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   BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90   

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https://dejure.org/1991,2037
BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90 (https://dejure.org/1991,2037)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1991 - 4 StR 553/90 (https://dejure.org/1991,2037)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90 (https://dejure.org/1991,2037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung - Notwendigkeit eines bewußten "mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" zum Beischlaf nötigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90
    Hierfür ist jedoch zumindest erforderlich, daß der Täter erkennt und billigt, daß das Opfer sein Verhalten als derartige Drohung ansieht (BGH NStZ 1986, 409) und er dies ausnutzt.
  • BGH, 09.03.1990 - 3 StR 58/90

    Anwendung von Gewalt - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90
    Ihnen ist nicht zu entnehmen, daß sich die Nebenklägerin in einer für sie bedrohlichen Situation befand und sich aus dem Verhalten des Angeklagten für sie objektiv der Schluß ergab, er werde bei Gegenwehr seine körperliche Überlegenheit gegen sie einsetzen (vgl. BGH NStZ 1990, 335, 336).
  • BGH, 14.06.1988 - 1 StR 179/88

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verletzung der Menschenwürde des

    Auszug aus BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90
    Zwar erfordert Gewaltanwendung nicht unbedingt einen größeren Kraftaufwand (BGHR StGB § 177 I Gewalt 4 m. weit. Nachw.).
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86

    Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer

    Auszug aus BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90
    Es muß eine zweckbestimmte Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und dem Taterfolg festgestellt werden; die Gewaltanwendung muß - nach dem Willen des Täters - der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs und seiner Durchführung tatsächlich dienen (BGHR StGB § 177 I Gewalt 1).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 382/88

    Tatrichterliche Würdigung der Ernsthaftigkeit geleisteten Widerstandes bei einer

    Auszug aus BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90
    Das Urteil läßt nämlich auch Ausführungen zu der Frage vermissen, ob der Angeklagte in der konkreten Tatsituation erkannte (wußte oder doch für möglich hielt und billigend in Kauf nahm), daß durch sein Verhalten ein begonnener oder erwarteter ernst gemeinter Widerstand der Nebenklägerin gegen den Geschlechtsverkehr ausgeschaltet werden mußte oder sollte (vgl. BGHR StGB § 177 I Gewalt 5 und Drohung 2; BGH GA 1968, 84 f).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90
    Zur Beweiswürdigung in Fällen der vorliegenden Art wird auf BGH NStZ 1988, 236 verwiesen.
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Ablehnung der Anhörung von Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90
    Im Hinblick darauf, daß wenige Wochen zuvor einverständlicher sexueller Kontakt zwischen ihnen stattgefunden, Frau B. seinen Besuch bei sich gewünscht hatte und sich - nur leicht bekleidet - neben ihn setzte, desweiteren seinen Annäherungsversuchen allein mit den Worten entgegentrat, er solle sie in Frieden lassen, war es zumindest erörterungsbedürftig, warum der Angeklagte trotzdem erkannt haben sollte, daß die Nebenklägerin diesmal sexuellen Kontakt ernsthaft ablehnte, und ob nicht ein Irrtum des Angeklagten über diesen Tatumstand (§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB) in Betracht kam (vgl. BGH NStZ 1983, 71).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Im Blick auf die von der Nebenklägerin weitaus deutlicher formulierte Ablehnung des Geschlechtsverkehrs, als dies am Vortag durch die Zeugin R. zum Ausdruck gebracht worden war, und auf das fehlerfrei zu Lasten des Angeklagten verwertete Nachtatverhalten war das Landgericht zu weitergehenden Darlegungen zum Vorliegen eines Vergewaltigungsvorsatzes nicht genötigt (vgl. BGH NStZ 1982, 26; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8).
  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03

    Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von

    An einer solchen "finalen Verknüpfung" (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ-RR/J 1998, 322 Nr. 10; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 177 Rdnr. 8 m.w.N.) zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers fehlt es in Fällen einer Gewalthandlung z. B. dann, wenn die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76; BGH NStZ 1995, 230; NJW 2003, 1263) oder ausschließlich der Lustbefriedigung dient (vgl. BGHSt 17, 1).
  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 506/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung

    d) Der bisher festgestellte sehr geringe Widerstand der Nebenklägerin und deren eher allgemein bekundeter Abwehrwille ("in Ruhe lassen" UA S. 7) werden eine genauere Feststellung des inneren Tatbestandes erfordern (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8 m.w.N.; Fischer, StGB 55. Aufl. § 177 Rdn. 51, 52, 54).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91

    Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam

    Nur dann aber, wenn sich aus dem Verhalten des Angeklagten objektiv der Schluß ergeben hätte, er werde bei Gegenwehr seine körperliche Überlegenheit gegen sie einsetzen, und wenn der Angeklagte diesen Eindruck hervorrufen wollte, käme eine Verurteilung nach § 177 StGB in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90 - mit weit. Nachweisen).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 101/99

    Sexuelle Nötigung; Gewalt; Aufklärungspflicht; Sachverständige; Sachverstand

    Hinzu kommen muß eine zweckbedingte Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und dem Taterfolg dergestalt, daß die Gewaltanwendung nach dem Willen des Täters der Vornahme der sexuellen Handlung tatsächlich dient (BGH NStZ 1981, 218; 1985, 71; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 3, 4, 7, 8; BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90 - und Beschluß vom 18. November 1997 - 4 StR 546/97).
  • BGH, 08.05.2014 - 4 StR 39/14

    Vergewaltigungsvorsatz (Regelbeispiel: Vorsatz; Gewalt)

    Nach dem vom Landgericht festgestellten Sachverhalt bleibt vielmehr offen, ob der Angeklagte in der konkreten Tatsituation erkannte, dass die Nebenklägerin den einvernehmlich begonnenen Oralverkehr nicht mehr fortsetzen wollte, und er sich demzufolge bewusst war, die weitere orale Befriedigung durch das Festhalten des Kopfes gegen einen begonnenen oder erwarteten Widerstand der Nebenklägerin zu erzwingen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90, BGHR § 177 Abs. 1 Gewalt 8; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 177 Rn. 52).
  • BGH, 09.12.2010 - 5 StR 405/10

    Vergewaltigung (tatrichterliche Beweiswürdigung); Überzeugungsbildung (keine

    Ohne Rechtsfehler hat sie dieser bereits im Rahmen der Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite und nicht erst bei der Frage der Schuldfähigkeit besondere Bedeutung beigemessen (vgl. BGH aaO; BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 StR 553/90, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8).
  • BGH, 26.11.1991 - 4 StR 555/91

    Anforderungen an erschöpfende Beweiswürdigung durch den Tatrichter - Motiv für

    Gegebenenfalls wird sich die Kammer mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob - auch aus der Sicht des Angeklagten - eine Gewaltanwendung, wie sie der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfordert (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8), oder nur ein erheblich geringerer Grad einer gewissen Kraftaufwendung vorliegt, der mit der Erfüllung des Tatbestandes des § 182 Abs. 1 StGB einhergehen kann (vgl. BGHSt 7, 99, 100; 22, 154, 157).
  • BGH, 30.06.1999 - 2 StR 134/99

    Umfang der Urteilsbegründung bei Freispruch

    Ein solcher Irrtum schließt den Vergewaltigungsvorsatz aus (BGH NStZ 1983, 71; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8, Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25, Aufl. § 177 Rdn. 7).
  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt,

    Auch ist ein besonderer Kraftaufwand des Täters zur Verwirklichung des Merkmals der Gewalt nicht erforderlich (BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 4 - Urteil vom 14.06.1988 - 1 StR 179/88; vgl. auch BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 7 - Beschluss vom 09.03.1990 - 3 StR 58/90; BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 8 - Urteil vom'28.02.1991 - 4 StR 553/90).
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 643/95

    Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falles der Vergewaltigung -

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