Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2696
BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15 (https://dejure.org/2016,2696)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2016 - 4 StR 493/15 (https://dejure.org/2016,2696)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 4 StR 493/15 (https://dejure.org/2016,2696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 105 Abs. 1 JGG; § 17 Abs. 2 JGG
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gleichzeitige Verhängung von Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG, § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG, § 63 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Entbehrlichkeit der Ahndung mit Jugendstrafe durch die angeordnete Maßregel (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus); Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruches auf die Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Entbehrlichkeit der Ahndung mit Jugendstrafe durch die angeordnete Maßregel (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus); Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruches auf die Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 198
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13

    Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
    Wird aus Anlass der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden gemäß § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28).

    Dies führt wegen des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13 aaO; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09) zur Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruches.

  • BGH, 10.10.1978 - 4 StR 445/78

    Antrag des Verteidigers, die Öffentlichkeit für die Zeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
    Bedenken bestehen bereits gegen die Zulässigkeit der Verfahrensrüge, weil sich die Revision nicht dazu verhält, welche zusätzlichen Ausführungen bei Schlussvorträgen in nicht öffentlicher Sitzung gemacht worden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 23. Juni 1998 - 5 StR 261/98, NStZ 1998, 586; Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 445/78, bei Holtz, MDR 1979, 109; vom 17. Januar 1979 - 3 StR 450/78, bei Holtz, MDR 1979, 458).
  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
    Dabei kommt es maßgeblich darauf an, ob die Störung in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt und Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR StGB § 20 Seelische Abartigkeit 6 mwN; vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326, 327).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
    Dabei kommt es maßgeblich darauf an, ob die Störung in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt und Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR StGB § 20 Seelische Abartigkeit 6 mwN; vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326, 327).
  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78

    Nicht ordnungsgemäße Durchführung eines Beschlusses über den Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
    Bedenken bestehen bereits gegen die Zulässigkeit der Verfahrensrüge, weil sich die Revision nicht dazu verhält, welche zusätzlichen Ausführungen bei Schlussvorträgen in nicht öffentlicher Sitzung gemacht worden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 23. Juni 1998 - 5 StR 261/98, NStZ 1998, 586; Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 445/78, bei Holtz, MDR 1979, 109; vom 17. Januar 1979 - 3 StR 450/78, bei Holtz, MDR 1979, 458).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
    Wird aus Anlass der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden gemäß § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28).
  • BGH, 22.07.2009 - 2 StR 240/09

    Verhältnis von Jugendstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
    Dies führt wegen des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13 aaO; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09) zur Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruches.
  • BGH, 23.06.1998 - 5 StR 261/98

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
    Bedenken bestehen bereits gegen die Zulässigkeit der Verfahrensrüge, weil sich die Revision nicht dazu verhält, welche zusätzlichen Ausführungen bei Schlussvorträgen in nicht öffentlicher Sitzung gemacht worden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 23. Juni 1998 - 5 StR 261/98, NStZ 1998, 586; Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 445/78, bei Holtz, MDR 1979, 109; vom 17. Januar 1979 - 3 StR 450/78, bei Holtz, MDR 1979, 458).
  • BGH, 15.12.2015 - 4 StR 401/15

    Revision im Strafverfahren: Nichtausschluss der Öffentlichkeit während einer

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
    Bedenken bestehen bereits gegen die Zulässigkeit der Verfahrensrüge, weil sich die Revision nicht dazu verhält, welche zusätzlichen Ausführungen bei Schlussvorträgen in nicht öffentlicher Sitzung gemacht worden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 23. Juni 1998 - 5 StR 261/98, NStZ 1998, 586; Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 445/78, bei Holtz, MDR 1979, 109; vom 17. Januar 1979 - 3 StR 450/78, bei Holtz, MDR 1979, 458).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 586/16

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Bedenken bestehen bereits gegen die Zulässigkeit der Verfahrensrüge des Verstoßes gegen § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG, weil sich die Revision nicht dazu verhält, welche zusätzlichen Ausführungen bei Schlussvorträgen in nicht öffentlicher Sitzung gemacht worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15 mwN; vgl. auch zu § 171a GVG: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 171a GVG Rn. 4 mwN).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 681/18

    Kein Beruhen des Urteils auf etwaiger rechtsfehlerhafter Erweiterung der

    Hinsichtlich des Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Vernehmung der Nebenklägerin auf deren Antrag verweist der Senat auf BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 586/16.
  • BGH, 05.05.2020 - 2 StR 70/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Ausschluss der

    Der Angeklagte oder sein Verteidiger haben einen Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 171b Abs. 3 Satz 1 nicht bewirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15, NStZ 2016, 180; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 5 StR 396/16, BeckRS 2016, 19824); dies geschah allein durch Antrag der Nebenklägerin für die Dauer ihrer Vernehmung und ausdrücklich nur zu deren Schutz (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15, BeckRS 2016, 4091).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht