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   BGH, 19.01.2016 - 4 StR 521/15   

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https://dejure.org/2016,1445
BGH, 19.01.2016 - 4 StR 521/15 (https://dejure.org/2016,1445)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2016 - 4 StR 521/15 (https://dejure.org/2016,1445)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15 (https://dejure.org/2016,1445)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 56 Abs. 1 StGB, § 56 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen ungünstiger Sozialprognose und regelmäßigem Drogenkosum im Rahmen einer Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen ungünstiger Sozialprognose und regelmäßigem Drogenkosum im Rahmen einer Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen ungünstiger Sozialprognose und regelmäßigem Drogenkosum im Rahmen einer Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wer bestreitet, kann eben keine Reue zeigen - auch wenn die Strafkammer das meint…

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beurteilung der Bewährungsprognose

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewährung für einen bestreitenden Angeklagten

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Der schweigende oder bestreitende Angeklagte und die Sozialprognose

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten)

    Dass die die Tat bestreitende Angeklagte keine Reue und Unrechtseinsicht zeigte, durfte nicht zu ihrem Nachteil gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 543/14; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 186/22

    Strafaussetzung (Sozialprognose: keine Verpflichtung des Angeklagten zu

    Sie lassen besorgen, dass das Landgericht nicht hinreichend bedacht hat, dass der Angeklagte im Strafprozess nicht zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 ? 5 StR 295/18 Rn. 4) und zulässiges Verteidigungsverhalten nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden darf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 ? 3 StR 411/21, StraFo 2022, 116; Beschluss vom 19. Januar 2016 ? 4 StR 521/15 Rn. 4; Beschluss vom 22. Mai 2013 ? 4 StR 151/13, StraFo 2013, 340).
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21

    Strafaussetzung (Kriminalprognose; fehlende Unrechtseinsicht: zulässiges

    Fehlende Unrechtseinsicht durfte nicht zum Nachteil der die Tat bestreitenden Angeklagten gewertet werden; denn auch im Rahmen des § 56 StGB darf einem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht angelastet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, NStZ-RR 1999, 358; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482).
  • BGH, 09.02.2021 - 6 StR 7/21

    Strafschärfende Berücksichtigung mangelnder Reue des Angeklagten trotz Leugnung

    Diese Gesichtspunkte durfte die Strafkammer nicht straferschwerend berücksichtigen, weil er das Handeltreiben nicht eingeräumt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 543/14; vom 29. August 2012 - 4 StR 322/12; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 674).
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