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   BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92   

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https://dejure.org/1993,1829
BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92 (https://dejure.org/1993,1829)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1993 - 4 StR 607/92 (https://dejure.org/1993,1829)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1993 - 4 StR 607/92 (https://dejure.org/1993,1829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage - Erörterungsbedürftigkeit - V-Mann - Rauschgiftschmuggel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 S. 4; StGB § 46; StPO §§ 261, 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 115
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91

    Notwendigkeit der Erörterung wesentlicher beweiserheblicher Umstände in den

    Auszug aus BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92
    Der Bundesgerichtshof hat aber bereits mehrfach entschieden, daß es sich anders verhält, wenn das Beweisergebnis, etwa der Inhalt einer Äußerung oder einer Urkunde, und seine Erörterungsbedürftigkeit mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung feststellbar sind (BGH StV 1991, 549).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

    Der Sache nach liegt damit ein Verstoß gegen § 261 StPO vor, den das Revisionsgericht feststellen kann, ohne daß es einer im Revisionsverfahren verbotenen Rekonstruktion der Hauptverhandlung bedürfte (BGH NStZ-RR 2001, 18; BGH StV 1993, 115; StV 1991, 549; w.Nachw. b. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 261 Rdn. 38a).
  • BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Unfallprovokation und ähnlicher,

    Das Landgericht hätte sich deshalb in den Urteilsgründen mit diesem Widerspruch auseinandersetzen müssen (vgl. BGH StV 1993, 115; BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 107/05).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Ebensowenig wie gerügt werden kann, dass die Aussage eines Zeugen anders zu verstehen oder eine Urkunde anders auszulegen gewesen sei (BGH, Urteil vom 12. August 1987 - 3 StR 250/87 -, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 7. Januar 1993 - 4 StR 607/92 -, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78 -, zitiert nach juris Rn. 10; Pelz, NStZ 1993, 361, 364), kann dies bei der Äußerung eines Sachverständigen der Fall sein.
  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 22, 30).
  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

    In diesen Fällen ist es für das Revisionsgericht rekonstruierbar, daß die tatrichterliche Überzeugung nicht auf der dafür benannten Urkunde beruhen kann (BGHSt 29, 18, 21; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 18; BGH StV 1993, 115).
  • BGH, 07.10.2019 - 1 StR 206/19

    Verhängung von Jugendstrafe (Strafzumessungserwägungen: Rechtfertigung einer

    Zu Gunsten des Angeklagten ist bei der Strafzumessung auch der Umstand zu berücksichtigen, dass dieser im Rahmen der Tat 3 durch die polizeiliche Vertrauensperson dazu veranlasst wurde, "härtere' Betäubungsmittel einzuführen und damit Handel zu treiben, als dies bislang der Fall war; die Einwirkung einer polizeilichen Vertrauensperson auf den Täter, die diesen in erhöhte Tatschuld verstrickt, ist bei der Strafzumessung in der Regel zu würdigen - gleichgültig, ob sie sich in rechtsstaatlichem Rahmen gehalten oder ihn überschritten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1993 - 4 StR 607/92 Rn. 7; vgl. zudem BGH, Urteile vom 4. Juni 1992 - 4 StR 99/92 Rn. 13 und vom 6. März 1992 - 2 StR 559/91 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 3 Ss 190/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers

    Dass der Inhalt einer Urkunde vom Tatrichter bei seiner Überzeugungsbildung übergangen wurde, kann daher nur dann ausnahmsweise mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich aus den Urteilsgründen selbst für das Revisionsgericht erkennbar ergibt, dass der in der Urkunde fixierte Umstand im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich war (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 41, 30, 25, 22; BGH StV 1993, 115; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 337 Rdnr. 82).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 167/08

    Beweiswürdigung (selbstbelastende Einlassung eines dementen Angeklagten;

    Es kommt nach allem nicht darauf an, dass die auf die Verletzung des § 261 StPO gestützte und zulässig erhobene (BGHSt 29, 18, 21; BGH NStZ 1987, 18; BGH StV 1993, 459; BGH StV 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6; Meyer-Goßner StPO 50. Auflage § 261 Rdn. 38a m.w.N.) Verfahrensrüge ebenfalls begründet wäre.
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 201/99

    Lockspitzel; Vertrauensperson; Verleitung; Strafzumessung

    Zwar hat die Strafkammer damit sowohl die tatprovozierende Einwirkung der Vertrauensperson "José" auf den Angeklagten, gegen den zuvor ein Anfangsverdacht, entsprechende Straftaten zu planen oder in den Rauschgifthandel verwickelt zu sein, nicht bestand (vgl. BGH StV 1993, 115; 1995, 364), als auch den maßgeblichen Einfluß von "Dario" auf die Menge des Rauschgifts (vgl. BGH StV 1994, 368, 369) berücksichtigt.
  • BGH, 03.08.2000 - 1 StR 283/00

    Totschlag; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; In dubio pro reo;

    Anderes gilt jedoch, wenn das Beweisergebnis, z. B. der Inhalt einer Urkunde, mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung feststellbar ist (BGH StV 1993, 115; StV 1991, 549; w. Nachw. b. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 44. Aufl. § 261 Rdn. 38a).
  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 606/96

    Verjährungsbeginn bei Vergewaltigungshandlungen an Minderjährigen - Formelle

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 6/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2020 - 2 Rv 34 Ss 585/20

    Abgrenzung von Inbegriffs- und Sachrüge

  • OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 3 Ss 109/99

    Beweiswürdigung: Aussage gegen Aussage

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