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   BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76   

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BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76 (https://dejure.org/1976,243)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1976 - 4 StR 465/76 (https://dejure.org/1976,243)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76 (https://dejure.org/1976,243)
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Unfall mit gestohlenem Wagen

§ 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Gefährdung des eigenen Fahrzeugs bei der Straßenverkehrsgefährdung

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßige Hehlerei - Gefährdung des Straßenverkehrs durch Gefährdung des geführten, in fremdem Eigentum stehenden Fahrzeugs infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit - Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr - Hinreichende Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 315 c Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 40
  • NJW 1977, 1109
  • MDR 1977, 153
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.12.1957 - 4 StR 554/57
    Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
    An der Auffassung, daß wegen Straßenverkehrsgefährdung (jetzt § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB) nicht bestraft werden kann, wer infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit nur das von ihm geführte, in fremdem Eigentum stehende Fahrzeug gefährdet, wird festgehalten (im Anschluß an BGHSt 11, 148 und BGH VRS 42, 97).

    Der Senat hat bereits unter der Geltung des § 315 a StGB a.F. entschieden (BGHSt 11, 148 im Anschluß an BGH DAR 1958, 19, 20), daß die bloße Gefährdung des vom Täter benutzten fremden Fahrzeugs die Voraussetzungen der Straßenverkehrsgefährdung selbst dann nicht erfüllt, wenn das Fahrzeug gestohlen ist.

    Hierfür war nicht nur die Erwägung von Bedeutung, daß das vom Täter gelenkte Fahrzeug notwendiges Mittel für die Verwirklichung des Tatbestandes sei und daher nicht gleichzeitig Schutzobjekt sein könne; maßgebend war auch der Gedanke, daß das in § 315 a StGB a.F. geschützte Rechtsgut, die allgemeine Sicherheit des Straßenverkehrs, noch nicht dadurch beeinträchtigt werde, daß der Täter nur das von ihm geführte Fahrzeug gefährdet oder beschädigt (BGHSt 11, 148, 151).

    Eine abweichende Meinung vertreten nur Dreher (StGB 36. Aufl. § 315 c Rn. 17), der allerdings im Bereich des § 315 b StGB unter Berufung auf BGHSt 11, 148 annimmt, daß das Fahrzeug, das der Täter im Verkehr absichtlich als Hindernis einsetzt, auch dann nicht als fremde Sache von bedeutendem Wert anzusehen sei, wenn es dem Täter nicht gehört; denn in diesem Fall sei es nur Tatwerkzeug; ferner Hartung (NJW 1966, 15 und 1967, 909); Krumme (KVR, Stichworte, Verkehrsgefährdung, Gemeingefahr, Erläuterungen 1 Bl. 2) und Welzel (Das deutsche Strafrecht, 11. Aufl. S. 462).

    Die Sicherheit des Straßenverkehrs wird aber ebensowenig in Mitleidenschaft gezogen, wenn der Täter bei seiner Fahrt, was häufig vom Zufall abhängen wird (vgl. BGHSt 11, 148, 150), ein ihm nicht gehörendes Fahrzeug benutzt und nur dieses in Gefahr bringt.

    Der Senat hat aber bereits zu § 315 a StGB a.F. ausgeführt (BGHSt 11, 148, 151/152), daß eine differenzierende Betrachtungsweise geboten ist, deren Notwendigkeit sich aus den Besonderheiten des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs mit seinen außergewöhnlich hohen Sachwerten und entsprechend großen Gefahren ergibt (so auch OLG Celle, VRS 33, 202, 204).

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
    Im Hinblick darauf ist eine sachliche Überprüfung nicht möglich (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 387; BGH, Urteile vom 23. April 1975 - 1 StR 589/74 -, vom 9. März 1976 - 1 StR 702/75 - sowie vom 16. Juni 1976 - 3 StR 62/76 -).

    Bei der Begehungsform des "Absetzenhelfens", die hier in Betracht kommt, ist die Hehlerei auch dann vollendet, wenn es nicht zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist (BGH NJW 1976, 1900).

  • BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und

    Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
    Auf eine solche Äußerung des Verteidigers darf sich der Richter in der Regel verlassen (BGH NJW 1973, 1985 und 1965, 2164, 2165), es sei denn, die mangelnde Vorbereitung wäre in Anbetracht der tatsächlichen Umstände - entgegen der Erklärung des Verteidigers - offensichtlich.

    Der Entscheidung NJW 1965, 2164 liegt ein anderer Fall zugrunde.

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 127/71

    Verkehrsunfall - Wartepflicht - Unerlaubte Benutzung eines Kfz - Kfz-Schaden -

    Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
    An der Auffassung, daß wegen Straßenverkehrsgefährdung (jetzt § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB) nicht bestraft werden kann, wer infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit nur das von ihm geführte, in fremdem Eigentum stehende Fahrzeug gefährdet, wird festgehalten (im Anschluß an BGHSt 11, 148 und BGH VRS 42, 97).

