Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3267
BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16 (https://dejure.org/2017,3267)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2017 - 4 StR 595/16 (https://dejure.org/2017,3267)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 (https://dejure.org/2017,3267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Gefährlichkeitsprognose: Ausschluss oder Minderung der Schuldunfähigkeit erst durch Verbindung von länger andauerndem psychischen Defekt mit dem Genuss berauschender Mittel); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Sicherungsverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei psychischer Erkrankung und hinzutretendem Alkoholgenuss

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 223 Abs. 2, § 23 Abs. 1, § 22 StGB, § 113 Abs. 1 StGB, § 154a Abs. 2 StPO, § 63 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer falschen Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei psychischer Erkrankung und hinzutretendem Alkoholgenuss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer falschen Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
    Rechtswidrige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer falschen Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten

  • datenbank.nwb.de

    Sicherungsverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei psychischer Erkrankung und hinzutretendem Alkoholgenuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn das Gericht dem Sachverständigen folgt...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und erforderliche Wahrscheinlichkeit für die Gefährlichkeitsprognosse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und der länger andauernde Defekt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldunfähig - aber welche Alternative?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 203
  • StV 2017, 572
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16
    Dieser Zustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von längerer Dauer sein (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - 2 StR 358/14, BGHR StGB § 63 Zustand 44; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 351 mwN).

    Zur Einordnung der zeitstabilen Defekte (hebephrene Schizophrenie, anankastische und schizotype Persönlichkeitsstörung) unter ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 278/10, Rn. 5 (hebephrene Schizophrenie als krankhafte seelische Störung im Sinne von § 20 StGB)), zu deren Auswirkung auf die Schuldfähigkeit unabhängig von der akuten Alkoholisierung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1991 - 3 StR 69/91, NStZ 1991, 527, 528; Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 352), zu eventuellen Interdependenzen und zu einer möglichen Alkoholsucht des Angeklagten verhalten sich die Urteilsgründe nicht.

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16
    b) Ob eine zu erwartende Straftat zu einer schweren Störung des Rechtsfriedens führt, muss anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202).
  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 108/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung des Täters

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16
    a) Beschränkt sich das Tatgericht - wie hier - darauf, der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit zu folgen, muss es die hierfür wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16, Rn. 8; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37 mwN).
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16
    Bei der Beurteilung der versuchten Körperverletzung wird zu bedenken sein, dass wenig erfolgversprechend angelegte und deshalb leicht zu vereitelnde Versuche nur eine eingeschränkte Bedrohung für die betroffenen Rechtsgüter darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, Rn. 20).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16
    a) Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, NStZ-RR 2016, 77 (Ls); Urteil vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73 mwN).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16
    a) Beschränkt sich das Tatgericht - wie hier - darauf, der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit zu folgen, muss es die hierfür wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Urteil vom 23. November 2016 - 2 StR 108/16, Rn. 8; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37 mwN).
  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 278/10

    Widersprüchliche Feststellungen eines Sachverständigen bzgl. einer Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16
    Zur Einordnung der zeitstabilen Defekte (hebephrene Schizophrenie, anankastische und schizotype Persönlichkeitsstörung) unter ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 278/10, Rn. 5 (hebephrene Schizophrenie als krankhafte seelische Störung im Sinne von § 20 StGB)), zu deren Auswirkung auf die Schuldfähigkeit unabhängig von der akuten Alkoholisierung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1991 - 3 StR 69/91, NStZ 1991, 527, 528; Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 352), zu eventuellen Interdependenzen und zu einer möglichen Alkoholsucht des Angeklagten verhalten sich die Urteilsgründe nicht.
  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16
    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt aber - entsprechend obiger Rechtsprechung - auch dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, Rn. 11; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f., Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 (Ls.), jew. mwN), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16
    In solchen Fällen kommt die Unterbringung nach § 63 StGB aber ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder aufgrund eines psychischen Defektes alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 430/06, NStZ-RR 2007, 73; Urteil vom 8. Januar 1999 - 2 StR 430/98, BGHSt 44, 338, 339 mwN).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Auszug aus BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16
    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt aber - entsprechend obiger Rechtsprechung - auch dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, Rn. 11; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f., Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 (Ls.), jew. mwN), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374).
  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

  • BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05

    Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem

  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 358/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (länger

  • BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

  • BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91

    Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen

  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

  • BGH, 12.12.2017 - 5 StR 432/17

    Anforderungen an die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines länger dauernden psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203 f. mwN).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17

    Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204).

    Erst wenn sich ergeben hat, dass der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war, kann sich die Frage nach seiner Steuerungsfähigkeit stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 205; Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167, 168).

  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (BGH Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 - NStZ-RR 2017, 203, 205 und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15 - StV 2016, 720 Rn. 12; Urteil vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14 - NStZ 2015, 387).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Sollte der neue Tatrichter zu dem Ergebnis gelangen, dass von dem Beschuldigten in Zukunft (auch) Taten vergleichbar der Anlasstat zum Nachteil der eingesetzten Polizeibeamten zu erwarten sind, wird er bei deren Gewichtung in den Blick zu nehmen haben, dass Angriffe gegen Personen, die professionell mit derartigen Konfliktsituationen umgehen, dafür entsprechend geschult sind und in der konkreten Situation über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen, möglicherweise weniger gefährlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, Rn. 19).
  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 8; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15 aaO; vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15, NStZ-RR 2016, 167 (Ls); vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14 aaO).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines

    aa) Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203 mwN; Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, NStZ-RR 2016, 77 (Ls)).
  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 449/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Anordnung nach § 63 StGB kann dann mangels eindeutiger Feststellung ihrer Voraussetzungen keinen Bestand haben (BGH, Beschlüsse vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232 f.; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 205; vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17).
  • BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17

    Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende

    Dann kommt es nicht darauf an, ob die Schwelle zur verminderten Steuerungsfähigkeit durch ein alltägliches Ereignis, nämlich den Alkoholkonsum überschritten wurde (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 203 mwN; Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375).

    Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 11, NStZ-RR 2017, 203 mwN).

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 8; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; Senat, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15; BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).
  • BGH, 08.11.2017 - 4 StR 242/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dieser Zustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von längerer Dauer sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204 mwN).

    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt ferner dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, StV 2017, 588; vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 (Ls)), wenn tragender Grund seines Zustands mithin die länger andauernde geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, aaO).

  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer

  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus wegen krankheitsbedingter

  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BayObLG, 01.12.2023 - 204 StRR 527/23

    Rechtsfolgenausspruch, Rechtsmittelbeschränkung, Berufungsbeschränkung,

  • BGH, 24.10.2019 - 5 StR 410/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit von während

  • BGH, 04.07.2017 - 4 StR 86/13

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 02.11.2021 - 1 StR 291/21

    Versuchter Mord am Bahnhof Waghäusel muss teilweise neu verhandelt werden

  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand;

  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 25/20

    Schuldunfähigkeit (alternatives Fehlen der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit);

  • LG Arnsberg, 15.03.2019 - 2 KLs 13/19
  • BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20

    Schuldfähigkeit (Auswirkung einer festgestellten Störung auf die Einsichts- und

  • LG Arnsberg, 08.04.2019 - 2 KLs 3/19
  • BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (fehlende Einsichtsfähigkeit,

  • BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20

    Urteilsgründe (verminderte Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Wiedergabe von

  • BGH, 15.12.2020 - 4 StR 385/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • LG München II, 24.07.2020 - 1 KLs 46 Js 2300/19

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und Gefahrprognose bei paranoider

  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 140/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, Urteilsgründe (Beurteilung

  • LG München I, 01.02.2021 - 8 KLs 262 Js 142495/20

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus trotz nicht erheblicher Anlasstaten

  • LG Essen, 18.08.2020 - 51 KLs 19/20

    Körperverletzung durch Faustschlag ins Gesicht u.a.

  • BGH, 05.06.2018 - 5 StR 138/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Auslösung

  • BGH, 06.11.2018 - 1 StR 521/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (ausnahmsweise

  • LG Essen, 19.04.2021 - 51 KLs 34/20

    Schwere Brandstiftung

  • BGH, 08.02.2022 - 6 StR 622/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht