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   BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13   

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BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13 (https://dejure.org/2015,9271)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2015 - 4 StR 525/13 (https://dejure.org/2015,9271)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2015 - 4 StR 525/13 (https://dejure.org/2015,9271)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 1 Satz StrRehaG
    Rehabilitierung wegen in der DDR erlittener Verfolgung (hier: Unterbringung in einem Heim für Kinder und Jugendliche; Voraussetzungen)

  • lexetius.com

    StrRehaG § 2 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG
    Strafrechtliche Rehabilitation wegen der Unterbringung in einem Kinderheim der ehemaligen DDR nach Inhaftierung der Eltern als Opfer politischer Verfolgung

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG, § 121 Abs. 2... GVG, § 13 Abs. 4 StrRehaG, § 2 StrRehaG, § 1 Abs. 1 StrRehaG, StrRehaG § 2 Nr. 4, StrRehaG § 1 Nr. 11, § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StrRehaG, § 2 Abs. 1 Satz 1 StrRehaG, StrRehaG, § 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbsatz StrRehaG, Art. 18 Abs. 1, Art. 19 des Einigungsvertrages, § 10 Abs. 2 StrRehaG, GG, Art. 16a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Hinderung der Eltern eines Kindes an der Ausübung der elterlichen Sorge infolge ihrer Inhaftierung als Opfer politischer Verfolgung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimunterbringung, politische Verfolgung

  • rewis.io

    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen der Unterbringung in einem Kinderheim der ehemaligen DDR nach Inhaftierung der Eltern als Opfer politischer Verfolgung

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StrRehaG § 2 Abs. 1 Satz 2
    Zur Unterbringung als politischer Verfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 2 Abs. 1 S. 2
    Hinderung der Eltern eines Kindes an der Ausübung der elterlichen Sorge infolge ihrer Inhaftierung als Opfer politischer Verfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung im DDR-Kinderheim als politische Verfolgung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Rehabilitierung wegen Unterbringung in DDR-Kinderheim bei Inhaftierung der Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 60, 218
  • NJW 2015, 1702
  • NJ 2016, 125
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 07.05.2013 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Vorlagebeschluss betreffend die

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13
    Denn das Handeln der Verwaltungs- bzw. Jugendbehörde sei eine notwendige Folge des rechtsstaatswidrigen Handelns der Justizbehörden, dessen Unrechtsgehalt damit auf die Bewertung des Handelns der Jugendbehörde durchschlage (Thüringer OLG, ZOV 2013, 124; vgl. auch ZOV 2012, 274; ZOV 2012, 134).

    Das Thüringer Oberlandesgericht hat daher mit Beschluss vom 7. Mai 2013 (ZOV 2013, 124) die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG i.V.m. § 13 Abs. 4 StrRehaG dem Bundesgerichtshof zur Beantwortung folgender Rechtsfrage vorgelegt:.

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13
    Danach wohnt dem Begriff der politischen Verfolgung ein finales Element inne (vgl. BVerwGE 87, 141, 145 mwN).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13
    Entgegen einer in der Literatur vertretenen Ansicht (vgl. Mützel, ZOV 2013, 98, 103; Wapler in Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR - Expertisen, 5, 95) kann die Einstufung einer in der Folge der politisch intendierten Inhaftierung der Eltern erfolgten Heimeinweisung als Akt politischer Verfolgung schließlich nicht unter Rückgriff auf die in der asylrechtlichen Rechtsprechung anerkannte, unter bestimmten Voraussetzungen für die minderjährigen Kinder eines Verfolgten geltende Vermutung einer eigenen politischen Verfolgung (vgl. BVerwGE 75, 304, 312; 79, 244, 245 f.; Randelzhofer in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 16a Abs. 1 Rn. 64 (Stand: März 2007); Jarass aaO Rn. 12) begründet werden.
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13
    Diese in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung einhellig vertretene Rechtsansicht (vgl. Thüringer OLG, ZOV 2012, 134; KG, ZOV 2014, 21; OLG Naumburg, OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; OLG Brandenburg, OLGSt StrRehaG § 1 Nr. 11; OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2011 - I Ws RH 24/11; Mützel, ZOV 2013, 98, 100; aA LG Erfurt, ZOV 2011, 212; Toberer/Plöger, NJ 2012, 328), die sich darauf stützen kann, dass mit der Aufnahme der Heimeinweisung in die Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG die Anordnung einer Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche mit der Einweisung in eine psychiatrische Anstalt gleichgestellt worden ist, für die eine gesetzliche Vermutung ihres freiheitsentziehenden Charakters angenommen wird (vgl. BVerfG, ZOV 2014, 237 (bei juris Rn. 50); Thüringer OLG, ZOV 2012, 134; Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zweiten Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht, BR-Drucks. 92/93, S. 149; Mützel aaO), ist zumindest vertretbar und damit für den Senat im Vorlegungsverfahren bindend (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1974 - 1 StR 366/73, BGHSt 25, 325, 328).
  • KG, 11.04.1997 - 5 Ws 568/96
    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13
    Deshalb müsse sie, um der Rehabilitierung zugänglich zu sein, ihrerseits politisch begründetes Unrecht sein und sachfremden Erwägungen folgen, die nicht durch den üblichen rechtskonformen Zweck der Einweisung - hier: fürsorgerische Erwägungen - gedeckt seien (vgl. auch KG, ZOV 2011, 166; ZOV 2011, 211; VIZ 1997, 663).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 28.86

    Widerlegbare Regelvermutung - Angehörige - Politisch Verfolgter - Ehegatte -

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13
    Entgegen einer in der Literatur vertretenen Ansicht (vgl. Mützel, ZOV 2013, 98, 103; Wapler in Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR - Expertisen, 5, 95) kann die Einstufung einer in der Folge der politisch intendierten Inhaftierung der Eltern erfolgten Heimeinweisung als Akt politischer Verfolgung schließlich nicht unter Rückgriff auf die in der asylrechtlichen Rechtsprechung anerkannte, unter bestimmten Voraussetzungen für die minderjährigen Kinder eines Verfolgten geltende Vermutung einer eigenen politischen Verfolgung (vgl. BVerwGE 75, 304, 312; 79, 244, 245 f.; Randelzhofer in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 16a Abs. 1 Rn. 64 (Stand: März 2007); Jarass aaO Rn. 12) begründet werden.
  • BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94

    Keine Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13
    Die Nichterweislichkeit anspruchsbegründender Tatsachen geht zu Lasten des Antragstellers; der strafprozessuale Zweifelssatz findet keine Anwendung (vgl. BVerfG aaO und VIZ 2000, 376).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13
    Erfasst werden Maßnahmen, die ihrem inhaltlichen Charakter nach erkennbar darauf gerichtet sind, den Betroffenen wegen seiner - tatsächlich oder vermeintlich gegebenen - politischen Überzeugung, religiösen Grundentscheidung oder eines anderen für ihn unverfügbaren persönlichen Merkmals zu diskriminieren (vgl. BVerfGE 80, 315, 333 ff. mwN; BVerwG aaO; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl., Art. 16a Rn. 19).
  • OLG München, 08.03.2013 - 1 Ws 84/13
    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13
    Auch die zur politischen Disziplinierung von Eltern oder Verwandten angeordnete Heimunterbringung stellt sich als politische Verfolgung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG dar (vgl. KG, ZOV 2014, 21; OLG Dresden, ZOV 2011, 259; VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 88/13; Mützel, ZOV 2013, 98, 102).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Eine Rechtsfrage ist eine Frage, die sich auf die Auslegung einer Rechtsnorm (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 4 StR 525/13, BGHSt 60, 218, 221; Beschluss vom 14. Juli 2011 - 4 StR 548/10, BGHSt 56, 289, 292) oder auf die Formulierung von allgemeinen rechtlichen Grundsätzen und Anforderungen bezieht, deren Geltung sich aus einer Rechtsnorm oder einem Normgefüge ableitet und über die im Revisionsrechtszug bei der Nachprüfung des für die Entscheidung maßgebenden Rechts mit zu entscheiden wäre.
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Erfasst werden Maßnahmen, die ihrem inhaltlichen Charakter nach erkennbar darauf gerichtet waren, den Betroffenen wegen seiner - tatsächlich oder vermeintlich gegebenen - politischen Überzeugung, religiösen Grundentscheidung oder eines anderen für ihn unverfügbaren persönlichen Merkmals zu diskriminieren (vgl. BGHSt 60, 218, 223 ff; s. auch Schröder, in: Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, 1993, § 1 Rn. 81).
  • OLG Rostock, 29.05.2015 - 22 Ws Reha 22/15

    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen der freiheitsentziehenden Unterbringung in

    Ging die damalige Empfehlung der Universitätsklinik auch dahin, den Jungen wegen der beschriebenen "Verhaltensauffälligkeiten" vorzugsweise dem Heim des Sonderkombinats für Psychotherapie und Psychodiagnostik in Berlin vorzustellen und ihn gegebenenfalls dort zur weiteren Diagnose und Behandlung in Form einer "sehr individuellen, dabei aber konsequenten pädagogisch-psychologischen Führung" einzuweisen, weil die dortigen "idealen Bedingungen" in einem Spezialkinderheim nicht gegeben seien, diente die stattdessen erfolgte Einweisung in das Spezialkinderheim "B.-hof" (diese Einrichtung wird in dem Einweisungsbeschluss nicht erwähnt, in dem nur von "Heimerziehung" die Rede ist!) deswegen weder im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG der politischen Verfolgung des Betroffenen (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 4 StR 525/13 -, Rdz. 17, 19 in juris) oder seiner Eltern, speziell seiner Mutter, noch erfolgte sie "zu sachfremden Zwecken" (vgl. zu diesem Begriff KG Berlin, Beschluss vom 29. März 2012 - 2 Ws 116/12 REHA -, Rdz. 25 in juris m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE)