    An dieser Auffassung hat der Senat, was die Strafkammer übersieht, auch nach der Neufassung der Straßenverkehrsdelikte durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl I S. 921) festgehalten (VRS 42, 97; Beschluß vom 27. November 1975 - 4 StR 637/75; vgl. auch BGHSt 23, 261, 263).

  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
    Ein Gesetzesverstoß liegt insoweit nur vor, wenn eine Aussetzung unterbleibt, obwohl es auf der Hand liegt, daß sie zur genügenden Vorbereitung der Verteidigung erforderlich ist (BGHSt 8, 93, 96; BGH NJW 1973, 1985, 1986; BGH, Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76).

    Auf eine solche Äußerung des Verteidigers darf sich der Richter in der Regel verlassen (BGH NJW 1973, 1985 und 1965, 2164, 2165), es sei denn, die mangelnde Vorbereitung wäre in Anbetracht der tatsächlichen Umstände - entgegen der Erklärung des Verteidigers - offensichtlich.

  • BGH, 09.01.1959 - 4 StR 490/58

    Fahrzeugführer - Verkehrswidriges Verhalten - Eigentümer des Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
    Dieser geht dahin, daß durch eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht in den durch Verkehrsvorschriften geschützten Rechtskreis eines anderen (§ 1 Abs. 2 StVO; vgl. dazu BGHSt 12, 282) eingegriffen werden darf.
  • BGH, 27.11.1975 - 4 StR 637/75

    Anforderungen an die Feststellung des bedingten Vorsatzes eines Tötungsdelikts -

    Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
    An dieser Auffassung hat der Senat, was die Strafkammer übersieht, auch nach der Neufassung der Straßenverkehrsdelikte durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl I S. 921) festgehalten (VRS 42, 97; Beschluß vom 27. November 1975 - 4 StR 637/75; vgl. auch BGHSt 23, 261, 263).
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
    Es reicht schon eine einzelne Handlung aus, wenn sie - wie hier festgestellt - mit dem Willen begangen wird, sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen (RGSt 58, 19, 20; BGHSt 1, 383; BGH MDR 1975, 321).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
    Nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO müssen in der Rechtsmittelrechtfertigung die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und so genau angegeben werden, daß das Revisionsgericht allein auf Grund des Inhalts der Revisionsbegründungsschrift nachprüfen kann, ob Verfahrensfehler vorliegen oder nicht (BGHSt 3, 213).
  • BGH, 09.03.1976 - 1 StR 702/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
    Im Hinblick darauf ist eine sachliche Überprüfung nicht möglich (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 387; BGH, Urteile vom 23. April 1975 - 1 StR 589/74 -, vom 9. März 1976 - 1 StR 702/75 - sowie vom 16. Juni 1976 - 3 StR 62/76 -).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76

    Auswirkungen eines Verzichts die Ladungsfrist einzuhalten, auf den Antrag das

  • BGH, 14.05.1970 - 4 StR 131/69

    Zechkameraden - § 315c StGB, Einwilligung; § 226a StGB aF (§ 228 StGB nF),

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

  • BGH, 23.04.1975 - 1 StR 589/74

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen

  • RG, 27.11.1923 - IV 398/23

    Wird die Annahme gewerbsmäßiger Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch der Verkehrswert und die Höhe des Schadens an dem Begrenzungspfosten nicht festgestellt sind (vgl. OLG Stuttgart DAR 1974, 106, 107; OLG Jena OLGSt § 315 c StGB Nr. 16; zur maßgeblichen Wertgrenze s. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215), kommt es auf die Begegnung mit dem Kleinbus des V. an.
  • BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall);

    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch nicht erkennbar ist, ob der - allein maßgebliche - Gefährdungsschaden an Laterne und Baum die tatbestandsspezifische Wertgrenze erreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 25), kommt es auf die Gefährdung der Beifahrerin an.

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies für an einer solchen Straftat beteiligte Insassen des Fahrzeugs zu verneinen (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53, BGHSt 6, 100, 102, vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43, und vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, 1155, 1157; vgl. SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 24 m.w.N.).

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer:

    Soweit aus dem Schutzbereich des § 315c StGB, der die Gefährdung eines "anderen Menschen' verlangt, solche Verhaltensweisen ausgeschieden werden, die lediglich Gefahren für Tatbeteiligte begründen, ist hierfür maßgeblich, dass in diesen Fällen das geschützte Rechtsgut - die Sicherheit des Straßenverkehrs - nicht verletzt ist und regelmäßig die Beteiligten mit ihrer Gefährdung einverstanden sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43; Beschlüsse vom 12. Dezember 1990 - 4 StR 531/90, NJW 1991, 1120; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; Lackner/ Kühl/Heger, aaO, § 315c Rn. 25; SSW-StGB/Ernemann, aaO, § 315c Rn. 24 je mwN).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Um eine konkrete Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert bejahen zu können, hätte es - da insoweit das vom Angeklagten geführte Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40) - bestimmter Angaben zum Wert des Fahrzeugs der Zeugin und zur Höhe des drohenden Schadens bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215, 216; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289; zur maßgeblichen Wertgrenze siehe BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; zu den Prüfungsschritten siehe BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216, 217).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib,

    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs die vom Angeklagten geführten fremden Fahrzeuge nicht in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351) und auch nicht erkennbar ist, ob der Gefährdungsschaden an Hauswand bzw. Baustellenabsicherung, Stützmauer und Leitplankenfeldern die tatbestandsspezifische Wertgrenze von 750 Euro erreicht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; SSW-StGB/Ernemann, § 315c Rn. 25), kommt es auf die Gefährdung der Mitfahrer an.

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies für an einer solchen Straftat beteiligte Insassen des Fahrzeugs zu verneinen (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 671/53, BGHSt 6, 100, 102, vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 43, und vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, NJW 2009, 1155, 1157; vgl. SSW-StGB/Ernemann, § 315c Rn. 24 mwN).

  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Die Vorschriften bezwecken den Schutz des Allgemeininteresses an der Sicherheit des Straßenverkehrs, der in ihnen verwirklichte Schutz auch des Einzelnen ist nur eine Nebenwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 15. Dezember 1998 - 4 StR 576/98, NStZ-RR 1999, 120).
  • OLG Braunschweig, 04.07.2014 - 1 Ss 36/14

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen Vollrauschs; Annahme des Vorliegens der

    Diesen Schaden durfte die Kammer zwar als besondere Folge der Tat berücksichtigen, obgleich sich die Strafzumessung grundsätzlich an den tatbezogenen Umständen der Rauschtat zu orientieren hat (Fischer, StGB, 61. Aufl., § 323 a Rn. 22) und die Gefährdung des Täterfahrzeugs bei § 315 c StGB nicht vom Schutzbereich erfasst wird (BGHSt 27, 40; BGH, Beschluss vom 19.01.1999, 4 StR 663/98, juris, Rn. 9; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 315 c Rn. 15 c).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Die vom Senat für die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315 c StGB in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, daß die Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeugs unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zur Sachgefährdung nicht ausreicht (BGHSt 11, 148, 150 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 554/57]; 27, 40, 43; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 31. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 4; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 315 c Rdn. 17 jeweils m.w.Nachw.), gilt angesichts des gleichen Schutzgutes, nämlich der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2), auch im Anwendungsbereich des § 315 b StGB (so auch Jagusch/Hentschel a.a.O. § 315 b StGB Rdn. 6).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19

    Gefährdung des Straßenverkehrs (fremde Sache von bedeutendem Wert:

    Hinzu kommt, dass das Landgericht hier auch das vom Angeklagten gefahrene, der Zeugin D. gehörende Fahrzeug einbezogen hat; nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bleibt hingegen der (Gefährdungs-)Schaden an dem vom Täter gefahrenen Fahrzeug auch dann außer Betracht, wenn es ihm nicht gehört (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 13. Mai 1985 - 4 StR 90/85, DAR 1985, 387).
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Da die Gefährdung des geführten, dem Angeklagten aber nicht gehörenden Fahrzeugs, das nach den Feststellungen einen Wert von etwa 15.000 DM hatte, aus dem Schutzbereich des § 315 c StGB ausscheidet (vgl. BGHSt 27, 40; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94; Tröndle StGB 48. Aufl. § 315 c Rdn. 17 m.w.N.), ist entscheidend, ob der Angeklagte durch die Trunkenheitsfahrt sonst eine fremde Sache von besonderem Wert gefährdet hat.
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 10/91

    Haftung des Dienstherrn für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Beamten

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

  • OLG Hamm, 21.09.2017 - 3 RVs 28/17

    Begriff der Sachen von besonderem Wert im Sinne von § 315 C Abs. 1 StGB

  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln -

  • BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98

    Verfolgungsverjährung bei vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den

  • BGH, 13.01.2000 - 4 StR 598/99

    Konkrete Gefährdung einer anderen Person oder fremder Sachen von bedeutendem Wert

  • OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13

    Rückrechnung der Blutalkoholwerte als Grundlage für die Ermittlung von

  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 240/81

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Eingriff in den öffentlichen

  • VG München, 28.01.2022 - M 16 E 22.2045

    Zuverlässigkeit einer Wachperson

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Täterfahrzeug - Fremdes Eigentum

  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

  • BGH, 13.05.1985 - 4 StR 90/85

    Straßenverkehrsgefährdung - Führen eines Fahrzeugs - Fremdes Eigentum

  • BayObLG, 06.05.1988 - RReg. 1 St 93/88

    Konkrete Gefährdung; Insassen; Kraftfahrzeug; Fahrer; Alkohol

  • VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045

    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der

  • OLG Hamburg, 04.02.1987 - 1 Ss 166/86

    Unfall mit bedeutendem Sachschaden; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Eignung

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 485/76

    Unzureichende Begründung zur Feststellung einer Straßenverkehrsgefährdung

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