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   BGH, 11.09.1980 - 4 StR 451/80   

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https://dejure.org/1980,16637
BGH, 11.09.1980 - 4 StR 451/80 (https://dejure.org/1980,16637)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1980 - 4 StR 451/80 (https://dejure.org/1980,16637)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1980 - 4 StR 451/80 (https://dejure.org/1980,16637)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Vorstrafe bei der Strafzumessung wegen gefährlicher Körperverletzung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 11.09.1980 - 4 StR 451/80
    Aus der Revisionsbegründung ergibt sich nämlich nicht, welcher zusätzlichen Beweismittel neben dem vorliegenden eintragungsfreien Zentralregisterauszug, der Einlassung des Angeklagten und dem Bericht der Jugendgerichtshilfe sich das Landgericht nach Auffassung der Revision hätte bedienen sollen, um festzustellen, daß die behauptete Vorstrafe des Angeklagten im Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch gegen ihn verwertbar war (BGHSt 2, 168 f; BGH, Beschluß vom 26. April 1979 - 4 StR 165/79).
  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 581/59
    Auszug aus BGH, 11.09.1980 - 4 StR 451/80
    Zu einer solchen Erörterung besteht nur Anlaß, wenn die aus dem Urteil ersichtlichen Tatsachen und Umstände dieses nahelegen (vgl. BGH NJW 1960, 491 [BGH 22.12.1959 - 1 StR 581/59]; zu § 23 Abs. 3 StGB a.F.).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 11.09.1980 - 4 StR 451/80
    Selbst wenn den Ausführungen der Revisionsbegründung entnommen werden könnte, daß eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts behauptet wird (BGHSt 19, 273, 275), wäre eine solche Aufklärungsrüge nicht form- und fristgerecht erhoben worden.
  • BGH, 26.04.1979 - 4 StR 165/79

    Revision wegen Verfahrensfehler und Verletzung sachlichen Rechts - Rüge von

    Auszug aus BGH, 11.09.1980 - 4 StR 451/80
    Aus der Revisionsbegründung ergibt sich nämlich nicht, welcher zusätzlichen Beweismittel neben dem vorliegenden eintragungsfreien Zentralregisterauszug, der Einlassung des Angeklagten und dem Bericht der Jugendgerichtshilfe sich das Landgericht nach Auffassung der Revision hätte bedienen sollen, um festzustellen, daß die behauptete Vorstrafe des Angeklagten im Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch gegen ihn verwertbar war (BGHSt 2, 168 f; BGH, Beschluß vom 26. April 1979 - 4 StR 165/79).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Das gilt zum Beispiel für die Einhaltung von Belehrungspflichten und anderen Verfahrensregeln, für tatsächliche Umstände, die im Einzelfall der Zuverlässigkeit eines Beweismittels, etwa der Glaubwürdigkeit eines Zeugen, entgegenstehen können, aber auch für den regelgerechten Ablauf von Wahlgegenüberstellungen und Lichtbildvorlagen, für die Erstellung maßstabgerechter Unfallskizzen als Grundlage sachverständiger Begutachtung und tatrichterlicher Beurteilung oder für die Richtigkeit von Eintragungen im Bundeszentralregister (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. September 1980 - 4 StR 451/80).
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