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   BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12   

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https://dejure.org/2013,11575
BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12 (https://dejure.org/2013,11575)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2013 - 4 StR 485/12 (https://dejure.org/2013,11575)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2013 - 4 StR 485/12 (https://dejure.org/2013,11575)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 StPO; § 353 Abs. 2 StPO
    Urteilsbegründung (Darstellung der festgestellten Tatsachen; neuerliche Feststellung bei Aufhebung und Zurückverweisung eines Urteils)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 353 StPO, § 358 StPO
    Strafverfahren: Umfang der von dem neuen Tatrichter nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils zu treffenden Feststellungen

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens (hier: unterlassene Hilfeleistung)

  • rewis.io

    Strafverfahren: Umfang der von dem neuen Tatrichter nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils zu treffenden Feststellungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens (hier: unterlassene Hilfeleistung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 612
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12
    Das Urteil hat keinen Bestand, weil es zu den Fällen III. 1 und III. 16, die die Grundlage der Verurteilung bilden, keine in sich geschlossene Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens enthält (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352 mwN).

    Fehlt diese Darstellung oder ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig, so ist dies ein Mangel des Urteils, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2007 aaO).

  • BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03

    Lückenhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Beihilfe zum Mord; Hilfeleistung

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12
    Nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils hat der neue Tatrichter ohne Bindung an die im ersten Rechtsgang zum Nachteil von früheren Mitangeklagten getroffenen Feststellungen insgesamt neue Feststellungen zu treffen, da der freigesprochene Angeklagte das Urteil insoweit nicht hätte anfechten können (Senatsurteil vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499; Senatsbeschluss vom 25. September 2007 - 4 StR 348/07; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 353 Rn. 15a; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 354 Rn. 43 mwN).
  • BGH, 25.09.2007 - 4 StR 348/07

    Rechtsfehlerhafte weil lückenhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12
    Nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils hat der neue Tatrichter ohne Bindung an die im ersten Rechtsgang zum Nachteil von früheren Mitangeklagten getroffenen Feststellungen insgesamt neue Feststellungen zu treffen, da der freigesprochene Angeklagte das Urteil insoweit nicht hätte anfechten können (Senatsurteil vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499; Senatsbeschluss vom 25. September 2007 - 4 StR 348/07; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 353 Rn. 15a; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 354 Rn. 43 mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (wiederholte

    Auch eine mit dem freigesprochenen Angeklagten vergleichbare Konstellation, in der die fehlerfreien Feststellungen aufzuheben sind, weil der freigesprochene Angeklagte das Urteil nicht hätte anfechten können (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 537/99 und vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499; Beschlüsse vom 25. September 2007 - 4 StR 348/07 und vom 23. April 2013 - 4 StR 485/12, NStZ 2013, 612), liegt nicht vor.
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 30/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; versuchte

    Hinsichtlich der seitens des Landgerichts als rechtswidrig beurteilten Taten kommt ein Aufrechterhalten der Feststellungen schon deshalb nicht in Betracht, weil der Beschuldigte deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen im Rechtsmittelverfahren mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte (BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, NStZ-RR 2000, 300; zu der vergleichbaren Situation bei einem Freispruch im Strafverfahren vgl. Senat, Urteile vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, StraFo 2010, 206; und vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655; Beschluss vom 23. April 2013 - 4 StR 485/12, NStZ 2013, 612; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 353 Rn. 23).
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