Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1524
BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80 (https://dejure.org/1980,1524)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1980 - 4 StR 464/80 (https://dejure.org/1980,1524)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1980 - 4 StR 464/80 (https://dejure.org/1980,1524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des § 21 StGB durch den Tatrichter trotz unfallbedingter mehrtägiger Bewusstlosigkeit ohne fachärztliche Untersuchung - Geltung eines Dolmetschers als Abwesend im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO bei seiner Vernehmung vor Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StPO § 244 Abs. 2
    Fehlende Sachkunde bei Ausschluß des § 21 StGB ohne sachverständige Beratung

Papierfundstellen

  • StV 1981, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.1969 - 4 StR 183/68

    Der sog. Beweisgrenzwert von 1,1 Prom., der für alle Führer von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80
    Bei einer Kopfverletzung, die zu einer zwölftägigen Bewußtlosigkeit geführt hat, läßt sich aber, ohne fachärztliche Untersuchung nicht ausschließen, daß Hirnschädigungen eingetreten sind, die zur Anwendung des § 21 StGB führen können (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; Beschluß vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 60).
  • BGH, 25.01.1979 - 4 StR 9/79

    Annahme der Schuldfähigkeit bei früherem Kopfsteckschuss und Schädelbasisbruch -

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80
    Bei einer Kopfverletzung, die zu einer zwölftägigen Bewußtlosigkeit geführt hat, läßt sich aber, ohne fachärztliche Untersuchung nicht ausschließen, daß Hirnschädigungen eingetreten sind, die zur Anwendung des § 21 StGB führen können (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; Beschluß vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 60).
  • BGH, 11.11.1976 - 3 StR 333/76

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Abänderung von Schuldsprüchen - Erfüllung

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80
    Dafür reichte bereits die aufgrund der eigenen Einlassung des Angeklagten R... getroffene Feststellung aus, daß diesem bekannt war, daß C... eine geladene Pistole mit sich führte (vgl. BGHSt 27, 56, 57) und aus dieser noch wenige Augenblicke zuvor einen Schuß auf einen Verfolger abgegeben hatte (UA 5).
  • BGH, 28.02.1952 - 5 StR 46/52

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit eines "hirnverletzten" Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - 4 StR 464/80
    Bei einer Kopfverletzung, die zu einer zwölftägigen Bewußtlosigkeit geführt hat, läßt sich aber, ohne fachärztliche Untersuchung nicht ausschließen, daß Hirnschädigungen eingetreten sind, die zur Anwendung des § 21 StGB führen können (vgl. BGH NJW 1952, 633; 1969, 1578; Beschluß vom 25. Januar 1979 - 4 StR 9/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 60).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auf seine Revision hat der erkennende Senat dieses Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben, die Sache insoweit zurückverwiesen, die weiter gehende Revision dagegen verworfen (Urteil vom 9. Oktober 1980 - 4 StR 464/80).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Welche Untersuchungsmethoden der Sachverständige anwendet, muß in erster Linie ihm überlassen bleiben (BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80 bei Pfeiffer NStZ 1982, 189).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Eine Revisionsrüge im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO ist nicht bereits deswegen begründet, weil der Dolmetscher ohne Beiziehung eines weiteren Dolmetschers als Zeuge vernommen wird (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1980 - 4 StR 464/80).
  • BGH, 23.10.2002 - 2 StR 353/02

    Anwesenheit des Dolmetschers; Übersetzung; Beruhen

    Von der Abwesenheit einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, ist daher nicht auszugehen (vgl. u.a. BGH, Urt. vom 9. Oktober 1980 - 4 StR 464/80).
  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in einem solchen Falle regelmäßig die Zuziehung eines ärztlichen Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im medizinischen Bereich der Hirnverletzungen verfügt, geboten (vgl. BGH NJW 1952, 633; BGH StV 1981, 73 und 602; 1986, 285, jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 865/83).
  • BGH, 20.12.1989 - 2 StR 575/89

    Festellung der Schuldfähigkeit durch das Gericht aufgrund eigener Sachkunde bei

    Die Beurteilung der Auswirkung von Schädelverletzungen auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit erfordert die besondere Sachkunde eines Psychiaters, unter Umständen sogar die Hinzuziehung eines Hirnfacharztes (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Urteile vom 15.04.1975 - 1 StR 95/75; vom 26.04.1977 - 1 StR 204/77; vom 9.10.1980 - 4 StR 464/80; vom 18.04.1984 - 2 StR 865/83; BGH StV 1981, 73; 1986, 285; BGHR StGB § 20 - Sachverständiger 2; BGHR StGB § 21 - Sachverständiger 1).
  • BGH, 28.11.1989 - 1 StR 648/89

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen um eine Schuldunfähigkeit

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Schuldfähigkeit eines Angeklagten, der schwere Verletzungen oder gar eine Hirnverletzung erlitten hat, vom Gericht nicht aus eigener Sachkunde beurteilt werden, vielmehr muß ein auf Hirnverletzungen spezialisierter Sachverständiger hinzugezogen werden (BGH StV 1981, 73; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Schuldfähigkeitsgutachten 1; BGH StV 1988, 52; 1984, 142; BGH - Beschluß vom 4. Oktober 1989, 4 StR 394/89).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht