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   BGH, 25.02.2015 - 4 StR 587/14   

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https://dejure.org/2015,6770
BGH, 25.02.2015 - 4 StR 587/14 (https://dejure.org/2015,6770)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2015 - 4 StR 587/14 (https://dejure.org/2015,6770)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14 (https://dejure.org/2015,6770)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 337 Abs 1 StPO
    Revision in Strafsachen: Unzureichende Mitteilung über Verständigungsgespräche mit einem Mitangeklagten

  • IWW

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer unzureichenden Mitteilung und Protokollierung der Verständigungsgespräche von Mitangeklagten

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Unzureichende Mitteilung über Verständigungsgespräche mit einem Mitangeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 1
    Auswirkungen einer unzureichenden Mitteilung und Protokollierung der Verständigungsgespräche von Mitangeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 417
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 587/14
    Nach dem Revisionsvorbringen hat in Bezug auf den Revisionsführer kein Verständigungsgespräch stattgefunden, sondern lediglich mit dem Verteidiger des Mitangeklagten D. Durch die unzureichende Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, ist der Beschwerdeführer im Regelfall nicht in seinen Rechten betroffen (vgl. BVerfG, StV 2014, 649; BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14 Rn. 4; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NJW 2014, 2514, 2516).
  • BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit bzw, der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 587/14
    Nach dem Revisionsvorbringen hat in Bezug auf den Revisionsführer kein Verständigungsgespräch stattgefunden, sondern lediglich mit dem Verteidiger des Mitangeklagten D. Durch die unzureichende Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, ist der Beschwerdeführer im Regelfall nicht in seinen Rechten betroffen (vgl. BVerfG, StV 2014, 649; BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14 Rn. 4; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NJW 2014, 2514, 2516).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Durch die unzureichende Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, ist der Beschwerdeführer im Regelfall nicht in seinen Rechten betroffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, StV 2014, 649; BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14; BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NJW 2014, 2514, 2516; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Durch die unzureichende Erfüllung von Transparenz- und Mitteilungspflichten von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, können die daran nicht beteiligten Angeklagten selbst bei einem einheitlichen Verfahren regelmäßig nicht in eigenen Rechten betroffen sein (vgl. BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528 f.; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14, NStZ 2015, 417; siehe auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379 f.).

    dd) Auf allein den früheren Mitangeklagten E. betreffende, verständigungsbezogene Erörterungen im ersten Rechtsgang könnten sich die Angeklagten nicht stützen (vgl. BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528 f.; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14, NStZ 2015, 417; siehe auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379 f.).

  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    Relevante Informationsdefizite, die die revidierenden Angeklagten betreffen (vgl. zu Defiziten bezüglich Mitangeklagter BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14; BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528), werden weder vorgetragen noch sind solche sonst ersichtlich.

    Zudem wären die Angeklagten von einem etwaigen Rechtsfehler insoweit hier ohnehin nicht betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14; BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528).

  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

    Durch die unzureichende Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, ist ein Angeklagter aber im Regelfall nicht in seinen Rechten betroffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14, NStZ 2015, 417 mwN und vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14 Rn. 4; vgl. auch Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 338 Rn. 4 mwN).
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