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   BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14   

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https://dejure.org/2015,11479
BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14 (https://dejure.org/2015,11479)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2015 - 4 StR 607/14 (https://dejure.org/2015,11479)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14 (https://dejure.org/2015,11479)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 316a Abs. 1 StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des Fahrzeugführers: objektiver Nötigungscharakter der Handlung, hier: Vortäuschen einer Polizeikontrolle; Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs)

  • lexetius.com

    StGB § 316a Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StPO, § 316a Abs 1 StGB, § 49 Abs 3 Nr 1 StVO
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Angriff auf die Entschlussfreiheit eines Fahrzeugführers durch Vortäuschen einer Polizeikontrolle

  • verkehrslexikon.de

    Zum Angriff auf die Entschlussfreiheit des Führers eines Kraftfahrzeugs durch eine vorgetäuschte Polizeikontrolle

  • IWW

    § 354 Abs. 1 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 316a Abs. 1 StGB, § 316a StGB, § 323c StGB, § 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO, § 36 Abs. 1 StVO, § 36 Abs. 5 StVO, StGB § 316a), § 265 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 239 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Würdigung eines schweren Raubes in Tateinheit mit Amtsanmaßung und Kennzeichenmissbrauch

  • rewis.io

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Angriff auf die Entschlussfreiheit eines Fahrzeugführers durch Vortäuschen einer Polizeikontrolle

  • ra.de
  • RA Kotz

    Polizeikontrolle - räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316a Abs. 1
    Strafrechtliche Würdigung eines schweren Raubes in Tateinheit mit Amtsanmaßung und Kennzeichenmissbrauch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    2. und 4. Strafsenat sind sich beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer (wieder) einig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vorgetäuschte Polizeikontrolle

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer durch vorgetäuschte Polizeikontrolle

  • strafrecht.jetzt (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine vorgetäuschte Polizeikontrolle greift in die Entschlussfreiheit eines Kraftfahrzeugführers i.S.v. § 316a Abs. 1 StGB ein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer durch vorgetäuschte Polizeikontrolle

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Angriff auf die Entschlussfreiheit des Führers eines Kraftfahrzeuges durch eine vorgetäuschte Polizeikontrolle (Prof. Dr. Hans Theile; ZJS 2016, 109)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Polizeikontrolle-Fall

    § 316a StGB
    Eigenschaft als Kraftfahrzeugführer, Angriff auf Entschlussfreiheit, objektiv nötigungsgsgleiche Wirkung

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer durch vorgetäuschte Polizeikontrolle

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgetäuschte Polizeikontrolle greift in die Entschlussfreiheit eines Kraftfahrzeugführers ein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2131
  • NStZ 2015, 653
  • NZV 2015, 399
  • NZV 2015, 453
  • StV 2016, 290
  • JR 2015, 593
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
    a) Nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 20. November 2003 (4 StR 150/03, BGHSt 49, 8 ff.) erfasst der Tatbestand des § 316a StGB als taugliches Tatopfer nur den Führer (oder den Mitfahrer) eines Kraftfahrzeugs.

    aa) Für die insoweit allein problematische Frage, ob die Angeklagten einen Angriff auf die Entschlussfreiheit des Nebenklägers als Führer des LKW verübt haben, gilt nach der Rechtsprechung des Senats das Folgende (vgl. insbesondere BGH, Urteile vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 12 f.; Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Angriff 1): Einen solchen Angriff verübt, wer in feindseliger Absicht auf dieses Rechtsgut einwirkt.

    Dies ist etwa der Fall, wenn ein vermeintlicher Fahrgast beim Taxifahrer ein falsches Fahrtziel angibt (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 13 f.); das Gleiche gilt für das Vortäuschen einer Autopanne (jedenfalls außerhalb des Anwendungsbereichs des § 323c StGB) sowie in den Anhalterfällen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieses zusätzliche Tatbestandsmerkmal in der Regel erfüllt, wenn der Angriff im Sinne des § 316a StGB zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem sich der Fahrer mit dem Kraftfahrzeug im fließenden Verkehr befindet (BGH, Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 14 f.; Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172 f., und vom 22. August 2012 - 4 StR 244/12, NStZ 2013, 43); so liegt es auch hier.

