Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7710
BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09 (https://dejure.org/2009,7710)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - 4 StR 503/09 (https://dejure.org/2009,7710)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09 (https://dejure.org/2009,7710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Gefährdung des Straßenverkehrs durch Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung - konkrete Gefährdung des Gegenverkehrs?

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Gefährdung des Straßenverkehrs; Versuchsstrafbarkeit in der Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination

  • blutalkohol PDF, S. 333
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Gefährdung des Straßenverkehrs; Versuchsstrafbarkeit in der Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Alptraum auf der Autobahn. Nicht jede Geisterfahrt ist kriminell

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 443
  • NStZ-RR 2010, 120
  • NZV 2010, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09
    Die Tathandlung muss aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt gewesen sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (Senat NStZ 1996, 83).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1994 - 2 Ss 87/94
    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09
    Eine Versuchsstrafbarkeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 Nr. 1 StGB ("Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination") scheidet hingegen aus, da § 315c Abs. 2 StGB eine solche nur für die Fälle des Abs. 1 Nr. 1 vorsieht (OLG Düsseldorf NZV 1994, 486; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/ Schröder StGB 27. Aufl. § 315c Rdn. 46).
  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08

    Kein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen im

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09
    Die abstrakte Gefahr, die stets gegeben ist, wenn eine Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren wird, hatte sich daher noch nicht in einer kritischen Situation konkretisiert; erst recht war es in einer solchen Situation nicht zu einem "Beinahe-Unfall" (vgl. Senat NStZ 2009, 100, 101) gekommen.
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz;

    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Beschlüsse vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09

    Konkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung; gefährlicher Eingriff in den

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 17. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass Leib oder Leben der Ehefrau des Angeklagten (oder fremde Sachen von bedeutendem Wert) bereits konkret gefährdet worden sind, wie dies § 315 b Abs. 1 StGB voraussetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17, NStZ-RR 2017, 224; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 f.; vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht