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   BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98   

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BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98 (https://dejure.org/1998,2085)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1998 - 4 StR 569/98 (https://dejure.org/1998,2085)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 4 StR 569/98 (https://dejure.org/1998,2085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 52 StGB; § 146 Abs. 1 Nr 1 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 473 Abs. 4 StPO
    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge ohne Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen; Tateinheit zwischen Verschaffen von Falschgeld und mehreren Einzelakten des Inverkehrbringens; Versuch des Inverkehrbringens bei Übergabe an polizeiliche Vertrauensperson; Kostentragung ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 146 Abs. 1 Nr. 3 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 146 Abs. 1 Nr. 3 a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 105
  • StV 2000, 306
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86

    Vollendetes Inverkehrbringen von Falschgeld durch die Übergabe des Geldes an

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98
    Deshalb kommt es hier nicht darauf an, daß das Landgericht auch nicht bedacht hat, daß die Übergabe von Falschgeld an eine polizeiliche "Vertrauensperson" lediglich eine versuchte Straftat nach § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB darstellt, wenn - was die hier getroffenen Feststellungen nahelegen - diese von vorneherein entschlossen ist, das Falschgeld der zuvor informierten Polizei auszuhändigen und tatsächlich auch so verfährt (vgl. BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 26.10.1994 - 2 StR 549/94

    Geldfälschung - Verschaffen - Absetzen

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98
    Verschafft sich der Täter durch eine einheitliche Handlung Falschgeld, um dieses im Anschluß entweder bei günstiger Gelegenheit oder an bereits feststehende Abnehmer abzusetzen, so liegt auch dann nur eine Tat im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn das Inverkehrbringen in mehreren Einzelakten erfolgt (BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4; vgl. auch Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 146 Rdn. 26).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98
    Der Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen, bildet mit der vorhergegangenen Beschaffungshandlung jedoch regelmäßig ebenfalls nur eine (vollendete) Tat nach § 146 StGB (vgl. BGHSt 34, 108).
  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19

    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen,

    Verschafft sich der Täter durch eine einheitliche Handlung Falschgeld, um dieses im Anschluss entweder bei günstiger Gelegenheit oder an bereits feststehende Abnehmer abzusetzen, so liegt auch dann nur eine Tat im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn das Inverkehrbringen in mehreren Einzelakten geschieht (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NJW 2009, 3798 ; vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 569/98, NStZ-RR 2000, 105 ).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

    Die Strafkammer hat zwar zu Recht eine einheitliche Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 StGB angenommen; denn die Verwirklichung mehrerer Varianten des § 146 Abs. 1 StGB ist in der Regel eine Tat (vgl. Fischer, StGB 56. Aufl. § 146 Rdn. 22) und der Angeklagte hat sich die gesamte Falschgeldmenge durch einen tatbestandsmäßigen Handlungsakt verschafft (zum Verhältnis der § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 zu Nr. 3 vgl. BGH, Urt. vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 - Rdn. 4, insoweit in NStZ 1999, 581 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ-RR 2000, 105; BGHR StGB § 146 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt)

    Damit verwirklichte er eine einheitliche vollendete Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 StGB (BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ-RR 2000, 105).
  • BGH, 09.03.2011 - 3 StR 51/11

    Falschgeld; Inverkehrbringen; Geldfälschung; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Verschafft sich der Täter durch eine einheitliche Handlung Falschgeld, um dieses im Anschluss entweder bei günstiger Gelegenheit oder an bereits feststehende Abnehmer abzusetzen, so liegt auch dann nur eine Tat im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor, wenn das Inverkehrbringen in mehreren Einzelakten geschieht (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 569/98, NStZ-RR 2000, 105).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

    Soweit das Landgericht die Angeklagte wegen zweier Fälle der gewerbs- und bandenmäßigen Geldfälschung verurteilt hat, hat es verkannt, daß das Sichverschaffen des Falschgeldes in der Absicht, es später abzusetzen, und das anschließende Verwirklichen dieser Absicht in zwei Einzelakten nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (st. Rspr.; vgl. RGSt 1, 25, 26; BGHSt 34, 108, 109: BGHSt 42, 162, 168; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4: BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 569/98).
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