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   BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58   

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BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58 (https://dejure.org/1959,143)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1959 - 4 StR 475/58 (https://dejure.org/1959,143)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1959 - 4 StR 475/58 (https://dejure.org/1959,143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 162
  • NJW 1959, 1738
  • MDR 1959, 1024
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Nun hat allerdings der 1. Strafsenat in BGHSt 2, 150 ff eine Ehefrau, die mit der ohne ihr Zutun begonnen Selbsttötung ihres Mannes einverstanden war und deshalb untätig blieb, als mögliche Täterin einer Tötungsstraftat angesehen.

    Dort war der Lebensmüde, als die Frau hinzukam, nicht mehr Herr des Geschehens (BGHSt 2, 150, 154; Gallas JZ 1952, 372, 373).

  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    c) Dieselbe Untätigkeit kann aber als unterlassene Hilfeleistung verfolgt werden (im Anschluß an BGHSt 6, 147, 154, 155).

    Der Tatrichter wird jedoch zu prüfen haben, ob dem Angeklagten der Vorwurf unterlassener Hilfeleistung (§ 330c StGB ) zur Last fällt (vgl. dazu: BGHSt 6, 147 ff; BGH in JR 1956, 347).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Außerdem muß der Schuldspruch auf der vollen Überzeugung des Gerichts beruhen (BGHSt 10, 208 ff; BGH NJW 1957, 1643 Nr. 14).
  • BGH, 02.09.1954 - 1 StR 325/54

    Nichthindern der Selbsttötung

    Auszug aus BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Die Entscheidung BGH 1 StR 325/54 vom 2. September 1954 (JR 1955, 104 ff) steht dieser Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 08.05.1956 - 5 StR 29/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Der Tatrichter wird jedoch zu prüfen haben, ob dem Angeklagten der Vorwurf unterlassener Hilfeleistung (§ 330c StGB ) zur Last fällt (vgl. dazu: BGHSt 6, 147 ff; BGH in JR 1956, 347).
  • BGH, 17.12.1954 - 1 StR 183/54

    Verlassen von Frau und Kind - § 222 StGB, 'Rechtswidrigkeit', Rechtsausübung

    Auszug aus BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Die in BGHSt 7, 268 ff erörterte Sachlage unterscheidet sich gleichfalls wesentlich von dem hier festgestellten Sachverhalt.
  • BGH, 07.02.1952 - 3 StR 1095/51

    Einordnung der Tötung auf Verlangen in das System der Tötungsdelikte - Anwendung

    Auszug aus BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Bei der Strafvorschrift gegen Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB ) handelt es sich um einen gegenüber Mord und Totschlag (§§ 211, 212 StGB ) selbstständigen Fall vorsätzlicher Tötung (BGHSt 2, 258).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Die Feststellungen des Schwurgerichts sprechen vielmehr eher dafür, daß W.W. das zum Tode seiner Schwiegermutter führende, von ihr selbstständig herbeigeführte Geschehen - mochte es bei ihr Freitod oder Verunglücken im Wasser sein - nicht beherrschen wollte, daß ihm also der "Täterwille" (BGHSt 8, 393 ff, 396) gefehlt hat (vgl. hierzu die Rechtsprechungsübersicht bei Dreher/Maaßen 3. Aufl., I 1 vor § 47 StGB ).
  • BGH, 23.08.1957 - 4 StR 342/57
    Auszug aus BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
    Außerdem muß der Schuldspruch auf der vollen Überzeugung des Gerichts beruhen (BGHSt 10, 208 ff; BGH NJW 1957, 1643 Nr. 14).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Beide schlugen in Reaktion auf Entwicklungen in der damaligen Rechtsprechung (vgl. dazu BGHSt 2, 150; 6, 147; 7, 268; 13, 162; 32, 367) und im Bestreben um eine Stärkung der Selbstbestimmung jeweils eine strafgesetzliche Regelung zur Beschränkung der Strafbarkeit der "Nichthinderung einer Selbsttötung' vor (vgl. Baumann et al., Alternativ-Entwurf eines Strafgesetzbuches, Besonderer Teil, Straftaten gegen die Person, Erster Halbband, 1970, S. 7, 21 sowie Baumann et al., Alternativentwurf eines Gesetzes über die Sterbehilfe - Entwurf eines Arbeitskreises von Professoren des Strafrechts und der Medizin sowie ihrer Mitarbeiter, 1986, S. 25-33).
  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    aa) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich in der Vergangenheit selbst auch nicht durchgängig hieran orientiert, denn ein pflichtwidriges Unterlassen kann den Tatbestand des § 216 StGB ebenfalls erfüllen (BGHSt 13, 162, 166; 32, 367, 371).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    a) Entgegen den im angefochtenen Urteil insoweit geäußerten Zweifeln hält der Senat daran fest, dass die durch einen Selbstmordversuch herbeigeführte Gefahrenlage einen Unglücksfall im Sinne des § 323c Abs. 1 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1954 - GSSt 4/53, BGHSt 6, 147, 152; Urteil vom 15. Mai 1959 - 4 StR 475/58, BGHSt 13, 162, 169; anders noch Urteil vom 12. Februar 1952 - 1 StR 59/50, BGHSt 2, 150).

