgedanken der mittäterschaftlichen Verantwortung ist jeder als Täter zu bestrafen, der aufgrund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses seinen Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und denjenigen des anderen als Ergänzung seines Tatanteils will (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1998, 2149 f. m. w. N.).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02

    Billigen von Straftaten; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger

  • BGH, 09.02.2021 - AK 5/21

    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.:

  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 397/19

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbestand des

  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00

    Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16

    Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender

  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

  • OLG Dresden, 28.06.2018 - 8 U 1802/17

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 Ws 323/09

    Anforderungen an die Auslegung von Äußerungen

  • OLG Celle, 29.01.2004 - 22 Ss 189/03

    Beeinträchtigung des öffentlichen Schienenverkehrs anlässlich einer Demonstration

  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 2 Ss 39/03

    Sachbeschädigung durch unaufgeforderte Übersendung von Telefax-Werbung

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13

    Nötigung durch friedliche Blockadeaktion: Anforderungen an die

  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 63/12

    Beihilfe zum Betrug (Abgrenzung zur Täterschaft; Mittäterschaft)

  • BGH, 12.06.2012 - 3 StR 166/12

    Mittäterschaft (Anforderungen an die wertende Gesamtbetrachtung bei Tatbeiträgen

  • BGH, 28.04.2020 - 3 StR 85/20

    Regelmäßig keine Mittäterschaft (hier: beim Betrug) durch untergeordnete

  • AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22

    Nötigung durch "Klimakleber"

  • LG Kiel, 16.06.2009 - 10 KLs 24/08

    Strafverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter eines als

  • AG München, 16.12.2022 - 851 Cs 113 Js 124160/22

    Nötigung durch "Klimakleber"

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22

    Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen

  • LG Saarbrücken, 26.06.2015 - 2 KLs 23/14

    Enrotherm-Verfahren: Bewährungsstrafen für die Geschäftsführer

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2000 - 2 Ws 304/00

    Zuständigkeit in Strafsachen; Besondere Bedeutung des Falles; Bestechlichkeit;

  • OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99

    Abgabe von nicht den Anforderungen entsprechendem Frischkäse in einer Gaststätte

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2001 - 1 Ws 151/01

    Voraussetzungen für das Vorliegen der besonderen Bedeutung der Sache im Rahmen

  • OLG Hamm, 27.10.1999 - 4 Ss 338/99

    Urteil, Aufhebung, Verbrechen, Strafrichter, BtM, Straferwartung,

  • AG München, 01.06.2023 - 1035 Ds 113 Js 185580/22

    Strafbarkeit des unbefugten Überwindens einer Stadionbande durch Klima-Aktivisten

  • KG, 24.08.2000 - 1 Ss 198/00
  • BayObLG, 27.07.2001 - 4St RR 88/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz in Mittäterschaft

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