Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2612
BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91 (https://dejure.org/1991,2612)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1991 - 4 StR 440/91 (https://dejure.org/1991,2612)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1991 - 4 StR 440/91 (https://dejure.org/1991,2612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialprognose - Bewertung durch Tatrichter - Auflagen - Weisungen - Rückfallgefahr - Vollstreckung der Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 379/86

    Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verneinung einer günstigen

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91
    Ebenso BGH, StV 1987, 63; s. auch OLG Oldenburg, StV 1991, 420.

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß sich der neue Tatrichter bei der Prüfung der für eine Strafaussetzung nach § 56 StGB vorausgesetzten positiven Sozialprognose der Frage zuzuwenden haben wird, ob Auflagen und Weisungen in Betracht kommen, die die weitere Entwicklung der Angeklagten positiv beeinflussen können und geeignet sind, einer Rückfallgefahr zu begegnen (vgl. BGH StV 1987, 63; StV 1991, 424).

  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG grundsätzlich zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 BtMG zu entnehmen und ein besonders schwerer Fall des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG zu verneinen ist (vgl. BGHSt 33, 92 (93); BGH StV 1986, 342).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86

    Rechtliche Würdigung einer unerlaubten Einfuhr von Heroin zum überwiegenden

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91
    Regelmäßig legt ein solcher Umstand die Anwendung des § 30 Abs. 2 BtMG nahe (ständ. Rechtspr.; BGH StV 1986, 20; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Eigenverbrauch 1; vgl. auch Körner a.a.O. § 30 Rdn. 80).
  • BGH, 06.02.1990 - 1 StR 709/89

    Vorliegen gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe - Gesamtwürdigung des

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91
    Es versteht sich hier auch keineswegs von selbst, daß der Aufklärungserfolg gemessen an der von den Angeklagten begangenen Tat nur von solchem Gewicht war, daß deshalb § 31 BtMG nur für eine Strafmilderung nach § 49 Abs. 2 StGB ausreichte (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Februar 1990 - 1 StR 709/89).
  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91
    Denn unabhängig von dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB kann ein minder schwerer Fall vorliegen, wenn ein opiatabhängiger Täter nicht geringe Mengen von Betäubungsmitteln einführt, die überwiegend zum Eigenverbrauch bestimmt sind (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 3).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 217/91

    Strafaussetzung - Prognose - Betäubungsmittel - Fürsorgepflicht - Therapieplatz -

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91
    Daß die Sucht der Angeklagten so stark "war" (!), daß für sie "eine weitere Therapie erforderlich ist, die sie allein aus sich heraus nicht erfolgreich durchführen können", ist angesichts der Möglichkeiten, die § 56 c Abs. 3 StGB im Rehabilitationsinteresse eröffnet (vgl. Dreher/Tröndle a.a.O. § 56 Rdn. 6 a; Lackner StGB 19. Aufl. § 56 Rdn. 13), hier kein ausreichender Grund, eine Strafaussetzung von vornherein zu versagen (BGH StV 1991, 414).
  • BGH, 17.01.1986 - 3 StR 415/85

    Möglichkeit der Annahme eines minder schweren Falls bei Nachtatverhalten

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG grundsätzlich zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 BtMG zu entnehmen und ein besonders schwerer Fall des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG zu verneinen ist (vgl. BGHSt 33, 92 (93); BGH StV 1986, 342).
  • BGH, 08.10.1990 - 4 StR 426/90

    Voraussetzungen der Ablehnug der Strafaussetzung zur Bewährung im

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß sich der neue Tatrichter bei der Prüfung der für eine Strafaussetzung nach § 56 StGB vorausgesetzten positiven Sozialprognose der Frage zuzuwenden haben wird, ob Auflagen und Weisungen in Betracht kommen, die die weitere Entwicklung der Angeklagten positiv beeinflussen können und geeignet sind, einer Rückfallgefahr zu begegnen (vgl. BGH StV 1987, 63; StV 1991, 424).
  • BGH, 12.06.1985 - 2 StR 271/85

    Minder schwerer Fall - Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91
    Regelmäßig legt ein solcher Umstand die Anwendung des § 30 Abs. 2 BtMG nahe (ständ. Rechtspr.; BGH StV 1986, 20; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Eigenverbrauch 1; vgl. auch Körner a.a.O. § 30 Rdn. 80).
  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Bei dieser Sachlage hätte für das Landgericht Veranlassung bestanden, sich näher mit den möglichen Auswirkungen einer Weisung nach § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB auf die Beurteilung der Rückfallgefahr auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 1999 - 4 StR 72/99, StV 1999, 601; vom 8. Oktober 1991 - 4 StR 440/91, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 21).
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 445/14

