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   BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66   

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https://dejure.org/1967,320
BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66 (https://dejure.org/1967,320)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1967 - 4 StR 461/66 (https://dejure.org/1967,320)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1967 - 4 StR 461/66 (https://dejure.org/1967,320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von Alkoholeinfluss und Schockwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 203
  • NJW 1967, 942
  • MDR 1967, 507
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66
    Es fehlt die Angabe der Beweismittel, deren sich das Landgericht nach Ansicht des Beschwerdeführers weiterhin hätte bedienen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Dieser neue, von ganz anderen Beweggründen als dem zum Besitz der Waffe getragene Willensentschluß hat ein nur als sachlich-rechtlich selbständige Handlung rechtlich ausreichend erfaßbares, wesentlich intensiveres kriminelles Verhalten zum Gegenstand, das seinerseits wieder in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz stehen kann (BGH, Beschl. vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82; Puppe a.a.O. S. 206 f; Mitsch MDR 1988, 1005, 1011).Ist das Verbrechen beendet und übt der Täter danach wiederum den unerlaubten Besitz an der Waffe oder das Führen aus, so liegt darin eine weitere materiell-rechtlich selbständige Handlung (vgl. BGHSt 21, 203 ff.).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Wie der Senat in der Entscheidung BGHSt 21, 203 im einzelnen ausgeführt hat, endet eine Trunkenheitsfahrt regelmäßig, wenn sich der Täter nach einem von ihm verursachten Unfall zur Flucht entschließt.
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird allerdings angenommen, wenn derjenige, der entgegen einer gesetzlichen Warteverpflichtung, wie sie sich auch § 142 StGB ergibt, weiterfährt und damit einen neuen Tatentschluss fasst (vgl.: BGH Urt. v. 17.02.1967 - 4 StR 461/66 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.2008 - 2 SsOWi 565/08 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 - juris).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Seit dem Urteil vom 17. Februar 1967 (BGHSt 21, 203) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Dauerstraftat der Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - das gleiche gilt für die fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, vgl. BGHSt 23, 141, 144 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68] - regelmäßig endet, wenn sich der Täter nach einem Unfall zur Flucht entschließt.
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Dementsprechend beginnt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine neue Dauerstraftat, wenn der Täter nach einem Unfallgeschehen weiterfährt, weil er den Entschluss gefasst hat, sich der Feststellung seiner Unfallbeteiligung durch Flucht zu entziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Februar 1967 - 4 StR 461/66, BGHSt 21, 203; Beschluss vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73, VRS 48, 354; Urteil vom 17. Februar 1983 - 4 StR 716/82, VRS 65, 131).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 10.22

    Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei Zuwiderhandlungen im

    Deshalb sei nicht eine einheitliche Trunkenheitsfahrt, sondern Tatmehrheit im Sinne von § 53 Abs. 1 StGB anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1967 - 4 StR 461/66 - BGHSt 21, 203 = juris Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

    Der von der Revision beanstandete vermeintliche Widerspruch in den Feststellungen zur subjektiven Tatseite besteht schließlich auch deshalb nicht, weil bei Fahrtunterbrechung und neuem Entschluss zur Weiterfahrt - vor allem zur Unfallflucht - nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht eine natürliche Handlungseinheit, sondern eine neue Tat gegeben ist (vgl. BGHSt 21, 203, 204; Fischer, a.a.O., § 316 Rn. 56 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Auch die Bewertung des Konkurrenzverhältnisses der begangenen Delikte begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. insoweit: BGHSt 21, 203).
  • OLG Hamm, 21.09.2017 - 3 RVs 28/17

    Begriff der Sachen von besonderem Wert im Sinne von § 315 C Abs. 1 StGB

    Falls die Fahrt nach dem Unfall einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen das Verbot einer Trunkenheitsfahrt enthält, ist dieser Verstoß ebenso wie eine Fluchtfahrt nach dem Unfall (von deren Verfolgung das Amtsgericht in der Hauptverhandlung gemäß § 154a Abs. 2 StPO abgesehen hat) dem Fahrverhalten vor dem Unfall selbständig (BGH, Urteil vom 17. Februar 1967 - 4 StR 461/66).
  • OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08

    Trunkenheitsfahrt; neue Tat; taienheit; ne bis in idem; Strafklageverbrauch

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht nämlich davon aus, dass die Dauerstraftat des § 316 StGB jedenfalls dann beendet ist, wenn der Fahrer nach einem Unfall die Unfallstelle unter den Voraussetzungen der Unfallflucht des § 142 StGB verlässt (BGHSt 21, 203 = NJW 1967, 942; Berz/Burmann/Hentschel, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 14 D, § 316 StGB Rn. 3; Fischer, StGB, 55. Aufl., § 316 Rn. 56).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08

    Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen

  • VGH Hessen, 14.10.2004 - 11 TG 2490/04

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; Gesamtstrafe

  • KG, 27.02.2023 - 3 ORs 5/23

    Angaben im Urteil zum Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung; Gebrauch des

  • KG, 12.02.2021 - 3 Ss 5/21

    Zäsur in Trunkenheitsfahrt auch bei ersichtlich alkoholbedingtem Fahrfehler ohne

  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 91/22

    Nötigung (Versuch: vorsatzgleiche Vorstellung, umfassende Würdigung aller

  • OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 5 Ss 15/99
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

  • KG, 12.02.2021 - 121 Ss 1/21

    Zäsur in Trunkenheitsfahrt auch bei ersichtlich alkoholbedingtem Fahrfehler ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 19 B 289/03

    Mehrere Zuwiderhandlungen bei Idealkonkurrenz

  • BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80

    Zur Beihilfe zum vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und

  • BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81

    Soldatengesetz - Verkehrsunfallflucht - Vertrauenswürdigkeit - Pflichtenmahnung

  • BGH, 26.01.2016 - 3 StR 502/15

    Teilweise Einstellung und Beschränkung des Verfahrens

  • BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73

    Tateinheit zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder der

  • LG Gera, 13.07.2000 - 664 Js 15143/99
  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 50/75

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen eines

  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69

    Anforderungen an die Rückkehrpflicht eines an einem Verkehrsunfall beteiligten

  • BGH, 07.11.1974 - 4 StR 482/74

    Ende einer Trunkenheitsfahrt - Rechtliche Selbstständigkeit der nach der

  • BGH, 20.03.1972 - AnwSt (R) 9/69

    Rechtsmittel

  • OLG Naumburg, 27.02.2023 - 1 ORbs 43/23

    Zwei selbständige Trunkenheitsfahrten bei Fahrtunterbrechung durch

  • BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95
  • BGH, 14.03.1975 - 4 StR 69/75

    Bestimmung von Beginn und Ende der Trunkenheitsfahrt - Zur Einheitlichkeit einer

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