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   BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97   

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https://dejure.org/1997,3890
BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97 (https://dejure.org/1997,3890)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1997 - 4 StR 48/97 (https://dejure.org/1997,3890)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1997 - 4 StR 48/97 (https://dejure.org/1997,3890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewusst zweckwidriger Einsatz des vom Täter gesteuerten Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung als Voraussetzung einer Bestrafung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - Zweckwidriger Einsatz des Fahrzeugs bei Funktion als Fluchtmittel - Annahme einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3
    Durchbrechen einer Polizeisperre mit einem Kfz ohne Verletzungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 587
  • NStZ-RR 1997, 261
  • NZV 1997, 276
  • VersR 1998, 337
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97
    Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, daß der Täter das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (vgl. BGHSt 28, 87 ff. [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGH NStZ 1985, 267, BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4), das heißt, in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren" (BGHSt 41, 231, 239).

    Nach der Senatsrechtsprechung kann zwar der Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB auch dann verwirklicht sein, wenn der Täter die Möglichkeit der Gefährdung oder Verletzung der sich ihm in den Weg stellenden Polizeibeamten erkennt und eine solche Folge in Kauf nimmt, weil ihm seine Flucht nur um den Preis einer nicht unerheblichen Gefährdung der Beamten und/oder ihres Fahrzeuges möglich erscheint (BGHSt 28, 87, 91 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4).

  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 527/84

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Polizeikontrolle - Nötigungsmittel

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97
    Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, daß der Täter das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (vgl. BGHSt 28, 87 ff. [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGH NStZ 1985, 267, BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4), das heißt, in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren" (BGHSt 41, 231, 239).

    Hieran fehlt es jedoch, wenn der Täter sein Fahrzeug lediglich als Fluchtmittel benutzt und von Anfang an in der Absicht handelt, an dem die Fahrbahn teilweise versperrenden Polizeifahrzeug vorbeizufahren (BGH NStZ 1985, 267).

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97
    Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, daß der Täter das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (vgl. BGHSt 28, 87 ff. [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGH NStZ 1985, 267, BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4), das heißt, in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren" (BGHSt 41, 231, 239).

    Nach der Senatsrechtsprechung kann zwar der Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB auch dann verwirklicht sein, wenn der Täter die Möglichkeit der Gefährdung oder Verletzung der sich ihm in den Weg stellenden Polizeibeamten erkennt und eine solche Folge in Kauf nimmt, weil ihm seine Flucht nur um den Preis einer nicht unerheblichen Gefährdung der Beamten und/oder ihres Fahrzeuges möglich erscheint (BGHSt 28, 87, 91 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4).

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97
    Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, daß der Täter das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (vgl. BGHSt 28, 87 ff. [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; BGH NStZ 1985, 267, BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4), das heißt, in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren" (BGHSt 41, 231, 239).
  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 337/62
    Auszug aus BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97
    Da der Angeklagte nicht etwa auf die Polizeibeamten zugefahren ist, um diese zum Wegfahren und damit zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen, ist bereits die für den äußeren Tatbestand erforderliche gewaltsame, gegen die Person des Vollstreckenden gerichtete Handlung nicht erkennbar (vgl. BGHSt 18, 133, 134).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12

    Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals;

    Da der Angeklagte die ihn verfolgenden Polizeibeamten mit seinem Kraftfahrzeug weder abgedrängt noch am Überholen gehindert hat und auch nicht auf die Polizeibeamten zugefahren ist, um diese zum Wegfahren und damit zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen, fehlt bereits die für den äußeren Tatbestand erforderliche gewaltsame, gegen die Person des Vollstreckenden gerichtete Handlung (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 1997 - 4 StR 48/97, NStZ-RR 1997, 261, 262).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    Ein Widerstandleisten durch Gewalt kann daher in dem Zufahren mit einem Kraftfahrzeug auf einen Polizeibeamten liegen, um ihn zum Wegfahren oder zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1997 - 4 StR 48/97, NStZ-RR 1997, 261, 262).
  • OLG Hamm, 06.09.2013 - 5 RVs 80/13

    Verladung sperriger Gegenstände in ein Transportfahrzeug als Vollendung der

    Das ist nur dann der Fall, wenn seine Verkehrsteilnahme durch ein verkehrsfeindliches Verhalten unter bewusster Zweckentfremdung seines Fahrzeugs geprägt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 261; NStZ 1985, 267).
  • BGH, 28.07.2005 - 4 StR 109/05

    "Nötigung im Straßenverkehr"; vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung (konkrete

    Die Beschränkung erfolgt, soweit es die Verurteilung im Fall II. 1. wegen Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung betrifft, weil die gemäß § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB zur Tatbestandsverwirklichung erforderliche konkrete Gefährdung durch die bisherigen Feststellungen nicht hinreichend belegt ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 261 m.N.).
  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 2 Ss 1030/00

    gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Zufahren auf einen Polizeibeamten,

    Das ist nur dann der Fall, wenn seine Verkehrsteilnahme durch ein verkehrsfeindliches Verhalten unter bewusster Zweckentfremdung seines Fahrzeugs geprägt ist (BGH NStZ-RR 1997, 261; BGH NStZ 1985, 267, jeweils m.w.N.).
  • LG Duisburg, 19.03.2021 - 32 KLs 45/20
    Abweichend hiervon werden auch solche Eingriffe aus dem Verkehr heraus durch das Betreiben eines Fahrzeugs erfasst, wenn der Täter das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt d.h. in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren" (BGH NStZ-RR 1997, 261 m.w.N.).
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