Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2971
BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79 (https://dejure.org/1979,2971)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1979 - 4 StR 47/79 (https://dejure.org/1979,2971)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1979 - 4 StR 47/79 (https://dejure.org/1979,2971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrausch - Voraussetzung für das vorsätzliche oder fahrlässige Versetzen in einen Rausch - Kriterium der Schuldunfähigkeit hinsichtlich des totalen Aussetzen des Bewußtseins des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 14.11.1978 - RReg. 1 St 334/78

    Vollrausch; Täter; Tatzeit; Schuldfähig

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79
    Nur dann, wenn feststeht, daß der sichere Bereich des § 21 StGB überschritten ist, kommt § 330 a StGB in Betracht (vgl. auch BayObLGSt 1977, 178, 179 sowie BayObLG, Beschluß vom 14. November 1978 RReg. 1 St 334/78).
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79
    Dabei wird zu beachten sein, daß § 330 a StGB - falls die Kammer die Überzeugung gewinnt, der Angeklagte habe sich in einen Rausch versetzt - so lange nicht zur Anwendung kommt, wie ein schuldhafter Verstoß gegen die einzelnen verwirklichten Tatbestände (möglicherweise in Verbindung mit § 21 StGB) festgestellt werden kann (BGHSt 9, 390, 397 f; 16, 187, 189; BGH VRS 50, 358, 359).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79
    Dabei wird zu beachten sein, daß § 330 a StGB - falls die Kammer die Überzeugung gewinnt, der Angeklagte habe sich in einen Rausch versetzt - so lange nicht zur Anwendung kommt, wie ein schuldhafter Verstoß gegen die einzelnen verwirklichten Tatbestände (möglicherweise in Verbindung mit § 21 StGB) festgestellt werden kann (BGHSt 9, 390, 397 f; 16, 187, 189; BGH VRS 50, 358, 359).
  • BGH, 20.11.1975 - 4 StR 497/75

    Voraussetzungen eines Vollrausches - Vorliegen einer Rauschtat - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79
    Dabei wird zu beachten sein, daß § 330 a StGB - falls die Kammer die Überzeugung gewinnt, der Angeklagte habe sich in einen Rausch versetzt - so lange nicht zur Anwendung kommt, wie ein schuldhafter Verstoß gegen die einzelnen verwirklichten Tatbestände (möglicherweise in Verbindung mit § 21 StGB) festgestellt werden kann (BGHSt 9, 390, 397 f; 16, 187, 189; BGH VRS 50, 358, 359).
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79
    § 330 a StGB setzt voraus, daß sich der Täter vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rausch versetzt und infolgedessen - zumindest nicht ausschließbar - schuldunfähig geworden ist (BGHSt 26, 363 ff).
  • BGH, 02.12.1976 - 4 StR 460/76

    Revision wegen fehlender Prüfung einer Fahrlässigkeitstat - Ein nach der

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79
    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich, aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (vgl. BGH VRS 27, 105, 106; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1976 - 4 StR 460/76).
  • BayObLG, 08.11.1977 - RReg. 1 St 351/77
    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79
    Nur dann, wenn feststeht, daß der sichere Bereich des § 21 StGB überschritten ist, kommt § 330 a StGB in Betracht (vgl. auch BayObLGSt 1977, 178, 179 sowie BayObLG, Beschluß vom 14. November 1978 RReg. 1 St 334/78).
  • RG, 10.10.1930 - I 322/30

    Zur Frage der Grenzziehung zwischen Zurechnungsfähigkeit, partieller

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79
    Denn sonst würde seine Handlungsfähigkeit als solche in Frage gestellt (vgl. RGSt 64, 349, 353, 354; Witter, Handbuch der forensischen Psychiatrie, S. 953, 956; Undeutsch, Handwörterbuch der Rechtsmedizin Bd. II S. 91, 94; Rudolphi in SK 2. Aufl. vor § 1 Rdn. 21; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 19. Aufl. § 20 Rdn. 13) und es entfiele seine Strafbarkeit, da er dann (im Rausch) keine rechtswidrige Tat begangen hat, wie es § 330 a StGB voraussetzt.
  • OLG Braunschweig, 04.07.2014 - 1 Ss 36/14

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen Vollrauschs; Annahme des Vorliegens der

    Ein solcher Rausch verlangt nach der Rechtsprechung den sicheren Nachweis, dass sich der Täter in einen Zustand versetzt, der ihn so beeinträchtigt, dass zumindest der Bereich verminderter Schuldfähigkeit erreicht ist (BGH, Urteil vom 22.03.1979, 4 StR 47/79, juris, Rn. 6 f.; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2001, Ss 494/00, juris, Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.09.2004, 1 Ss 102/04, juris, Rn. 8; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28.07.2006, 1 Ss 158/06, juris, Rn. 12 f.; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 323 a Rn. 7 m. w. N.; offen gelassen: BGH, Beschluss vom 18.08.1983 = BGHSt 32, 48, 54).
  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Uberzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH VRS 27, 105; BGH NJW 1980, 2423, 2424; BGH, Urteile vom 02.12.1976 - 4 StR 460/76; 23.08.1977 - 1 StR 159/77; 27.09.1977 - 1 StR 374/77; 31.10.1978 - 1 StR 407/78; 31.10.1978 - 1 StR 484/78; 22.03.1979 - 4 StR 47/79; 07.02.1980 - 4 StR 680/79; 25.11.1982 - 4 StR 564/82; 14.02.1985 - 4 StR 27/85; Hanack JR 1974, 383, 384; KK-Hürxthal § 261 Rdn. 28).
  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 680/79

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für eine erheblich verminderte

    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (vgl. BGH VRS 27, 105, 106; BGH, Urt. vom 2. Dezember 1976 - 4 StR 460/76 - Urt. vom 22. März 1979 - 4 StR 47/79 -).
  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 808/91

    Anforderungen an die Verurteilung eines Angeklagten wegen vorsätzlichen

    Dementsprechend erfordert eine Verurteilung wegen Vollrauschs die zweifelsfreie Feststellung, daß sich der Angeklagte schuldhaft berauscht hat, während eine Verurteilung nicht in Betracht kommt, wenn - wie möglicherweise hier - das "Ob" der Berauschung zweifelhaft ist (vgl. BGHSt 32, 48, 54 f.; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1; BGH, Urt. vom 22. März 1979 - 4 StR 47/79 jeweils m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht