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   BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80   

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BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80 (https://dejure.org/1981,1953)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1981 - 4 StR 480/80 (https://dejure.org/1981,1953)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80 (https://dejure.org/1981,1953)
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Bezahlte Hilfe beim Selbstmord

§ 216 StGB, keine "Ernstlichkeit" bei Geisteskrankheit oder fehlender Verstandesreife;

§ 211 StGB, Habgier bei Vorliegen eines Motivbündels, Erfordernis einer Gesamtwürdigung: "von Habgier geprägt", "entscheidende Mitbeeinflussung"

Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Mordmerkmal "Habgier" bei Vorliegen eines Motivbündels

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Mordmerkmal der Habgier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 932
  • MDR 1981, 416
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80
    Das Streben des Täters nach materiellen Gütern oder Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens, das also in seiner ungehemmten Eigensucht das erträgliche Maß weit übersteigt, stellt den Grund dar für den gesteigerten Vorwurf einer aus Habgier begangenen Tötung (BGHSt 10, 399; 29, 317 = MDR 1980, 1035; BGH GA 1971, 155; OGHSt 1, 81; 1, 133, 136; 1, 365, 366).

    Dafür ist es nicht erforderlich, daß es dem Täter darauf ankommt, sich in außerordentlichem Maße zu bereichern; es genügt vielmehr, wenn der Täter von dem eigensüchtigen Verlangen getrieben ist, um jeden Preis und ohne jede Rücksichtnahme irgendeinen dem Opfer gehörenden Vermögensgegenstand zu erwerben (BGHSt 29, 317 = MDR 1980, 1035; BayObLGSt 1949-51, 36, 42).

    Denn das Gesetz ordnet den Qualifikationsgrund der Habgier dem Begriff der niedrigen Beweggründe ein; die Habgier ist lediglich ein gesetzliches Beispiel für einen niedrigen Beweggrund (BGHSt 3, 132, 133; 29, 317 = MDR 1980, 1035; Dreher/Tröndle RdNR 3ff, Lackner Anm 6, Horn in SK RdNr 12, Schönke/Schröder/Eser RdNr 14, alle zu § 211 StGB).

  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 403/80

    Mord - Niedrige Beweggründe - Verwerflichkeit der Tat - Tatmotive - Totschlag -

    Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80
    Dieser von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl BGH GA 1974, 370; BGH, Urteil vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 809 jeweils mwN; vgl auch BGH, Urteile vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80 - und vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80) beim Tatbestandsmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe angewandte Grundsatz muß - entgegen der Meinung der Schwurgerichtskammer - auch bei der Subsumtion unter das Merkmal Habgier gelten, wenn der Täter sich nicht nur von einem Streben nach Vermögensvorteilen hat leiten lassen.
  • RG, 01.11.1938 - 4 D 783/38

    Ist das Tötungsverlangen eines Jugendlichen i. S. des § 216 StGB. beachtlich?

    Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80
    Ist dieser zu freier Selbstbestimmung über sein Leben entweder allgemein oder in der konkreten Situation nicht imstande, zB als Geisteskranker oder Jugendlicher, der nicht die entsprechende Verstandesreife besitzt, so fehlt es an dem in § 216 StGB vorausgesetzten ernstlichen Verlangen (vgl RGSt 72, 399, 400; vgl ferner auch BGH, Urteil vom 20. März 1979 - 1 StR 632/78 - für den Fall der Bestimmung zur Selbsttötung).
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57

    Vorliegen des Mordmerkmals Habgier bei Handeln in Absicht des Freiwerdens von

    Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80
    Das Streben des Täters nach materiellen Gütern oder Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens, das also in seiner ungehemmten Eigensucht das erträgliche Maß weit übersteigt, stellt den Grund dar für den gesteigerten Vorwurf einer aus Habgier begangenen Tötung (BGHSt 10, 399; 29, 317 = MDR 1980, 1035; BGH GA 1971, 155; OGHSt 1, 81; 1, 133, 136; 1, 365, 366).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80
    Dieser von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl BGH GA 1974, 370; BGH, Urteil vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 809 jeweils mwN; vgl auch BGH, Urteile vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80 - und vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80) beim Tatbestandsmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe angewandte Grundsatz muß - entgegen der Meinung der Schwurgerichtskammer - auch bei der Subsumtion unter das Merkmal Habgier gelten, wenn der Täter sich nicht nur von einem Streben nach Vermögensvorteilen hat leiten lassen.
  • BGH, 20.03.1979 - 1 StR 632/78

