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   BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81   

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BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81 (https://dejure.org/1981,1090)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1981 - 4 StR 58/81 (https://dejure.org/1981,1090)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 (https://dejure.org/1981,1090)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags - Tatmehrheit bei mehreren Tötungsdelikten - Abänderung eines Schuldspruchs - Strafschärfung wegen Umständen des allgemeinen Charakters

Papierfundstellen

  • StV 1981, 396
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Sie lassen sich unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden (BGHSt 2, 246, 247; 16, 397, 398; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Eine solche strafschärfende Verwertung von zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung des Angeklagten zu rechnenden Umständen, die mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen, ist unzulässig (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1978 - 4 StR 234/78 - und vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Sie lassen sich unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden (BGHSt 2, 246, 247; 16, 397, 398; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Dabei kann dahinstehen, ob der Angeklagte nicht schon dadurch, daß er nach der Abgabe von drei Schüssen nicht mehr weiter schoß, eine ursprünglich beabsichtigte weitere Tatausführung aufgegeben hat und vom (unbeendeten) Versuch freiwillig zurückgetreten ist (vgl. BGHSt 22, 330, 332; BGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - 2 StR 697/78).
  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 658/74

    Strafbarkeit wegen Totschlags und wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Dem von der Revision für ihre gegenteilige Auffassung angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 1975 - 1 StR 658/74 - liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde: Dort hatte der Täter aufgrund einer Willensbetätigung zwar gezielt mehrere Schüsse abgegeben, jeweils aber nicht auf eine bestimmte Person, sondern nur auf die fliehende Personengruppe insgesamt gezielt; er wollte bei der Abgabe der Schüsse die davonlaufenden Personen treffen.
  • BGH, 01.06.1976 - 5 StR 237/76

    Selbständigkeit von aufeinander folgenden Handlungen eines einheitlichen Tatplans

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Sie lassen sich unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden (BGHSt 2, 246, 247; 16, 397, 398; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78).
  • BGH, 15.09.1976 - 3 StR 343/76

    Wirkungen des hohen Alters eines Angeklagten auf seine Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Das ist unzulässig, (zumal) da der Angeklagte gerade wegen seiner Trennungsängste in eine depressive verzweifelte Stimmung geriet, in der seine Fähigkeit, sich einsichtsmäßig zu verhalten, erheblich vermindert war (BGH, Beschluß vom 15. September 1976 - 3 StR 343/76).
  • BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76

    Einstellung des Verfahrens als eine richterliche Ermessensentscheidung -

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Sie lassen sich unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden (BGHSt 2, 246, 247; 16, 397, 398; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78).
  • BGH, 12.05.1978 - 4 StR 234/78

    Strafausspruch bei einer Verurteilung einer Mutter wegen Kindestötung -

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Eine solche strafschärfende Verwertung von zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung des Angeklagten zu rechnenden Umständen, die mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen, ist unzulässig (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1978 - 4 StR 234/78 - und vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78).
  • BGH, 07.06.1978 - 5 StR 315/78

    Vorliegen von tätiger Reue bei freiwilligem Rettungsversuch auf Grund von

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Ob er etwa noch mehr hätte tun können, ist für die Anwendung dieser Vorschrift ohne Belang (BGH, Beschluß vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78).
  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 331/78

    Voraussetzungen an das innere Erfordernis des Handelns aus niedrigen Beweggründen

  • BGH, 19.10.1978 - 4 StR 549/78

    Strafbemessung: Lebensführungsschuld

  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 697/78

    Rechtsirriges Übersehen eines als Rücktritt zu wertenden Verhaltens durch die

  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 665/79

    Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt beim Totschlag

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87

    Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung

  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98

    Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit

    Das Gesetz erschöpft sich seinem Wortsinn nach in der Forderung, ein bestimmtes äußerliches Verhalten zu erbringen (vgl. BGHSt 39, 221, 231 für den unbeendeten Versuch); es ist ohne Bedeutung, ob der Rücktrittswillige etwa noch mehr hätte tun können, sofern nur die ergriffenen Maßnahmen den tatbestandsmäßigen Erfolg verhindert haben (BGH StV 1981, 396, 397).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluß und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; BGH bei Holtz MDR 1995, 880; BGH StV 1981, 396 m.w.N.; Jähnke LK StGB 10. Aufl. § 212 Rdn. 38).
  • BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88

    Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der

    Ohne Belang ist zwar, ob sie objektiv mehr hätte tun können (BGH Strafverteidiger 1981, 396; BGH NStZ 86, 214; BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78; BGH, Beschluß vom 24. Mai 1982 - 4 StR 206/82), sofern sie nur das tat, was aus ihrer Sicht den Erfolg verhindern konnte (BGHSt 33, 295, 301; BGH Strafverteidiger 1981, 396 und 514; BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 = bei Holtz MDR 1978, 985; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 439/80).
  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 789/93

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch bei einer Rauschtat - Deliktische

    Käme freiwilliger Rücktritt in Betracht, läge als Rauschtat nicht mehr Totschlagsversuch, sondern gefährliche Körperverletzung vor, da der Rücktritt eine zugleich in dem Versuch liegende vollendete rechtswidrige Tat nicht umfaßt (vgl. BGH StV 1981, 396, 397; Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 24 Rdn. 18 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98

    Freundin zum Opfer geschickt - § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, für Rücktritt vom

    In Fällen wie den vorliegenden, in denen die Rettung auf den Täter zurückzuführen ist, ist es auch unerheblich, ob der Täter mehr als von ihm getan zur Rettung hätte leisten können (BGHSt 33, 295, 301; BGH NJW 1985, 813, 814 und 1986, 1001, 1002; BGH StV 1981, 396, 397).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 683/93

    Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Natürliche

    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluß und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH StV 1981, 396 m.w.N.; Jähnke LK StGB 10. Aufl. § 212 Rdn. 38).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 149/81

    'untergeladene' Gaspistole - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, Wegnahme - Herausgabe

    Deshalb ist nicht auszuschließen, daß sie fehlerhaft ein Verhalten als bedenkenlos, dreist und kaltblütig strafschärfend gewertet hat, das Folge der mildernd berücksichtigten erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten war (vgl. BGHSt 16, 360, 373/364; Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 23. März 1981 - 3 StR 89/81 - sowie Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81).
  • BGH, 13.08.1992 - 4 StR 349/92

    Vornahme einer Differenzierung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch als

    In der Rechtsprechung ist ein solches Offenlassen mit Recht nur für zulässig erachtet worden, wenn der Täter jedenfalls die Tatvollendung verhindert hat (BGH StV 1981, 396; BGH, Urteil vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 146/90

    Rücktritt vom beendeten Tötungsversuch durch Gestatten eines Notrufs des Opfers -

    Zwar wäre - Ursächlichkeit des Handelns unterstellt - strafbefreiender Rücktritt nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte zur Rettung mehr, als geschehen, hätte tun können, aber nicht getan hat (BGH StV 1981, 396), auch nicht schon dadurch, daß er weiterhin seine Täterschaft verschleiern wollte (BGH NStZ 1989, 525).
  • BGH, 22.07.1988 - 2 StR 361/88

    Berücksichtigung der Lebensführung eines Angeklagten bei der Strafzumessung

    Die Lebensführung eines Angeklagten und sein außerhalb der Tatausführung liegendes Verhalten dürfen daher nur dann bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, wenn sie eine Beziehung zur abgeurteilten Tat haben (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80 und Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81

    Voraussetzungen des rechtzeitigen Bringens eines Urteils zu den Akten -

  • BGH, 08.09.1993 - 5 StR 536/93

    Abhalten hilfebereiter Dritter von Rettungsmaßnahmen als

  • BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83

    Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1982 - 5 Ss 487/82
  • BGH, 30.04.1981 - 4 StR 205/81

    Zulässigkeit einer Revision - Versuchter Totschlag in Tateinheit

  • BGH, 06.10.1982 - 2 StR 574/82

    Strafschärfende Bewertung der bisherigen Lebensführung des Angeklagten -

  • BGH, 09.07.1981 - 4 StR 222/81

    Zusammentreffen von verminderter Schuldfähigkeit eines Angeklagten und Annahme

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