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   BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98   

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https://dejure.org/1998,3276
BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98 (https://dejure.org/1998,3276)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1998 - 4 StR 523/98 (https://dejure.org/1998,3276)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1998 - 4 StR 523/98 (https://dejure.org/1998,3276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Innerprozessuale Bindungen an aufrechterhaltene Feststellungen eines ersten in der Sache ergangenen Urteils; Extreme Gefährlichkeit eines Handelns; Nähe zum bedingten Vorsatz; Strafzumessung in einer aufgehobenen Entscheidung als Maßstab für die neue Bemessung der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 1; ; StPO § 337 Abs. 1; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 353, § 358

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 154
  • StV 1999, 418
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86

    Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98
    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, dem inzwischen eingetretenen Zeitablauf seit der Tat sowie der Verfahrensdauer als bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkten (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), die in dem angefochtenen Urteil unerörtert geblieben sind, Rechnung zu tragen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1 ff.).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 149/89

    Verhängung gleich hoher Strafe nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98
    Das wäre für sich unbedenklich, soweit das Landgericht damit zum Ausdruck gebracht hat, daß die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung grundsätzlich kein Maßstab für die neue Bemessung der Strafe ist (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 13).
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97

    Unzulässiger Beweisantrag über Tatsache, die bereits rechtskräftig entschieden

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98
    Letztere bleiben unberührt; über sie ist deshalb auch keine erneute Beweisaufnahme zulässig, und zwar gilt das auch - wie das Landgericht zu Recht angenommen hat (UA 10) -, soweit es die tatsächlichen Voraussetzungen des § 21 StGB betrifft (vgl. zu § 20 StGB das Senatsurteil vom 9. Juli 1998 - 4 StR 521/97 -, NJW 1998, 3212, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91

    Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände -

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98
    Zwar muß der Tatrichter gegen jeden Angeklagten die angemessene Strafe "aus der Sache selbst" finden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23); dies setzt der revisionsgerichtlichen Nachprüfung des Verhältnisses der gegen mehrere Angeklagte wegen derselben Tat verhängten Strafen Grenzen (vgl. BGHR aaO Wertungsfehler 11).
  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98
    Das entspricht nicht der rechtlichen Beurteilung, wie sie das Landgericht seiner Entscheidung zugrundezulegen hatte (§ 358 Abs. 1 StPO; vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 27).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97

    Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat jenes Urteil durch Beschluß vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 - (StV 1998, 481) im Strafausspruch auf und verwies die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Es mag zwar im Einzelfall denkbar sein, dass die neu festgestellten Anknüpfungspunkte für die Voraussetzungen des § 21 StGB den bindenden Feststellungen zum Tathergang (vgl. BGH aaO; Beschlüsse vom 17. November 1998 - 4 StR 528/98, NStZ 1999, 149 und vom 3. November 1998 - 4 StR 523/98, NStZ 1999, 154; Urteil vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340) hierzu widersprechen, an solchen Feststellungen wäre das Tatgericht allerdings schon nach den allgemeinen Regeln im Hinblick auf die innere Einheit der Urteilsgründe gehindert (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 18).
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98

    Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten;

    Das entspricht aber nicht der rechtlichen Beurteilung, wie sie das Landgericht seiner Entscheidung zugrundezulegen hatte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 27; BGH Beschluß vom 3. November 1998 - 4 StR 523/98).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 3 Ws 345/11

    Gefährdung der Sicherheit und Ordnung durch Espresso-Kocher

    Wie weit die Aufhebungsansicht reicht, kann vielmehr nur der Zusammenhang der Rechtsbeschwerdeentscheidung ergeben (Meyer-Goßner § 358 Rn 6; Hanack, § 358 Rn 7, vgl. auch BGH, NStZ 1999, 154; 259; 1993, 552).
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