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (günstige

    Die Strafkammer hat sich an dieser Stelle auch nicht - wie erforderlich -mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit insbesondere durch die Erteilung von Therapieweisungen sowie Weisungen nach § 56c Abs. 2 Nr. 3 StGB die Voraussetzungen für eine günstige Kriminalprognose geschaffen werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1991 - 4 StR 440/91, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 21, und vom 19. März 2013 - 5 StR 41/13, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Sozialprognose 5).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Dabei ist ferner zu berücksichtigen, daß sich die für eine Aussetzung von Strafe und Maßregel nach den §§ 56 Abs. 1, 2, 67 b StGB erforderliche günstige Sozialprognose bei dem inzwischen über sechs Monate in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten auch aus einer Verbindung der Strafaussetzung mit der Weisung, sich einer Langzeitdrogentherapie zu unterziehen (§ 56 c Abs. 3 Nr. 1 StGB), ergeben kann (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9, 19 bis 21).
  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Anforderungen an die Begründung:

    Zwar durften in diesem Zusammenhang "enge Bewährungsauflagen und Weisungen" (UA S. 25) als für die Prognose grundsätzlich relevante sog. flankierende Maßnahmen berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 1987, 63; 1992, 230; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19, 20 und 21; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 5. Aufl. Rn. 216).
  • BGH, 18.03.1999 - 4 StR 72/99

    Altpapier als fremde Sache; Verhaltensstörungen; Unterbringung in einem

    Mit der Frage, ob mit Hilfe der Einbindung des Beschwerdeführers in einer geeigneten Einrichtung (§ 56 c Abs. 3 Nr. 2 StGB) eine günstige Prognose gestellt werden (§ 56 StGB) und die Gefährlichkeit des Angeklagten in vertretbarer Weise abgemildert (§ 67 b Abs. 1 Satz 1 StGB) werden kann (vgl. BGH StV 1997, 467; NStZ-RR 1997, 291; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 21; § 67 b Gesamtwürdigung 1; Tröndle aaO § 56 c Rdn. 1, § 67 b Rdn. 3), hat sich die Strafkammer nicht näher befaßt.
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 41/13

    Rechtsfehlerhafte Unterlassung der Strafaussetzung zur Bewährung (Schaffung der

    Die Strafkammer setzt sich an dieser Stelle nicht mit der Frage auseinander, inwieweit insbesondere durch die Erteilung von Therapieweisungen sowie Weisungen nach § 56c Abs. 2 Nr. 3 StGB die Voraussetzungen für eine günstige Kriminalprognose geschaffen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 4 StR 440/91, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 21).
  • BGH, 14.04.1993 - 4 StR 116/93

    Eigenverbrauch - Einfuhr - Handeltreiben - Erwerb - Strafschärfung

    Unabhängig von dem Vorliegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit kann ein minder schwerer Fall zu bejahen sein, wenn der Täter nach längerem Konsum harter Drogen nicht geringe Mengen davon einführt, die zu einem erheblichen Teil zum Eigenverbrauch bestimmt sind (BGH NStZ 1990, 384; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1991 - 4 StR 440/91, insoweit in StV 1992, 63 nicht abgedruckt).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2021 - 1 OLG 53 Ss 97/21

    Anforderungen an die Strafzumessung in einem Berufungsurteil

    c) Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die neue zur Entscheidung berufene Kammer sich damit auseinanderzusetzen haben wird, inwieweit insbesondere durch die Erteilung einer Therapieweisung sowie Weisungen nach § 56c Abs. 2 Nr. 1, 2 StGB die Voraussetzungen für eine günstige Kriminalprognose geschaffen werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1991 - 4 StR 440/91, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 21, und vom 19. März 2013 - 5 StR 41/13, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Sozialprognose 5; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 445/14 -).
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 62/97

    Rechtmäßigkeit der Ausstellung einer günstigen Kriminalprognose trotz eines

    Besonderes Gewicht durfte die Strafkammer darauf legen, beim Angeklagten sei die Fortführung einer langdauernden Substitutionsbehandlung durch entsprechende Weisungen im Bewährungsbeschluß sichergestellt (vgl. BGH StV 1987, 63; 1992, 63).
  • BGH, 21.11.1991 - 4 StR 556/91

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß sich der neue Tatrichter bei der Prüfung der für eine Strafaussetzung nach § 56 StGB vorausgesetzten positiven Sozialprognose der Frage zuzuwenden haben wird, ob insbesondere Therapieweisungen nach § 56 c Abs. 3 StGB als erfolgversprechend in Betracht kommen, die geeignet sind, einer Rückfallgefahr zu begegnen (Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1991 - 4 StR 440/91 m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht