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   BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17   

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https://dejure.org/2018,25002
BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17 (https://dejure.org/2018,25002)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2018 - 4 StR 584/17 (https://dejure.org/2018,25002)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 4 StR 584/17 (https://dejure.org/2018,25002)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    §§ 254, 250 StPO, §§ 249, 250 S. 2 StPO, § 254 StPO, §§ 250, 254 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Recht zur Verlesung der Protokolle der polizeilichen Vernehmungen der Angeklagten i.R.d. Beweiswürdigung des schweren Bandendiebstahls

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Zulässigkeit der Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249 ; StPO § 250 S. 2; StPO § 254
    Recht zur Verlesung der Protokolle der polizeilichen Vernehmungen der Angeklagten i.R.d. Beweiswürdigung des schweren Bandendiebstahls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ergänzende Verlesung von Protokollen? Zulässig nur bei richterlicher Vernehmungen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 249, 250, 254 StPO
    Keine ergänzende Verlesung von Vernehmungsprotokollen

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 106
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterstellung eines Kuriers:

    Auszug aus BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17
    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Eigentumsverhältnisse an dem eingezogenen Fahrzeug näher zu klären (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1963 - 1 StR 387/63, BGHSt 19, 123, 124; vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16, NStZ-RR 2017, 84 (Ls.)).

    Auch wird er bei einer erneuten Einziehungsanordnung den Wert des Fahrzeugs festzustellen und gegebenenfalls bei der Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe zu berücksichtigen haben (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 3. Mai 2017 - 2 StR 364/16 Rn. 9 f.; Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16, Rn. 10 (insofern nicht abgedruckt in NStZ-RR 2017, 84), jeweils mwN).

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Auszug aus BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17
    Auch wird er bei einer erneuten Einziehungsanordnung den Wert des Fahrzeugs festzustellen und gegebenenfalls bei der Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe zu berücksichtigen haben (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 3. Mai 2017 - 2 StR 364/16 Rn. 9 f.; Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16, Rn. 10 (insofern nicht abgedruckt in NStZ-RR 2017, 84), jeweils mwN).
  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung einer erfolgten Einziehung); unerlaubte Einfuhr

    Auszug aus BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17
    Auch wird er bei einer erneuten Einziehungsanordnung den Wert des Fahrzeugs festzustellen und gegebenenfalls bei der Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe zu berücksichtigen haben (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 3. Mai 2017 - 2 StR 364/16 Rn. 9 f.; Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16, Rn. 10 (insofern nicht abgedruckt in NStZ-RR 2017, 84), jeweils mwN).
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