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   BGH, 09.11.2010 - 4 StR 521/10   

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https://dejure.org/2010,7499
BGH, 09.11.2010 - 4 StR 521/10 (https://dejure.org/2010,7499)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2010 - 4 StR 521/10 (https://dejure.org/2010,7499)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2010 - 4 StR 521/10 (https://dejure.org/2010,7499)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 31 BtMG
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens und des Besitzes von Betäubungsmitteln; Prüfung des Aufklärungserfolges (Aufklärungshilfe; maßgeblicher Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 31 S 1 Nr 1 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Verhältnis zwischen Handeltreiben und Besitz; Erforderlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts; maßgebender Zeitpunkt für den Aufklärungserfolg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 31 S 1 Nr 1 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Verhältnis zwischen Handeltreiben und Besitz; Erforderlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts; maßgebender Zeitpunkt für den Aufklärungserfolg

  • Wolters Kluwer

    Qualifikation des Unrechtsgehalts und des Schuldgehalts einer Tat mit Betäubungsmitteln nach der Art und Menge des jeweiligen Betäubungsmittels

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Verhältnis zwischen Handeltreiben und Besitz; Erforderlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts; maßgebender Zeitpunkt für den Aufklärungserfolg

  • ra.de
  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Verhältnis zwischen Handeltreiben und Besitz; Erforderlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts; maßgebender Zeitpunkt für den Aufklärungserfolg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Qualifikation des Unrechtsgehalts und des Schuldgehalts einer Tat mit Betäubungsmitteln nach der Art und Menge des jeweiligen Betäubungsmittels

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 90
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe;

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 521/10
    Zur Frage der Anwendbarkeit der Neufassung weist der Senat auf Art. 316d EGStGB und die dazu ergangene Rechtsprechung hin (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, StV 2010, 481).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 521/10
    Ferner wird zu beachten sein, dass für die Prüfung des Aufklärungserfolges auf den Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung abzustellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1992 - 1 StR 617/91, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 521/10
    Stammte diese Haschischplatte, was nahe liegt und vom Landgericht ausdrücklich nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (UA 13 unten, UA 15 oben), aus den von dem Mitangeklagten W. zum gewinnbringenden Weiterverkauf bezogenen Haschischmengen, ist eine Verurteilung wegen tatmehrheitlichen unerlaubten Besitzes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen, da es sich insoweit um einen unselbständigen Teilakt des (beabsichtigten) Handeltreibens handelt (BGHSt 25, 290, 291; vgl. auch Franke/Wienroeder BtMG 3. Aufl. § 29 Rn. 140).
  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 521/10
    Den Wirkstoffgehalt - unter Beachtung des Zweifelssatzes - mit hinreichender Genauigkeit festzustellen, ist in der Regel auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht zur Verfügung stehen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52).
  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12

    Strafklageverbrauch bei Tatidentität zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit

    Da der Besitz der für den Weiterverkauf bestimmten hälftigen Menge der Betäubungsmittel in nicht geringer Menge wiederum einen unselbständigen Teilakt des beabsichtigten Handeltreibens mit dieser hälftigen Menge darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 (richtigerweise 2010) - 4 StR 521/10, NStZ-RR 2011, 90), kann der Angeklagte wegen ... bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) insgesamt nicht bestraft werden.
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    a) Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 4 StR 390/11, Tz. 5; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 521/10, NStZ-RR 2011, 90; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885, 1886).
  • BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei

    Für eine schuldangemessene Festsetzung der Strafe kann auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt - jedenfalls soweit eine nicht geringe Menge vorliegt - regelmäßig nicht verzichtet werden (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52, und vom 9. November 2010 - 4 StR 521/10, NStZ-RR 2011, 90).
  • KG, 12.01.2017 - 121 Ss 197/16

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch im Strafverfahren wegen

    Für den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten ist neben Art und Menge des Betäubungsmittels der jeweilige Wirkstoffgehalt von besonderer Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 521/10 -, juris Rn. 8; KG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] -, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 11. März 2016 - 5 Ws 40/16 - Fischer, StGB, 64. Auflage, § 46 Rn. 35; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, Betäubungsmittelgesetz 8. Auflage, Vor §§ 29 ff. BtMG), denn ohne Feststellungen zur Mindestqualität durch den Tatrichter lässt sich nicht abschätzen, welche Mindestzahl an Konsumportionen aus der gehandelten Menge hergestellt werden kann (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 4St RR 137/97 -, Rn. 8, juris).
  • OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 Ss 19/13

    Betäubungsmitteldelikt: Erforderlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehaltes;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Wirkstoffgehalt für den Unrechts - und Schuldgehalt der Tat aber von besonderer Bedeutung (siehe nur: BGH, Beschluss vom 09. November 2010, 4 StR 521/10, NStZ-RR 2011, 90, 91).
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