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   BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92   

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https://dejure.org/1993,1151
BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92 (https://dejure.org/1993,1151)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1993 - 4 StR 602/92 (https://dejure.org/1993,1151)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92 (https://dejure.org/1993,1151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zu berücksichtigende Umstände bei der Strafzumessung - Strafschärfende Berücksichtigung des Missbrauchs des Gastrechts bei Begehung schwerer Straftaten - Strafschärfende Berücksichtigung der Ausländereigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafklageverbauch bei unerlaubtem Waffenbesitz und Raubüberfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 337
  • StV 1993, 358
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72

    Gesamtvorsatz - Mißbrauch der Gastfreundschaft - Strafschärfende Umstände -

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92
    Das kann in Betracht kommen, wenn der ausländische Täter in der Absicht in die Bundesrepublik Deutschland einreist und Asyl beantragt, hier Straftaten - etwa im Rahmen organisierter Kriminalität oder auch im Zusammenhang mit Nationalitätenkonflikten (vgl. BGH StV 1991, 105) - zu begehen (vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1973, 369; BGH NStZ 1982, 112), wenn er in strafbarer Weise besondere Vorteile mißbraucht oder sich erschleicht, die ihm gerade mit Rücksicht auf seine Ausländereigenschaft oder Eigenschaft als Asylbewerber gewährt werden (vgl. BGH bei Spiegel DAR 1978, 149), wenn die Straftat - etwa eine mittelbare Falschbeurkundung - im unmittelbaren Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Gastrechts steht oder wenn sie sich gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Sicherheit richtet.
  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 237/81

    Ausschöpfung des gesetzlichen Strafrahmens bei ausländischen, nicht abhängigen,

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92
    Das kann in Betracht kommen, wenn der ausländische Täter in der Absicht in die Bundesrepublik Deutschland einreist und Asyl beantragt, hier Straftaten - etwa im Rahmen organisierter Kriminalität oder auch im Zusammenhang mit Nationalitätenkonflikten (vgl. BGH StV 1991, 105) - zu begehen (vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1973, 369; BGH NStZ 1982, 112), wenn er in strafbarer Weise besondere Vorteile mißbraucht oder sich erschleicht, die ihm gerade mit Rücksicht auf seine Ausländereigenschaft oder Eigenschaft als Asylbewerber gewährt werden (vgl. BGH bei Spiegel DAR 1978, 149), wenn die Straftat - etwa eine mittelbare Falschbeurkundung - im unmittelbaren Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Gastrechts steht oder wenn sie sich gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Sicherheit richtet.
  • BGH, 29.11.1990 - 1 StR 618/90

    Möglichkeit einer Strafrahmenmilderung beim beendigten Versuch -

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92
    Das kann in Betracht kommen, wenn der ausländische Täter in der Absicht in die Bundesrepublik Deutschland einreist und Asyl beantragt, hier Straftaten - etwa im Rahmen organisierter Kriminalität oder auch im Zusammenhang mit Nationalitätenkonflikten (vgl. BGH StV 1991, 105) - zu begehen (vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1973, 369; BGH NStZ 1982, 112), wenn er in strafbarer Weise besondere Vorteile mißbraucht oder sich erschleicht, die ihm gerade mit Rücksicht auf seine Ausländereigenschaft oder Eigenschaft als Asylbewerber gewährt werden (vgl. BGH bei Spiegel DAR 1978, 149), wenn die Straftat - etwa eine mittelbare Falschbeurkundung - im unmittelbaren Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Gastrechts steht oder wenn sie sich gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Sicherheit richtet.
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92
    Das folgt zwar nicht aus Art. 3 Abs. 3 GG, dessen absolutes Gleichbehandlungsgebot für das Verhältnis von Ausländern und Deutschen nicht gilt (vgl. BVerfGE 51, 1, 30; Dürig in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 3 Rdn. 80).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Das Ersetzen des Schienenstücks ist geeignet, das Tatbild zu prägen und die Bewertung der Schuldschwere zu beeinflussen; zudem handelt es sich um eine Folge, die in den Schutzbereich der verletzten Norm - § 303 StGB schützt auch den Gebrauchswert (Lackner/Kühl aaO § 303 Rdn. 1) - fällt (BGH NStZ 1993, 337).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Entgegen der Auffassung der Revision ist die Strafzumessung auch nicht deshalb rechtsfehlerhaft, weil dem Angeklagten R.          nicht angelastet worden ist, dass er eigens zur Begehung von Straftaten nach Deutschland eingereist ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 447/19; Beschluss vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92, NStZ 1993, 337, 338).
  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 575/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Feststellung strafzumessungserheblicher Tatsachen;

    Zwar können als strafzumessungserheblich grundsätzlich auch solche für den Täter voraussehbare Tatfolgen Berücksichtigung finden, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem strafbaren Verhalten stehen und außerhalb des eigentlichen Tatbereichs liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 3 StR 190/02, NStZ 2002, 645; Beschluss vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92, NStZ 1993, 337, mwN; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 372).

    Da aber die Schwere der Tat und der Grad der persönlichen Schuld des Täters die Grundlage der Strafzumessung bilden (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1952 - 2 StR 675/51, BGHSt 3, 179; Urteil vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 266), muss in diesen Fällen als weitere Voraussetzung hinzutreten, dass diese Auswirkungen geeignet sind, das Tatbild zu prägen und die Bewertung der Schuldschwere zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92, NStZ 1993, 337 mwN).

