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   BGH, 06.12.2005 - 4 StR 443/05   

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https://dejure.org/2005,5291
BGH, 06.12.2005 - 4 StR 443/05 (https://dejure.org/2005,5291)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2005 - 4 StR 443/05 (https://dejure.org/2005,5291)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 4 StR 443/05 (https://dejure.org/2005,5291)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 78 StGB; § 46 StGB; § 261 StPO
    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung); Strafzumessung (keine belastende Anwendung des Zweifelsgrundsatzes hinsichtlich des Alters des Opfers; gebotene mehrfache Anwendung des Zweifelsgrundsatzes)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruchs wegen Strafverfolgungsverjährung; Erforderlichkeit der Neubemessung der Strafen wegen der Anwendung des Zweifelssatzes bei der Strafzumessung im engeren Sinne zu Lasten des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 78 b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 174; ; StGB § 174 Abs. 1; ; StGB § 176 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 a.F.; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Symptomatischer Zusammenhang zwischen "Hang" und "Gefährlichkeit"

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Symptomatischer Zusammenhang zwischen "Hang" und "Gefährlichkeit"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 104
  • NStZ-RR 2006, 361
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

    Auszug aus BGH, 06.12.2005 - 4 StR 443/05
    Der bei § 64 StGB geforderte symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang zu übermäßigem Alkoholgenuss und der Tat sowie der zukünftigen Gefährlichkeit kann - entgegen der im angefochtenen Urteil vertretenen Auffassung - auch dann vorliegen, wenn ein evident gewordener Hang lediglich Einfluss auf die Qualität der bisherigen Straftaten hatte und ihm ein solcher Einfluss auch auf die künftigen zu befürchtenden Straftaten zukommen kann (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1).
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 06.12.2005 - 4 StR 443/05
    Durch den mit dem Sexualdelikts-ÄndG vom 27. Dezember 2003 neu gefassten § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB, in welchem nunmehr bestimmt ist, dass auch bei Straftaten nach § 174 StGB die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, hat sich an dieser Rechtslage für den vorliegenden Fall nichts geändert, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. April 2004 bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten war (vgl. BGH NStZ 2005, 89).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 06.12.2005 - 4 StR 443/05
    Sollten sich in der neuen Hauptverhandlung die Voraussetzungen für Unterbringungsanordnungen sowohl nach § 64 StGB als auch nach § 66 StGB ergeben, wird der Tatrichter zu prüfen haben, ob ausnahmsweise ein Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Der erforderliche symptomatische Zusammenhang kann dabei auch dann vorliegen, wenn ein evident gewordener Hang lediglich Einfluss auf die Qualität der bisherigen Straftat hatte und ihm ein solcher Einfluss auch auf die künftigen zu befürchtenden Straftaten haben kann (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05, NStZ-RR 2006, 104).
  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf);

    Anderes gilt, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits Verjährung eingetreten war (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05; BGH NStZ 2005, 89, 90).
  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang; Prüfung,

    Es reicht bereits aus, wenn der Hang lediglich Einfluss auf die Qualität der bisherigen Straftaten bzw. auf die Intensität der Tatausführung hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96 -, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05 -, NStZ-RR 2006, 104 f.; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16 -, StV 2017, 321 ; Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

    Liegen die Voraussetzungen sowohl des § 66 StGB (bzw. § 66a StGB) als auch des § 64 StGB vor, erfordert das - freilich nur ausnahmsweise (vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05, NStZ-RR 2006, 104, 105) - Absehen von der (vorbehaltenen) Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung nach § 64 StGB ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit in dem Sinne, dass mit der alleinigen Unterbringung gemäß § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Urteil vom 9. November 2006 - 3 StR 360/06, NStZ 2007, 328; BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ 2009, 442 f.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11).
  • LG Köln, 23.05.2022 - 109 KLs 5/21
    Es reicht bereits aus, wenn der Hang lediglich Einfluss auf die Qualität der bisherigen Straftaten bzw. auf die Intensität der Tatausführung hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1996, Az. 2 StR 470/96; Beschluss vom 6. Dezember 2005, Az. 4 StR 443/05; Beschluss vom 8. Dezember 2016, Az. 1 StR 351/16; Beschluss vom 17. Mai 2018, Az. 3 StR 166/18).
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