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   BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92   

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BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92 (https://dejure.org/1992,932)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1992 - 4 StR 456/92 (https://dejure.org/1992,932)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92 (https://dejure.org/1992,932)
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§ 331 StGB aF, Unrechtsvereinbarung, 'Diensthandlung';

(vgl. jetzt den weiter gefaßten Tatbestand des Abs 1: "Dienstausübung")

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 331 StGB
    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und einem Gefangenen in der JVA; Zuwendung eines geringwertigen Geschenks

  • Wolters Kluwer

    Unrechtsvereinbarung - geringwertiges Geschenk - Justizvollzugsbeamter - Vorteilsannahme

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Konkretisierung der Diensthandlung i. S. v. § 331 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 331
    Unrechtsvereinbarung im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 45
  • NJW 1993, 1085
  • MDR 1993, 161
  • NStZ 1993, 186
  • StV 1993, 246
  • JR 1993, 210
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92
    Es genügt, wenn unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und die ins Auge gefaßte Diensthandlung dabei nach ihrem sachlichen Gehalt mindestens in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 4).

    Für die Feststellung dieser Voraussetzungen kann von Bedeutung sein, ob der Amtsträger nur für einen beschränkten Aufgabenkreis zuständig ist, welcher Art die Beziehungen des Vorteilsgebers zu der Dienststelle des Amtsträgers sind und ob die Interessen des Vorteilsgebers sich dem Aufgabenbereich des Amtsträgers zuordnen lassen (BGHR aaO Unrechtsvereinbarung 4; vgl. auch BGH MDR 1984, 597 f.).

  • RG, 07.11.1884 - 2578/84

    1. Begriff der "bestimmten" nicht pflichtwidrigen Amtshandlung im Sinne des §.

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92
    Insofern unterscheidet sich der vom Landgericht festgestellte Sachverhalt wesentlich von dem der Entscheidung RGSt 11, 219 zugrunde liegenden Fall.

    Dort hatte der Vorteilsgeber dem angeklagten Vollzugsbeamten Vorteile zugewandt, damit dieser einem Untersuchungsgefangenen den Aufenthalt in der Anstalt erleichtere und ihn vor anderen Gefangenen bevorzuge und begünstige (RGSt 11, 219, 221).

  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88

    Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer;

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92
    Es genügt, wenn unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und die ins Auge gefaßte Diensthandlung dabei nach ihrem sachlichen Gehalt mindestens in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 4).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90

    Bestechlichkeit - Begriff des Vorteils - Amtsträger

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92
    Es genügt, wenn unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und die ins Auge gefaßte Diensthandlung dabei nach ihrem sachlichen Gehalt mindestens in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 4).
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92
    Die Annahme einer Unrechtsvereinbarung scheidet aus, wenn auf der einen oder anderen Seite - der des Vorteilsgebers oder des Amtsträgers - der Wille fehlt, daß der Vorteil dem Beamten als Gegenleistung für eine Diensthandlung zufließen soll (BGHSt 10, 237, 241; RGSt 65, 52, 53; RG HRR 1940, Nr. 195; a.A. Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 331 Rdn. 6, 29).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92
    Es genügt also - auch zur Verurteilung wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB - nicht schon die Feststellung der Annahme eines Vorteils durch den Amtsträger, und zwar auch dann nicht, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf seine Dienststellung oder aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung erfolgt (BGH NStZ 1984, 24 m.w.N.).
  • RG, 08.07.1924 - IV 661/24

    1. Zerfallen die Wahlperioden des sächsischen Landtags ebenso wie die des

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92
    Da eine tatbestandsmäßige Vorteilsannahme durch den Angeklagten schon mangels Unrechtsvereinbarung der Beteiligten ausscheidet, kann dahingestellt bleiben, ob der Angeklagte das Geschenkpaket dadurch, daß er sich nicht weiter darum gekümmert hat, überhaupt im Sinne des § 331 Abs. 1 StGB angenommen hat, wie die Revision meint, aber jedenfalls zweifelhaft erscheint (vgl. RGSt 58, 263, 267).
  • RG, 15.12.1930 - III 680/30

    1. Erfordert der Tatbestand der Bestechung Einverständnis zwischen dem

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92
    Die Annahme einer Unrechtsvereinbarung scheidet aus, wenn auf der einen oder anderen Seite - der des Vorteilsgebers oder des Amtsträgers - der Wille fehlt, daß der Vorteil dem Beamten als Gegenleistung für eine Diensthandlung zufließen soll (BGHSt 10, 237, 241; RGSt 65, 52, 53; RG HRR 1940, Nr. 195; a.A. Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 331 Rdn. 6, 29).
  • RG, 06.11.1884 - 2589/84

    Gehört zum Thatbestande des Kaufes einer Wahlstimme mehr, als daß der vom Käufer

    Auszug aus BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92
    Unter diesen Bedingungen wird sich bei lebensnaher Bewertung des Sachverhalts regelmäßig der Schluß aufdrängen, daß ein Gefangener mit einem Geschenk an den zuständigen Abteilungsbeamten jedenfalls eine bevorzugte Behandlung erstrebt, also das Geschenk im Sinne des § 331 Abs. 1 StGB als Gegenleistung für eine Diensthandlung einsetzt, und der Beamte mit der Annahme seine Bereitschaft zum Ausdruck bringt, sich bei Gelegenheit durch Gewährung kleinerer oder größerer Vergünstigungen erkenntlich zu zeigen (vgl. auch RGSt 11, 218, 221 f.).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Zum anderen muß der Vorteil nicht mehr als Gegenleistung für eine bestimmte oder zumindest hinreichend bestimmbare (vgl. BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426) Diensthandlung des Amtsträgers gedacht sein.
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    Dies erfüllt die Voraussetzungen an die Bestimmtheit der zu entgeltenden Diensthandlung, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, BGHSt 39, 45, 46 f.; vom 9. November 1995 - 4 StR 411/95, NStZ 1996, 278, 279; Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 4 StR 393/99, NStZ 2000, 319).

    Mit der in Aussicht gestellten Einflussnahme bei Stellenbesetzungen in seiner Funktion als Dienststellenleiter war die Diensthandlung in ihrem sachlichen Gehalt erkennbar und festgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, aaO 46 f.; Urteil vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, NStZ 2005, 214, 215), lediglich die zukünftig zu besetzende Stelle war noch ungewiss.

  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Maßgeblich ist vielmehr, welcher Art die Beziehungen des Vorteilsgebers zu der Dienststelle des Amtsträgers sind und ob die Interessen des Vorteilsgebers sich dem Aufgabenbereich des Amtsträgers zuordnen lassen (vgl. BGHSt 39, 45, 47 m.N.).
  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Maßgeblich ist vielmehr, welcher Art die Beziehungen des Vorteilsgebers zu der Dienststelle des Amtsträgers sind und ob die Interessen des Vorteilsgebers sich dem Aufgabenbereich des Amtsträgers zuordnen lassen (vgl. BGHSt 39, 45, 47 m.N.).
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

    Wegen der Verknüpfung des Preisnachlasses von 26.000 DM mit der zugesagten Hilfe in den ausländerrechtlichen Angelegenheiten der drei polnischen Staatsangehörigen beim Abschluß des Werkvertrages vom 9. Juli 1997 (UA S. 33 f., 44 f., 105 ff.) hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei die für den Tatbestand der Bestechlichkeit erforderliche Unrechtsvereinbarung bejaht (vgl. BGHSt 15, 88, 91; BGHR StGB § 331 Unrechtsvereinbarung 1).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Wenn zwischen den Beteiligten Einverständnis darüber besteht, dass der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenkreises oder Kreises von Lebensbeziehungen in eine gewisse Richtung tätig werden soll, reicht es aus, dass die Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar ist (BGH, aaO, NStZ 2005, 214; Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 StR 560/83, NJW 1985, 391; vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, NJW 1993, 1085 mwN).
  • BGH, 06.02.2003 - 4 StR 423/02

    Urteil gegen Speyrer Kriminalbeamten weitgehend aufgehoben

    Die Urteilsausführungen lassen jedoch besorgen, daß es dabei an die Annahme der nach beiden Straftatbeständen erforderlichen - ausdrücklich oder konkludent - getroffenen Unrechtsvereinbarung, bei der eine bestimmte Diensthandlung für die Vorteilsgewährung als Äquivalent erbracht wird (st. Rspr.; BGHSt 39, 45, 46; BGH NStZ 1999, 561), zu hohe Anforderungen gestellt und deshalb die gebotene Gesamtwürdigung aller nach dem Beweisergebnis für den Abschluß einer solchen Unrechtsvereinbarung sprechenden Umstände unterlassen hat.

    Zwar genügt - auch zur Verurteilung wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB a.F. - nicht schon die Feststellung der Annahme eines Vorteils durch den Amtsträger, und zwar auch dann nicht, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf seine Dienststellung oder aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung erfolgt (vgl. BGHSt 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24).

    Es genügt, wenn unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und die ins Auge gefaßte Diensthandlungen dabei nach ihrem sachlichen Gehalt mindestens in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (st. Rspr.: BGHSt 39, 45, 46/47; BGH NStZ 1999, 561).

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

    Es reicht vielmehr aus, wenn sich das Einverständnis der Beteiligten darauf bezieht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefaßte Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 3 und 4; zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 1984, 24 f.; 1999, 561 f.; 2000, 319 f.).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

    Daß der Angeklagte bei den einzelnen Vorfällen nur geringe geldwerte Vorteile erhielt, steht der Anwendung von § 332 StGB nicht entgegen (vgl. Jescheck in LK 11. Aufl. § 331 StGB Rdn. 8 m.w.N.; vgl. auch BGHSt 39, 45 [BGH 19.11.1992 - 4 StR 456/92] mit Anmerkung Geerds JR 1993, 211 f).
  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme;

    b) Die Tatbestände der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 217, 223; 352, 355; BGHSt 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) übereinstimmend eine - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Unrechtsvereinbarung, bei der eine bestimmte Diensthandlung für die Vorteilsgewährung als Äquivalent erbracht wird (vgl. auch Rudolphi in SK-StGB § 331 Rdn. 29 m.w.N.).

    Je begrenzter der Aufgabenkreis des Amtsträgers sich darstellt, um so leichter sollte danach eine solche Zuordnung möglich sein (vgl. BGHSt 39, 45; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4).

  • BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04

    Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände (Vorteilsannahme; Vereinbarung der

  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 393/99

    Bestechlichkeit; Beihilfe zur Untreue; Unrechtsvereinbarung; Umfang der

  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99

    Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich -

  • LG Bonn, 04.07.2002 - 22 B 10/01
  • OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00

    Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falles

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