    Nach Auffassung des Kammergerichts gehören zu den staatlichen Maßnahmen, die von der Generalklausel des § 1 Abs. 1 StrRehaG erfasst werden, vor allem diejenigen, mit denen Gerichte und Behörden der DDR Menschen, die dem sozialistischen Persönlichkeitsbild und den politisch-ideologischen sowie gesellschaftlichen Wunschvorstellungen nicht entsprachen, unter Missachtung ihrer Individualität und ihrer Würde reglementierten und drangsalierten und sie auf diese Weise zu Objekten staatlicher Interessendurchsetzung erniedrigten; Maßnahmen dieser Art seien als "Systemunrecht" zu werten, das der Gesetzgeber der Rehabilitation habe zuführen wollen (KG, Beschluss vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 REHA -, juris Rn. 52; vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 4 StR 525/13 -, juris Rn. 14 f.).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 2-IV-16
    Willkürfrei und auch sonst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind namentlich die Erwägungen des Oberlandesgerichts, dass die Anordnung der Unterbringung in einem Kinderheim oder einem Jugendwerkhof nicht als solche eine nach § 2 StrRehaG rehabilitationsfähige Entscheidung über die Anordnung von Freiheitsentziehung bewirkt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 4 StR 525/13 - BGHSt 60, 218) und die Rehabilitationsgerichte von Verfassungs wegen nicht gehalten sind, im Zweifel für den Antragsteller zu entscheiden, so dass die Nichterweislichkeit anspruchsbegründender Tatsachen zu dessen Lasten geht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10; Beschluss vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94).
  • LG Cottbus, 18.07.2016 - 36 BRH 22/15

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Zulässigkeit eines Zweitantrages;

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25. März 2015 (4 StR 525/13; NJW 2015, 1702) ausgeführt, dass die Anordnung der Unterbringung eines Betroffenen in einem Heim für Kinder oder Jugendliche nicht allein deshalb im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG der politischen Verfolgung gedient hat, weil sie aus Anlass des Umstandes erfolgte, dass die Eltern des Betroffenen infolge ihrer Inhaftierung als Opfer politischer Verfolgung an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert waren.
  • LG Frankfurt/Oder, 22.10.2018 - 41 BRH 14/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Kindes und Jugendlichen in

     Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 25.03.2015, 4 StR 525/13, Rn. 15) ist die Anordnung der Unterbringung eines Kindes in einem Kinderheim der ehemaligen DDR, die aus Anlass des Umstands erfolgt, dass dessen Eltern des Betroffenen infolge ihrer Inhaftierung als Opfer politischer Verfolgung an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert waren, nicht geeignet, eine strafrechtliche Rehabilitierung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG zu begründen.
  • OLG Jena, 24.03.2016 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtlichen Rehabilitierung: Einweisung in ein Kinderheim in der ehemaligen

    Mit Beschluss vom 25.03.2015 hat der Bundesgerichtshof im Verfahren 4 StR 525/13 nach Anhörung des Generalbundesanwalts beschlossen:.
  • KG, 22.05.2017 - 4 Ws 47/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Voraussetzungen des Rehabilitierungsanspruchs

    Erforderlich ist eine dem Einzelnen in Anknüpfung an eines der genannten Merkmale zielgerichtet zugefügte Rechtsverletzung (BGHSt 60, 218, 224, Rdn. 16).
  • OLG Jena, 02.10.2015 - 1 Ws Reha 8/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Kinderheim aus Anlass der

    Mit Beschluss vom 25.03.2015 hat der Bundesgerichtshof im Parallelverfahren 1 Ws Reha 3/13 unter dem Aktenzeichen 4 StR 525/13 nach Präzisierung der Vorlagefrage und nach Anhörung des Generalbundesanwalts beschlossen:.
  • OLG Jena, 20.05.2016 - 1 Ws Reha 6/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Einweisung in ein Kinderheim in der ehemaligen

  • OLG Dresden, 14.09.2020 - 1 Reha Ws 20/20

    Rehabilitierung des Betroffenen wegen der Unterbringung in einem Jugendwerkhof zu

  • OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18

    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

  • OLG Brandenburg, 07.11.2017 - 2 Ws (Reha) 13/16

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rechtsstaatswidrigkeit der Unterbringung in

  • OLG Dresden, 20.11.2018 - 1 Reha Ws 42/17

    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

  • OLG Jena, 29.03.2016 - 1 Ws Reha 2/13

    Strafrechtlichen Rehabilitierung: Einweisung in ein Kinderheim in der ehemaligen

  • OLG Dresden, 09.11.2020 - 1 Reha Ws 22/20

    Kein Anspruch auf strafrechtliche Rehabilitierung wegen Heimunterbringung;

  • OLG Dresden, 09.01.2023 - 1 Reha Ws 17/22
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