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 299/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (opferbezogenes Tatbestandsmerkmal "unter

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
    b) Indem die Täter ihr Opfer zuvor durch die vorgetäuschte Polizeikontrolle zu diesem Halt zwangen, lag jedoch entgegen der Auffassung des Landgerichts die für die Tatbestandsmäßigkeit erforderliche zeitliche Verknüpfung zwischen dem Verüben des Angriffs und der Führereigenschaft des Angegriffenen vor (vgl. dazu auch BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 170 f., und vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 45 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieses zusätzliche Tatbestandsmerkmal in der Regel erfüllt, wenn der Angriff im Sinne des § 316a StGB zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem sich der Fahrer mit dem Kraftfahrzeug im fließenden Verkehr befindet (BGH, Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 14 f.; Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172 f., und vom 22. August 2012 - 4 StR 244/12, NStZ 2013, 43); so liegt es auch hier.

  • BGH, 23.07.2014 - 2 StR 104/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Angriffs: Handlungen mit

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
    Der Nebenkläger sollte jedenfalls das Vorgehen der Täter im fließenden Verkehr als polizeiliche Weisung verstehen und hat dies auch so verstanden; das Tragen von Zivilkleidung steht der von den Angeklagten und ihren Tatgenossen angestrebten Vorgabe einer Polizeikontrolle nicht entgegen (Kudlich, JA 2015, 235, 236; vgl. hierzu auch BayObLGSt 1974, 137; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 458, 459; OLG Hamm, NJW 1972, 1769 für die telefonische Weisung eines "Kreispolizeibeamten"; zw. Jahn, JuS 2014, 1135, 1137).

    cc) Auf die Entschlussfreiheit eines Kraftfahrzeugführers wird daher bereits dann durch einen Angriff eingewirkt, wenn vom Täter eines geplanten Raubes eine Polizeikontrolle vorgetäuscht wird und sich der Geschädigte dadurch zum Anhalten gezwungen sieht (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 316a StGB Rn. 2; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 316a Rn. 9; Sander in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 316a Rn. 11; LK-StGB/Sowada, 12. Aufl., § 316a Rn. 11; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/ Schröder, StGB, 29. Aufl., § 316a Rn. 4; SK-StGB/Wolters, § 316a Rn. 3c ("psychische Autofalle"); Roßmüller/Rohrer, NZV, 1995, 253, 263; Steinberg, NZV 2007, 545, 550; Geppert, DAR 2014, 128, 130; in der Tendenz ebenso schon BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 2 StR 104/14, NStZ-RR 2014, 342, und 2 StR 105/14; aA Krüger, NZV 2004, 161, 165 f.; Duttge/Nolden, JuS 2005, 193, 197; wohl auch Bosch JK 1/2015 StGB § 316a).

  • BGH, 23.07.2014 - 2 StR 105/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Angriffs: Handlungen mit

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
    cc) Auf die Entschlussfreiheit eines Kraftfahrzeugführers wird daher bereits dann durch einen Angriff eingewirkt, wenn vom Täter eines geplanten Raubes eine Polizeikontrolle vorgetäuscht wird und sich der Geschädigte dadurch zum Anhalten gezwungen sieht (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 316a StGB Rn. 2; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 316a Rn. 9; Sander in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 316a Rn. 11; LK-StGB/Sowada, 12. Aufl., § 316a Rn. 11; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/ Schröder, StGB, 29. Aufl., § 316a Rn. 4; SK-StGB/Wolters, § 316a Rn. 3c ("psychische Autofalle"); Roßmüller/Rohrer, NZV, 1995, 253, 263; Steinberg, NZV 2007, 545, 550; Geppert, DAR 2014, 128, 130; in der Tendenz ebenso schon BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 2 StR 104/14, NStZ-RR 2014, 342, und 2 StR 105/14; aA Krüger, NZV 2004, 161, 165 f.; Duttge/Nolden, JuS 2005, 193, 197; wohl auch Bosch JK 1/2015 StGB § 316a).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96

    Zum Anhaltezeichen eines Polizeibeamten zum Zweck einer Verkehrskontrolle

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
    Der Nebenkläger sollte jedenfalls das Vorgehen der Täter im fließenden Verkehr als polizeiliche Weisung verstehen und hat dies auch so verstanden; das Tragen von Zivilkleidung steht der von den Angeklagten und ihren Tatgenossen angestrebten Vorgabe einer Polizeikontrolle nicht entgegen (Kudlich, JA 2015, 235, 236; vgl. hierzu auch BayObLGSt 1974, 137; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 458, 459; OLG Hamm, NJW 1972, 1769 für die telefonische Weisung eines "Kreispolizeibeamten"; zw. Jahn, JuS 2014, 1135, 1137).
  • BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87

    Erfüllung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer bei bloßer

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
    aa) Für die insoweit allein problematische Frage, ob die Angeklagten einen Angriff auf die Entschlussfreiheit des Nebenklägers als Führer des LKW verübt haben, gilt nach der Rechtsprechung des Senats das Folgende (vgl. insbesondere BGH, Urteile vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 12 f.; Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Angriff 1): Einen solchen Angriff verübt, wer in feindseliger Absicht auf dieses Rechtsgut einwirkt.
  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 244/12

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Beifahrer als tauglicher Opfer; Merkmal des

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieses zusätzliche Tatbestandsmerkmal in der Regel erfüllt, wenn der Angriff im Sinne des § 316a StGB zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem sich der Fahrer mit dem Kraftfahrzeug im fließenden Verkehr befindet (BGH, Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 14 f.; Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172 f., und vom 22. August 2012 - 4 StR 244/12, NStZ 2013, 43); so liegt es auch hier.
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 516/03

    Räuberische Erpressung (Abgrenzung zum Raub nach dem äußeren Erscheinungsbild);

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
    Der Senat ist daher nicht gehindert, in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf die niedrigere der beiden Strafen zu erkennen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03, vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5, vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11, und vom 11. Oktober 2012 - 5 StR 475/12); er hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt.
  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 46/09

    Strafzumessung (Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen); eigene

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
    Der Senat ist daher nicht gehindert, in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf die niedrigere der beiden Strafen zu erkennen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03, vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5, vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11, und vom 11. Oktober 2012 - 5 StR 475/12); er hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt.
  • OLG Köln, 31.01.1984 - 1 Ss 541/83

    Weisung durch Polizeibeamte; Polizeikontrolle; Anweisung durch Polizeibeamte;

    Auszug aus BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
    Denn dem Kraftfahrzeugführer ist bei der Einwirkung durch das Haltezeichen eines Polizeibeamten kein Ermessen eingeräumt; er ist vielmehr bei Androhung von Geldbuße (§ 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO) verpflichtet, Haltezeichen Folge zu leisten, wobei der Senat dahinstehen lässt, ob die Täter hier eine Weisung zur Regelung einer konkreten Verkehrssituation nach § 36 Abs. 1 StVO oder eine solche zur Durchführung einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach § 36 Abs. 5 StVO vorgespiegelt haben (vgl. zur Abgrenzung OLG Köln, VRS 67, 293; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 36 StVO Rn. 3 f., 12).
  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 194/11

    Bei Abweichung der in den Urteilsgründen erläuterten Strafhöhe ist die in der

  • BGH, 06.07.2006 - 4 StR 48/06

    Keine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

  • BGH, 11.10.2012 - 5 StR 475/12

    Widerspruch zwischen Strafhöhe im Urteilstenor und in den Urteilsgründen

  • BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Verüben eines Angriffs auf einen

  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 359/13

    Anhörungsrüge; Verfahrensverzögerung (Einzelfallbetrachtung)

  • BayObLG, 22.11.1974 - RReg. 5 St 627/74

    Verkehrsteilnehmer; Halt; Polizeibeamte; Zivilkleidung; Zivilfahrzeug;

