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   BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90   

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https://dejure.org/1990,492
BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90 (https://dejure.org/1990,492)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1990 - 4 StR 61/90 (https://dejure.org/1990,492)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1990 - 4 StR 61/90 (https://dejure.org/1990,492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des Gerichts über die Straffreiführung des Angeklagten zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung - Strafzumessung und Bildung einer Gesamtstrafe als Angelegenheit des Tatrichters - Verstoß ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 334
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer acht gelassen haben oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit nach oben oder unten inhaltlich löst, daß ein grobes Mißverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht (BGHSt 17, 35, 36/37; 29, 319, 320 m.w. Nachw.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).

    Das führt zu dem Ergebnis, daß mangels Vorliegens von Rechtsfehlern die Strafzumessung des Tatrichters hinzunehmen ist (BGHSt 29, 319, 320; BGH GA 1982, 39, 40).

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer acht gelassen haben oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit nach oben oder unten inhaltlich löst, daß ein grobes Mißverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht (BGHSt 17, 35, 36/37; 29, 319, 320 m.w. Nachw.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).

    Notwendig ist insoweit lediglich eine Begründung, die dem Revisionsgericht eine rechtliche Nachprüfung ermöglicht und dem Angeklagten die bestimmenden Gesichtspunkte für die verhängte Gesamtstrafe erkennbar macht (BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] /272; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer acht gelassen haben oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit nach oben oder unten inhaltlich löst, daß ein grobes Mißverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht (BGHSt 17, 35, 36/37; 29, 319, 320 m.w. Nachw.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
    Notwendig ist insoweit lediglich eine Begründung, die dem Revisionsgericht eine rechtliche Nachprüfung ermöglicht und dem Angeklagten die bestimmenden Gesichtspunkte für die verhängte Gesamtstrafe erkennbar macht (BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] /272; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
    Gründe, die dazu drängten, eine entsprechende Erörterung vorzunehmen (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70] ; BGH GA 1979, 59, 60; NStZ 1985, 459; 1987, 21), werden von der Revision nicht vorgebracht, sind aber auch sonst nach den Feststellungen nicht ersichtlich.
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
    Gründe, die dazu drängten, eine entsprechende Erörterung vorzunehmen (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70] ; BGH GA 1979, 59, 60; NStZ 1985, 459; 1987, 21), werden von der Revision nicht vorgebracht, sind aber auch sonst nach den Feststellungen nicht ersichtlich.
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
    Bei der Gewichtung der einzelnen Umstände spielen vielmehr die aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung und dem Eindruck von der Persönlichkeit des Angeklagten gewonnenen Momente eine Rolle, die sich einer exakten Richtigkeitskontrolle entziehen und schon deshalb eine volle Nachprüfung des Strafausspruchs durch den Revisionsrichter ausschließen (BGHSt 27, 2, 3).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
    Die Ausführungen der Strafkammer zur Aussetzungsfrage lassen erkennen, daß sie eine - wenn auch knappe - Gesamtwürdigung vorgenommen hat, wie sie von der Rechtsprechung gefordert wird (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] ; BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; StV 1983, 18; BGHR StGB § 56 II Aussetzung, fehlerhafte 1 und Umstände, besondere 3).
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86

    Erfordernis einer Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit

    Auszug aus BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
    Die Ausführungen der Strafkammer zur Aussetzungsfrage lassen erkennen, daß sie eine - wenn auch knappe - Gesamtwürdigung vorgenommen hat, wie sie von der Rechtsprechung gefordert wird (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] ; BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; StV 1983, 18; BGHR StGB § 56 II Aussetzung, fehlerhafte 1 und Umstände, besondere 3).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

    Auszug aus BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
    Gründe, die dazu drängten, eine entsprechende Erörterung vorzunehmen (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 66 [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70] ; BGH GA 1979, 59, 60; NStZ 1985, 459; 1987, 21), werden von der Revision nicht vorgebracht, sind aber auch sonst nach den Feststellungen nicht ersichtlich.
  • BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der

  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82

    Bindung des Revisionsgerichtes an die Überzeugung des Tatrichters vom

  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 4 RVs 2/22

    Behinderung eines Rettungsdienstes

    Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des tatrichterlichen Ermessens und daher vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. nur BGH NStZ 1990, 334).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten in den Vordergrund gestellt (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • OLG München, 06.10.2009 - 4St RR 143/09

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Geringe, für sich allein zum Konsum

    Die Strafzumessung, die der Senat ohnehin nur eingeschränkt auf Rechtsfehler überprüfen kann (BayObLGSt 1995, 27/28 unter Hinweis auf BGHSt 34, 345/349 und BGH NStZ 1990, 334), deckt einen solchen nicht auf.
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