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   BGH, 15.01.2013 - 4 StR 522/12   

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https://dejure.org/2013,2001
BGH, 15.01.2013 - 4 StR 522/12 (https://dejure.org/2013,2001)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2013 - 4 StR 522/12 (https://dejure.org/2013,2001)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 4 StR 522/12 (https://dejure.org/2013,2001)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verletzten auf Entschädigung bei Abschluss eines Vergleichs und Feststellung der Erledigung des Adhäsionsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 404 Abs. 2 S. 2; StPO § 405 Abs. 1 S. 1
    Anspruch eines Verletzten auf Entschädigung bei Abschluss eines Vergleichs und Feststellung der Erledigung des Adhäsionsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wenig bekannt: Der e c h t e Vergleich im Strafprozess...nämlich im Rahmen der Adhäsion

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 201
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.06.2014 - 2 StR 110/14

    Bedrohung

    Für eine weitere Entscheidung des Landgerichts war infolgedessen trotz "Widerrufs" des Vergleichs kein Raum (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 4 StR 522/12; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 434/13).
  • KG, 29.05.2015 - 1 Ws 4/15

    Auslegung einer Kostenregelung in einem im Adhäsionsverfahren geschlossenen

    Zugleich wird die nach § 404 Abs. 2 Satz 1 StPO eingetretene Rechtshängigkeit des Adhäsionsanspruchs beendet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2014 - 2 StR 110/14 - und vom 15. Januar 2013 - 4 StR 522/12 - ; Meier/Dürre, a.a.O., S. 24).
  • BGH, 21.01.2014 - 2 StR 434/13

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (Bedeutung von auf

    bb) Durch den in der Hauptverhandlung vom 18. April 2013 protokollierten (Teil-)Vergleich (§ 405 Abs. 1 Satz 1 StPO) ist der Adhäsionsantrag mit Ausnahme der im Wege des Teilanerkenntnisurteils festgestellten Ersatzpflicht des Angeklagten hinsichtlich der künftigen immateriellen und materiellen Schäden gegenstandslos geworden und seine Rechtshängigkeit insoweit beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 4 StR 522/12 mwN; Meier/Dürre, JZ 2006, 18, 24).
  • OLG Celle, 21.09.2021 - 2 Ws 270/21

    Entscheidungsbefugnis der Parteien für Regelung der Kosten für Adhäsionsverfahren

    Grundsätzlich unterliegt die Entscheidung über die Kosten eines im Adhäsionsverfahrens geschlossenen Vergleichs allerdings der Disposition der Parteien, die mit einem Vergleich gemäß § 405 StPO zugleich eine Regelung über die besonderen Kosten des Adhäsionsverfahren und ihre notwendigen Auslagen treffen können (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2013, 4 StR 522/12, juris; Herbst/Plüür, Das Adhäsionsverfahren, Seite 118; Havliza/Streng, in: Weiner/Ferber, Handbuch des Adhäsionsverfahrens, Seite 80).
  • LG Kaiserslautern, 06.02.2023 - 5 Qs 147/22

    Anfechtung der Kostenentscheidung eines Vergleichs im Adhäsionsverfahren

    11 c) Vorliegend wurde durch den im Adhäsionsverfahren geschlossenen Vergleich die Rechtshängigkeit des Adhäsionsanspruchs beendet (BGH, Beschluss vom 15.01.2013 - 4 StR 522/12, BeckRS 2013, 3158; Beck OK StPO/Ferber, 46. Ed. 01.01.2023, StPO § 405 Rn. 1).
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