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   BGH, 14.01.2014 - 4 StR 453/13   

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https://dejure.org/2014,552
BGH, 14.01.2014 - 4 StR 453/13 (https://dejure.org/2014,552)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2014 - 4 StR 453/13 (https://dejure.org/2014,552)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13 (https://dejure.org/2014,552)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. StGB
    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Verletzungen durch das Anfahren mit einem Kraftfahrzeug)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Strafbarkeit bei absichtlichem Rammen eines Motorradfahrers durch einen Autofahrer

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer gefährlichen Körperverletzung durch den Sturz einer Person nach gezieltem Anfahren mit dem Pkw

  • rewis.io

    Strafbarkeit bei absichtlichem Rammen eines Motorradfahrers durch einen Autofahrer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer gefährlichen Körperverletzung durch den Sturz einer Person nach gezieltem Anfahren mit dem Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gefährliche KV durch Anfahren des Motorrads? Manche rechtlichen Lösungen kann man wohl nur als Jurist verstehen…

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gezieltes Anfahren einer Person mit einem Kfz ist nicht stets eine gefährliche Körperverletzung

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Körperverletzung: Motorrad absichtlich gerammt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    Auszug aus BGH, 14.01.2014 - 4 StR 453/13
    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen, die nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen sind, können dagegen für sich allein die Beurteilung als gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht tragen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13 (juris Rn. 12) mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 594/15

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs:

    Erst infolge eines anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13, VD 2014, 137; vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 551/14).
  • BGH, 04.11.2014 - 4 StR 200/14

    Zufahren auf einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einem Pkw: Vorsatz der

    Fährt der Täter mit einem Pkw auf einen anderen Verkehrsteilnehmer zu, ist der innere Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB daher nur dann erfüllt, wenn er sich dabei wenigstens mit der Möglichkeit abgefunden hat, dass die betroffene Person angefahren oder überfahren wird und unmittelbar hierdurch eine Körperverletzung erleidet (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36 f.; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 224 Rn. 5).
  • BGH, 14.07.2020 - 4 StR 194/20

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Einsatz eines

    Verletzungen, die erst durch ein anschließendes Sturzgeschehen oder eine Ausweichbewegung des Tatopfers verursacht worden sind, genügen insoweit nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13, VD 2014, 137; vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 551/14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; vom 3. Februar 2016 - 4 StR 594/15, NStZ 2016, 724; und vom 21. November 2017 - 4 StR 488/17).
  • BGH, 21.11.2017 - 4 StR 488/17

    Gefährliche Körperverletzung (Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug)

    Erst infolge eines anschließenden Sturzes oder einer Ausweichbewegung erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13, VD 2014, 137; vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 551/14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; vom 3. Februar 2016 - 4 StR 594/15, NStZ 2016, 724).
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