  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Befindet sich das Fahrzeug beim Verüben des Angriffs in Bewegung, liegt diese Voraussetzung regelmäßig vor, weil dem Führer eines sich fortbewegenden Kraftfahrzeugs die Gegenwehr gegen den Angriff infolge der Beanspruchung durch das Lenken des Fahrzeugs wegen der damit verbundenen Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung erschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 244/12, NStZ 2013, 43; Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14, NStZ 2015, 653, 654 m. krit. Anm. Sowada, StV 2016, 292, 294).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Befindet sich das Fahrzeug beim Verüben des Angriffs in Bewegung, liegt diese Voraussetzung regelmäßig vor, weil dem Führer eines sich fortbewegenden Kraftfahrzeugs die Gegenwehr gegen den Angriff infolge der Beanspruchung durch das Lenken des Fahrzeugs wegen der damit verbundenen Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung erschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 4 StR 244/12, NStZ 2013, 43; Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14, NStZ 2015, 653, 654 m. krit. Anm. Sowada, StV 2016, 292, 294).
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21

    Revisionsbegründung (Begründungsanforderungen); Computerbetrug (mehrere

    Ebenfalls nicht vorausgesetzt ist, dass der verübte Angriff sich bereits unmittelbar gegen das Eigentum bzw. Vermögen des Opfers richtet (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14, NStZ 2015, 653; vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 12 mwN).

    Die Tathandlung erschöpfte sich damit - obschon ihr auch ein täuschendes Element innewohnte - nicht in einer List, welche für sich genommen für einen Angriff auf die Entschlussfreiheit nicht genügen würde (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14, NStZ 2015, 653, 654), sondern entfaltete eine nötigungsgleiche Wirkung.

    Weder der Wortlaut noch der Schutzzweck des § 316a StGB legen eine Restriktion des Tatbestandes auf solche Fallkonstellationen nahe, in denen sich das Opfer den Nötigungsmitteln des Täters beugt, die Zwangswirkung also nach seiner Vorstellung gerade von dem Täter ausgeht (vgl. allein auf die objektive Zwangswirkung der Rechtspflicht abstellend auch Wolters, GA 2002, 303, 316; Steinberg, NZV 2007, 545, 550; Zopfs, NJW 2015, 2131, 2133; Sowada in LK-StGB, 13. Aufl., § 316a Rn. 11; aA Duttge/Nolden, Jus 2005, 193, 198; wohl auch Baur, NZV 2018, 103, 106 (hinreichende Zwangswirkung nur bei erwarteter alsbaldiger Durchsetzung des Rechtsgebots)).

  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14

    Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht

    a) Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage in der Parallelsache 4 StR 607/14 entschieden hat, wird auf die Entschlussfreiheit eines Kraftfahrzeugführers bereits dann ein Angriff verübt, wenn vom Täter eines geplanten Raubes eine Polizeikontrolle vorgetäuscht wird und sich der Geschädigte dadurch zum Anhalten gezwungen sieht.
  • BGH, 02.06.2015 - 5 StR 80/15

    Erpresserischer Menschenraub (stabilisierte Bemächtigungslage); Geiselnahme;

    In Anbetracht dessen, dass lediglich Wertungsfehler in Frage stehen, können anders als bei einem erstinstanzlichen Freispruch (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14 Rn. 19) die zum Schuldspruch getroffenen Feststellungen aufrecht erhalten bleiben (§ 353 Abs. 2 StPO).
  • LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21

    Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer

    Aufgrund des Umstandes, dass die Angeklagten die Nebenklägerin mittels des provozierten Auffahrunfalls jedoch zeitlich und räumlich unmittelbar vorhergehend zu diesem Halt als zu erwartende und gesetzlich vorgeschriebene Reaktion auf einen Auffahrunfall gezwungen hatten, liegt die für die Tatbestandsverwirklichung erforderliche zeitliche Verknüpfung zwischen der Verübung des Angriffs auf die Entschlussfreiheit der Nebenklägerin und ihrer Führereigenschaft vor (vgl. hierzu BGH Urt. v. 23.04.2015, Az. 4 StR 607/14, zitiert nach juris).
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