    Deshalb stellt die Annahme eines Suizids als Unglücksfall auch keinen Widerspruch zur Straflosigkeit des Teilnehmers an einer Selbsttötung dar (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Mai 1959 - 4 StR 475/58, BGHSt 13, 162, 169; aA LK-StGB/Spendel, 11. Aufl., § 323c Rn. 51; Eser, MedR 2018, 734, 735; Saliger, medstra 2015, 132, 136).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Daher kommt eine Bestrafung wegen versuchter Tötung, begangen durch das Unterlassen ärztlicher Hilfsmaßnahmen, in Betracht (vgl. BGHSt 14, 282 [284]; BGH, Beschl. vom 3. Mai 1984 - 4 StR 266/84), und zwar nach § 212 StGB oder wenn die privilegierenden Voraussetzungen eines ausdrücklichen, ernstlichen und bestimmend wirkenden Verlangens des Opfers vorliegen - nach § 216 StGB (BGHSt 13, 162, 166).

    a) Die Rechtsprechung hat bisher kein in sich geschlossenes rechtliches System entwickelt, nach dem die strafrechtliche Beurteilung der unterschiedlichen Fallgruppen, die sich bei aktiver oder passiver Beteiligung Dritter an den verschiedenen Stadien eines freiverantwortlich ins Werk gesetzten Selbstmords ergeben, stets sachgerecht und in sich widerspruchsfrei vorgenommen werden kann (vgl. BGHSt 2, 150; 6, 147; 13, 162; 19, 135; 24, 342; BGH JR 1955, 104; BGH NJW 1960, 1821; BGH, Urt. vom 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57; BayObLG …

    Daher kann ohne Rücksicht auf die Lauterkeit der Motive nicht als Anstifter oder Gehilfe bestraft werden, wer sich hieran beteiligt (ständige Rechtsprechung, u.a. RGSt 70, 313 [315]; BGHSt 2, 150 [152]; 6, 147 [154]; 13, 162 [167]; 19, 135 [137]; 24, 342 [343]).

    Diese Meinung, die zum Teil entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 147 ; 13, 162 [169]) davon ausgeht, daß der frei verantwortete Selbstmord kein Unglücksfall im Sinne des § 323c StGB ist und daher auch keine allgemeine Hilfeleistungspflicht auslöst, vertritt z.B. Eser (in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 211 Rn. 35 f., 41 und 46); allerdings beurteilt er die ärztliche Rettungspflicht dann, wenn ein bewußtloser Suizident einem Arzt zur Behandlung überwiesen wird, nicht anders als bei einem "Normalpatienten".

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnt sie schon dann, wenn durch die erkannte Selbsttötungsabsicht eine unmittelbare als Unglücksfall zu wertende Gefahrenlage für den Selbstmörder entstanden ist und die weiteren in § 323c StGB genannten Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 6, 147 [153]; 13, 162 [169]; zustimmend Laufs, Arztrecht 2. Aufl. 1978 S. 31 f.).

    Es kann auf sich beruhen, ob es in der Konsequenz der Entscheidungen BGHSt 6, 147 und 13, 162 [169] liegt, das Recht, über die Vornahme medizinischer Eingriffe selbst zu bestimmen, auch bei dem bewußtseinsklaren, aber schwer verletzten Suizidenten aus übergeordneten Gründen einzuschränken.

    Davon unabhängig bedarf jedoch die Zumutbarkeit der Hilfeleistung gerade in "äußersten Grenzlagen" besonderer Prüfung (BGHSt 6, 147 [154]; 13, 162 [169]).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Der sich vorsätzlich Beteiligende kann infolgedessen (wegen Fehlens einer Haupttat) nicht als Anstifter oder Gehilfe bestrafe werden (BGHSt 2, 150, 152; 6, 147, 154; 13, 162, 167; 19, 135, 137; 24, 342, 343; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 33 und 35 vor § 211; Jähnke in LK 10. Aufl. Rdn. 21 und 22 vor § 211; Lackner, StGB 15. Aufl. Anm. 3a vor § 211; Wessels, Strafrecht BT - 1, 6. Aufl. S. 7 ff. jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.08.1963 - 2 StR 181/63

    einseitig fehlgeschlagener Doppelselbstmord - § 216 StGB, straflose 'Beihilfe'

    In BGHSt 13, 162, 166 [BGH 15.05.1959 - 4 StR 475/58] hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ausgesprochen, nach § 216 StGB könne nur bestraft werden, wer das zum Tode führende Geschehen beherrschen wollte , d.h. mit "Täterwillen" gehandelt habe.
  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

    Voraussetzung für den Übergang der effektiven Tatherrschaft und für das Vorliegen der Kausalität ist jedenfalls, daß der Garant die tatsächliche Möglichkeit besitzt, durch sein Eingreifen dem Geschehen die entscheidende Wende zu geben (BGHSt 2, 150, 156 = JZ 1952, 370; 13, 162, 166 = JZ 1960, 670) und daß der Tod bei sofortiger ärztlicher Hilfe mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nicht oder erheblich später eingetreten wäre (BGH NStZ 85, 26, 27).

    Ist der Mensch nicht befugt, aus eigenem Willensentschluß über sein Leben zu verfügen (so BGHSt 6, 147, 153), kann dies allenfalls für die allgemeine Nothilfepflicht aus § 323 c StGB von Bedeutung sein (so beziehen sich die entsprechenden Ausführungen des BGH in * BGHSt 6, 147, 153; 13, 162, 169; NJW 83, 351 jeweils nur auf diese Pflicht), nicht aber für die Wirksamkeit der Entlassung des Arztes aus den besonderen vereinbarungsabhängigen und kündbaren Rechtsbeziehungen zum Patienten, da eine aus der Unverfügbarkeit des Lebens für den einzelnen ableitbare Verpflichtung zum Weiterleben allenfalls gegenüber der Rechtsgemeinschaft, nicht aber gegenüber seinem Arzt besteht.

    a) Die Strafkammer bejaht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHSt 6, 147; 13, 162, 169; 32, 375) das Vorliegen eines Unglücksfalles im Sinne dieser Vorschrift und nimmt an, daß die Angeschuldigten, Prof. H, von K und Dr. E, bereits zu dem Zeitpunkt verpflichtet waren, das ihnen Mögliche und Zumutbare zur Verhinderung des Selbstmordes zu leisten, als sich das Gift in Reichweite der Suizidentin befand, da schon zu diesem Zeitpunkt für Frau E eine konkrete Gefahrenlage entstanden war.

  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

    Die Beurteilung im konkreten Fall hängt davon ab, ob die aufgrund wertender Betrachtung festzustellende innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen - insbesondere wegen des Interesses am abzuwendenden Taterfolg - als Ausdruck eines sich die Tat des Anderen zueigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, daß er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmenden Einfluß besonders unterliegt - im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen läßt (vgl. dazu BGHSt 13, 162, 166; BGH LM Nr. § 47 a.F. StGB; BGH StV 1986, 59).
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 390/63
    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich im Einklang mit dem Schrifttum nicht auf die frühere Dreiteilung der Garantenpflichten beschränkt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen eine Gemeinschaft als Grundlage solcher Pflichten angesehen (BGHSt 2, 150; 13, 162; BGH FamRZ 1955, 136 = JR 1955, 104; FamRZ 1960, 402; Henkel MSchKrim 44. Jahrg. 178, 190).
  • LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs 1160 Js 26113/05

    Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich,

    Die Beurteilung im konkreten Fall hängt davon ab, ob die auf Grund wertender Betrachtung festzustellende innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des Anderen, insbesondere wegen des Interesses am abzuwendenden Taterfolg, als Ausdruck eines sich die Tat des Anderen zu Eigenen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, dass er sich dem Handelnden, etwa weil er dessen bestimmenden Einfluss besonders unterliegt, den Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen lässt (vgl. BGH, NJW 992, Seite 1, 2, 4, 6, BGHSt 13, 162 (166).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1973 - 1 Ws 333/73
  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

  • OLG Köln, 13.07.1982 - 1 Ss 304/82

    Strafbarkeit einer "Hausbesetzung"; Räume eines leer stehenden und zum Abbruch

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 131/60

    Unterlassen von den Tod des Selbstmörders verhindernden Handlungen als

  • BayObLG, 18.11.1988 - RReg. 1 St 186/88

    Anwendung ; Unmittelbarer Zwang; Polizei; Rechtmäßig; Diensthandlung;

  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

  • LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs

    Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich,

  • BGH, 20.03.1979 - 1 StR 632/78

    Straflose bloße Anstiftung zum Selbstmord oder Mord in mittelbarer Tätertschaft

  • LG Hamburg, 26.07.1974 - 9/73

    Deportation von Juden aus dem ZAL Lublin ins KL Majdanek. Tötung von Insassen der

  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 72/70

    Fertigstellung der schriftlichen Urteilsgründe - Unzuverlässige Beurkundung des

  • BGH, 20.05.1960 - 4 StR 139/60

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit eines Debilen bzw. leicht Schwachsinnigen -

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