    Der Senat kann offen lassen, ob es sich zudem auch um Folgen handeln muss, die in den Schutzbereich der strafrechtlichen Norm fallen, deren Verletzung dem Täter vorgeworfen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92, NStZ 1993, 337 mwN; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46 Rn. 34; Eschelbach in: SSW-StGB, 3. Aufl., § 46 Rn. 105; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 26a; hinsichtlich des Schutzzweckzusammenhangs anders (nicht tragend) BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 3 StR 190/02, NStZ 2002, 645 (Voraussehbarkeit reicht aus) m. abl.

  • BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16

    Strafzumessung (Strafschärfung für Asylbewerber; Ausländereigenschaft in der

    Die Stellung als Asylbewerber als solche kann eine Erhöhung der Strafe grundsätzlich nicht begründen; denn aus ihr ergibt sich keine gesteigerte Pflicht, keine Gewalttaten zu begehen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1998 - 5 StR 297/98).

    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn die Tat durch die Ausländereigenschaft des Täters oder seine Stellung als Asylbewerber in einer für die Schuldgewichtung erheblichen Weise geprägt wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13).

  • BGH, 17.05.2023 - 1 StR 476/22

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Versuchs bei der

    Zwar ist die strafschärfende Bewertung des Umstands, dass sich der Angeklagte eigens zur Begehung von Straftaten in das Bundesgebiet begeben hatte, zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89 Rn. 19; Beschlüsse vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13 und vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 447/19).
  • BGH, 04.07.2002 - 3 StR 190/02

    Voraussetzungen der Berücksichtigung mittelbarer Tatfolgen bei der Strafzumessung

    Es kommt nicht darauf an, ob die Folgen in den Schutzbereich der strafrechtlichen Normen fallen, deren Verletzung dem Angeklagten vorgeworfen wird (vgl. Schäfer, Die Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 321 ff. unter Hinweis auf die die Entscheidung nicht tragenden Erwägungen in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 6).
  • BGH, 20.04.2021 - 1 StR 286/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Dahin gestellt bleiben kann danach, unter welchen Voraussetzungen die mit einer Straftat für die Angehörigen des Tatopfers verbundenen psychischen Folgen einer Tat überhaupt strafschärfend Berücksichtigung finden können, insbesondere, ob es hierfür darauf ankommt, ob die Tatfolgen - dies wäre mit Blick auf den Straftatbestand der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) nicht der Fall - in den Schutzzweck des verletzten Strafgesetzes fallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - 4 StR 575/16 Rn. 8; vom 6. Mai 2008- 5 StR 163/08 Rn. 9; vom 4. Juli 2002 - 3 StR 190/02 und vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92 Rn. 9; Urteil vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00 Rn. 17 mwN; vgl. auch Schäfer/Sander/von Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. S. 214 ff. zum Meinungsstand hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit außertatbestandsmäßiger Tatfolgen).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 447/19

    Strafzumessung: Ausländer, "bereits kurz nach seiner Einreise in die

    Es erschließt sich nicht, inwieweit der Umstand rascher Straffälligkeit nach Einreise in das Bundesgebiet im vorliegenden Fall die Strafzumessungsschuld erhöhen könnte (vgl. zur Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung der Ausländereigenschaft als solcher BGH, Beschlüsse vom 13. November 1991 - 3 StR 384/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 12; vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13 und vom 17. Januar 2006 - 4 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 137 (Ls)).

    Anhaltspunkte dafür, dass sich der Angeklagte eigens zur Begehung von Straftaten in das Bundesgebiet begeben hat, liegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92 aaO).

  • BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05

    Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles

    Schließlich lässt die in den Fällen B 2, 3 und 14 sowie bei der Bemessung der Gesamtstrafe angestellte Erwägung, der Angeklagte habe "das ihm von der Nachbarschaft im Rahmen der erwünschten Integration von ausländischen Mitbürgern entgegengebrachte Vertrauen in gröbster Weise missbraucht" (UA 59), besorgen, dass das Landgericht zum Nachteil des Angeklagten in unzulässiger Weise berücksichtigt hat, dass er Ausländer ist (vgl. BGH NStZ 1993, 337).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 238/19

    Mord (Heimtücke)

    Denn auch die vom Landgericht zur Begründung der besonders schweren Schuld des Angeklagten herangezogenen Tatfolgen für die Mutter der Geschädigten einerseits und die Zeugin R., der neuen Lebenspartnerin des Angeklagten, andererseits stellen - sollte es sich hierbei überhaupt um ein zu Lasten des Angeklagten berücksichtigungsfähiges Strafzumessungskriterium handeln (vgl. zum Meinungsstand BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 108 f. mwN; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 Rn. 24, BGHSt 57, 123 ff.; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06 Rn. 57, BGHSt 51, 165, 180 und vom 15. Mai 1985 - 2 StR 83/85 Rn. 7 ff.; Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - 4 StR 575/16 Rn. 8 f.; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15 Rn. 14, BGHSt 61, 193-197; vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92 Rn. 9 und vom 4. Juli 2002 - 3 StR 190/02; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 34) - jedenfalls keinen hinreichend gewichtigen Umstand dar, der neben den vorhandenen Milderungsgründen die Feststellung der besonderen Schuldschwere rechtfertigen könnte.
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1996 - 5 Ss OWi 91/96
  • AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines

  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 673/96

    Verwerfung einer Revision mangels erkennbarer Rechtsfehler

  • OLG Bremen, 04.11.1993 - Ss 80/93

    Nachprüfung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch; Grundsätze der Strafzumessung;

  • OLG Hamm, 22.09.2005 - 3 Ss 315/05

    Verfahrensverzögerung; Berücksichtigung; Strafzumessung

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