    Straflose bloße Anstiftung zum Selbstmord oder Mord in mittelbarer Tätertschaft

    Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80
    Ist dieser zu freier Selbstbestimmung über sein Leben entweder allgemein oder in der konkreten Situation nicht imstande, zB als Geisteskranker oder Jugendlicher, der nicht die entsprechende Verstandesreife besitzt, so fehlt es an dem in § 216 StGB vorausgesetzten ernstlichen Verlangen (vgl RGSt 72, 399, 400; vgl ferner auch BGH, Urteil vom 20. März 1979 - 1 StR 632/78 - für den Fall der Bestimmung zur Selbsttötung).
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80
    Denn das Gesetz ordnet den Qualifikationsgrund der Habgier dem Begriff der niedrigen Beweggründe ein; die Habgier ist lediglich ein gesetzliches Beispiel für einen niedrigen Beweggrund (BGHSt 3, 132, 133; 29, 317 = MDR 1980, 1035; Dreher/Tröndle RdNR 3ff, Lackner Anm 6, Horn in SK RdNr 12, Schönke/Schröder/Eser RdNr 14, alle zu § 211 StGB).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    (aa) Die erforderliche natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit zur Abwägung von Bedeutung und Tragweite des Entschlusses fehlt bei alters-, krankheits- oder alkoholbedingtem Mangel dieser Fähigkeit (BGH Urteil vom 7. Oktober 2010, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; LK-Jähnke, a.a.O., § 216 Rn. 7; Fischer, a.a.O., § 216 Rn. 9; Eser/Sternberg-Lieben, a.a.O., vor § 211 Rn. 26 und § 216 Rn. 8).
  • BGH, 07.10.2010 - 3 StR 168/10

    Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. Januar 1981 (4 StR 480/80, NJW 1981, 932) festgehalten, dass ernstlich im Sinne des § 216 StGB nur ein Verlangen sei, das auf fehlerfreier Willensbildung beruhe.
  • BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20

    Mann überfährt wildfremden Radfahrer, um ins Gefängnis zu kommen: Lebenslänglich

    a) Habgier bedeutet ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt und das in der Regel durch eine ungehemmte triebhafte Eigensucht bestimmt ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317 ff.; und vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung

    Verlangt wird insoweit eine Würdigung der Gesamtsituation, wie sie sich aus der Sicht des - hier: vorgestellten - Täters ergibt (BGH NJW 1981, 932 m. Anm. Franke JZ 1981, 525).

    Es ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters vonnöten, insbesondere der ihn beherrschenden Vorstellungen und Erwägungen, so wie sie wirklich bestimmend geworden sind, um festzustellen, wie der entscheidende Beweggrund oder die maßgeblichen Motive, durch die der Tatentschluß seine wesentliche Kennzeichnung erfahren hat, zu bewerten sind (BGH NJW 1981, 932 = JZ 1981, 283 m. Anm. Franke S. 525).

    Handeln "aus Habgier" liegt nur vor, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß das Gewinnstreben für den Täter unter mehreren Beweggründen der entscheidende, "bewußtseinsdominant" gewesen ist (BGH StV 1986, 47; NJW 1981, 932, 933).

  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19

    Mord (Habgier: Maßstab; Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen)

    a) Habgier im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB liegt vor, wenn der Täter in rücksichtsloser Weise durch seine Tat den Gewinn von Geld oder Geldwert in einer noch über die bloße Gewinnsucht hinaus gesteigerten Weise erstrebt; dieses Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens willen, stellt den Grund für den gesteigerten Vorwurf einer aus Habgier begangenen Tötung dar (BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317).

    Dieses rücksichtlose Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen um jeden Preis muss den Täter bei seinem Tötungsentschluss und dessen Umsetzung entscheidend beeinflusst haben (BGH, Beschluss vom 26. September 1985 - 1 StR 404/85, StV 1986, 47; Urteil vom 16. Februar 1993 - 1 StR 840/92, StV 1993, 360); beim Vorliegen eines Motivbündels muss das Streben nach dem Vorteil bei der Tatausführung "bewusstseinsdominant' gewesen sein (BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932, 933).

  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Das Gewinnstreben braucht nicht das einzige Motiv des Täters sein, es muss jedoch tatbeherrschend und bewusstseinsdominant sein (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2005, Az. 2 StR 229/04; Urteil vom 10.03.1999, Az. 3 StR 1/99; Urteil vom 15.11.1996, Az. 3 StR 79/96; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94; Urteil vom 02.09.1980, Az. 1 StR 334/80); in Fällen eines Motivbündels muss das Motiv der Gewinnerzielung im Vordergrund stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2000, Az. 1 StR 414/00; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 22.01.1981, 4 StR 480/80; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Bei einem solchen Motivbündel würde die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen beruhen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (vgl. BGH, GA 1974, 370; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Beschluß vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80; Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95

    Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen

  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • BGH, 25.02.1981 - 3 StR 34/81

    Voraussetzungen für Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe - Anforderungen an

  • OLG Köln, 25.03.1999 - 2 Ws 113/99
  • BGH, 26.09.1985 - 1 StR 404/85

    Feststellungen zur Motivationslage des Angeklagten - Primitivreaktion im Sinne

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