Rechtsprechung
BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 21 StVG; § 52 StGB
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Unterbrechung durch Fahrtunterbrechung zur Begehung von Straftaten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 StVG, § 22 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unterbrechung des Dauerdelikts durch versuchten Tankbetrug - verkehrslexikon.de
Keine Unterbrechung des Dauerdelikts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch versuchten Tankbetrug
- IWW
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs bzgl. des Dauerdelikts des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- rewis.io
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unterbrechung des Dauerdelikts durch versuchten Tankbetrug
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderung des Schuldspruchs bzgl. des Dauerdelikts des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Änderung des Schuldspruchs bzgl. des Dauerdelikts des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist Dauerdelikt - keine Unterbrechung durch Tankbetrug
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fahren ohne Fahrerlaubnis - und der zwischenzeitliche Tankaufenthalt
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 30.09.2015 - 31 KLs 8/15
- BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
Tateinheit (Dauerdelikt; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Klammerwirkung)
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16
bis 9. der Urteilsgründe zu der vom Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruchs, da das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrugsversuch (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324) nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 2004, 214), sondern insofern Tateinheit vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2). - BGH, 10.01.2012 - 4 StR 632/11
Tanken ohne zu bezahlen als (versuchter) Betrug oder Unterschlagung (Täuschung; …
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16
bis 9. der Urteilsgründe zu der vom Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruchs, da das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrugsversuch (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324) nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 2004, 214), sondern insofern Tateinheit vorliegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2). - BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03
Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze …
Auszug aus BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16
bis 9. der Urteilsgründe zu der vom Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruchs, da das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrugsversuch (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324) nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 2004, 214), sondern insofern Tateinheit vorliegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2).
- BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer …
Die Dauerdelikte des § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG umfassen die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262). - BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19
Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)
Denn sowohl bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG als auch bei dem Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB handelt es sich um Dauerstraftaten (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15, juris Rn. 4 (zu § 21 StVG); Urteil vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 149 (zu § 316 StGB);… Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 316 Rn. 40;… Weidig in MüKo-SVR, § 21 StVG Rn. 40), die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch kurze Fahrtunterbrechungen - wie vorliegend das kurzzeitige Parken des Fahrzeugs durch den Angeklagten, der hierbei auf dem Fahrersitz sitzen blieb und den Motor des Fahrzeugs laufen ließ - nicht in selbständige Taten aufgespalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschlüsse vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262;… vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2; vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229). - BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher …
Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN).Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273).
Diese einheitliche Urkundenfälschung steht hier nicht nur mit dem zugleich und ebenfalls nur einheitlich verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, sondern auch ? insoweit im Wege der natürlichen Handlungseinheit ? mit den dabei begangenen Betrugstaten und den beiden in Unterbrechung von ein und derselben Fahrt ausgeführten beiden Computerbetrugstaten (Fälle 70 und 73 der Urteilsgründe) in Tateinheit (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, NStZ 2018, 205 Rn. 5; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16;… Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 5 und 6 mwN).
- LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20
Raub, Sicherungsverwahrung
Das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 S. 1 StVG umfasst die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7.11.2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22.7.2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30.9.2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9.3.2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262). - KG, 28.04.2016 - 161 Ss 58/16
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unterbrechung durch einen kurzen Tankaufenthalt
Das Landgericht hat hier nicht bedacht, dass das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den kurzen Tankaufenthalt nicht unterbrochen wurde und deshalb zwischen der Fahrt zur Tankstelle und der Fahrt von dort Tateinheit vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 - [juris]; DAR 2004, 229; 2010, 273). - KG, 27.12.2018 - 121 Ss 198/18
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Einheitliche Tat bei Fahrtunterbrechung und versuchter …
Ein einheitliches Tatgeschehen ist selbst dann anzunehmen, wenn während eines kurzen Aufenthalts eine Straftat versucht worden ist und die Fahrt sodann fortgesetzt wird (vgl. BGH StraFo 2016, 262). - KG, 27.12.2018 - 1 Ss 38/18 Ein einheitliches Tatgeschehen ist selbst dann anzunehmen, wenn während eines kurzen Aufenthalts eine Straftat versucht worden ist und die Fahrt sodann fortgesetzt wird (vgl. BGH StraFo 2016, 262).