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   BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47-48/69   

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https://dejure.org/1971,8450
BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47-48/69 (https://dejure.org/1971,8450)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1971 - 4 StR 47-48/69 (https://dejure.org/1971,8450)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1971 - 4 StR 47-48/69 (https://dejure.org/1971,8450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem Vernichtungslager Sobibor in Polen als Angehörige einer Wachmannschaft - Notwendigkeit des Vorliegens derselben Tat i.S.d. § 264 Strafprozessordnung (StPO) für die Geltendmachung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem Vernichtungslager Sobibor in Polen als Angehörige einer Wachmannschaft - Notwendigkeit des Vorliegens derselben Tat i.S.d. § 264 Strafprozessordnung (StPO) für die Geltendmachung eines ...

  • junsv.nl

    Massenvergasung und Einzeltötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Zivilisten sowie von jüdischen Soldaten der Roten Armee

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (52)

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69
    Das Gericht stellt - ebenso wie bei den übrigen Angeklagten - zutreffend auf die innere Einstellung des Angeklagten, auf sein Verhältnis zu den Taten ab (BGH NJW 1966, 1763 [BGH 05.07.1966 - 5 StR 280/66]; BGHSt 8, 390, 391; 18, 87, 94).

    Wie das Urteil erkennen läßt, war sich das Schwurgericht darüber klar, daß es für die Frage, ob (Mit)täterschaft oder Beihilfe vorliegt, nicht entscheidend auf die Art des äußeren Tatbeitrages ankommt, sondern auf die innere Einstellung zur Tat (BGH MDR 1954, 529; BGHSt 8, 390, 391; 18, 87, 89).

    Es hat sich mit seiner rechtlichen Würdigung entgegen der Ansicht der Revision auch nicht zu den in BGHSt 18, 87 für die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe aufgestellten Grundsätzen in Widerspruch gesetzt.

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66

    Annahme eines verschuldeten Verbotsirrtums - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69
    Die Revision verkennt, daß es für die Anwendung dieser Bestimmung entscheidend darauf ankommt, ob der Schuldvorwurf mit Rücksicht auf den Befehlsdruck, der auf dem Untergebenen lastete, von so geringem Gewicht war, daß jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheint (BGHSt 21, 139, 141).

    Danach kommt es, wie schon zur Revision des Angeklagten D. ausgeführt, entscheidend darauf an, ob der Schuldvorwurf mit Rücksicht auf den Befehlsdruck, der auf dem Untergebenen lastet, von so geringem Gewicht ist, daß jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheint (BGHSt 21, 139, 141).

    Da das Schwurgericht nicht von Strafe abgesehen hat, blieb es entgegen der Ansicht der Revision an die gesetzliche Mindeststrafe gebunden (BGHSt 21, 139).

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw.

    Auszug aus BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69
    Das Gericht stellt - ebenso wie bei den übrigen Angeklagten - zutreffend auf die innere Einstellung des Angeklagten, auf sein Verhältnis zu den Taten ab (BGH NJW 1966, 1763 [BGH 05.07.1966 - 5 StR 280/66]; BGHSt 8, 390, 391; 18, 87, 94).

    Wie das Urteil erkennen läßt, war sich das Schwurgericht darüber klar, daß es für die Frage, ob (Mit)täterschaft oder Beihilfe vorliegt, nicht entscheidend auf die Art des äußeren Tatbeitrages ankommt, sondern auf die innere Einstellung zur Tat (BGH MDR 1954, 529; BGHSt 8, 390, 391; 18, 87, 89).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 15 A 2750/18

    Öffentlichkeit Ratssitzung Kapazitätsknappheit Zugangsmöglichkeit Fehlerfolge

    vgl. hinsichtlich der parallelen Problematik bei Gerichtssitzungen Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 169 Rn. 32; vgl. ferner BGH, Urteil vom 25. März 1971 - 4 StR 47/69 -, DRiZ 1971, 206 f.
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Selbst wenn Teile eines Sitzungssaales (z. B. Logen oder Galerien) für Zuhörer unzugänglich bleiben und deshalb Interessenten abgewiesen werden müssen, sind dadurch nicht notwendig Grundsätze zur Gewährleistung der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen verletzt (BGH DRiZ 1971, 206, 207 16 m. w. N.).
  • LG Bonn, 03.07.1973 - 8 Ks 1/72

    Beteiligung an der Deportation von Juden aus Krosno ins KL Belzec.

    Staatliche Terror- und Willkürmassnahmen, die den elementaren Grundgedanken der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit deutlich missachten und grob verletzen und den Wert und die Würde der menschlichen Persönlichkeit verleugnen, schaffen kein Recht; ein ihnen entsprechendes Verhalten ist und war Unrecht (vgl. BGHSt 2, 234, 237; BGH Urt. v. 25.3.1971 - 4 StR 47-48/69 -).

    Die vier vorgenannten Entschuldigungsgründe setzen jedoch voraus, dass der Täter handelt, um der - wirklichen oder vermeintlichen - gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben zu entgehen, und dass diese Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann (vgl. BGH Urt. v. 25.3.1971 - 4 StR 47-48/69 - und NJW 1972 S.834).

  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 107/69

    Franz Rademacher

    Schweigt also das Urteil über den Inhalt einer in der Hauptverhandlung verlesenen Urkunde, so folgt allein daraus noch nicht, daß diese Tatsache bei der Überzeugungsbildung unberücksichtigt geblieben ist (BGH bei Dallinger MDR 1970, 899; BGH Urteile vom 18. März 1971 - 4 StR 47-48/69 - und 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 -).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.1973 - 4 Ks 1/71

    Massenerschiessung von 5000 sowjetischen Kommissaren im Wald von Huisinka bei

    Das Handeln aus Gehorsam schliesst die Annahme eines Befehlsnotstandes unter diesen Umständen dann aber aus (BGH 1 StR 653/54, Urteil vom 22.4.1955 -, 2 StR 269/63, Urteil vom 2.10.1963 -, 2 StR 485/64 S.4 - 4 StR 47-48/69 vom 25.3.1971 S.35 ).
  • BGH, 23.02.1972 - 3 StR 151/71

    Ursächlichkeit für eine Täuschung bei Fahrlässigkeit des Getäuschten -

    Vielmehr genügt es, daß der Beteiligte die Handlung des Haupttäters fördert oder erleichtert (BGH 4 StR 47-48/69 vom 25. März 1971; 1 StR 107/69 vom 27. Juli 1971 und die dort angeführten Nachweise).
  • LG Hagen, 04.10.1985 - 31 Ks 54/76

    Massenvergasung und Einzeltötung von insgesamt mindestens 150.000 Juden

    Seine Revision wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.März 1971, 4 StR 47-48/69, verworfen unter Berichtigung des Strafausspruchs auf lebenslange Freiheitsstrafe .
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