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   BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11   

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https://dejure.org/2012,18314
BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11 (https://dejure.org/2012,18314)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - 4 StR 623/11 (https://dejure.org/2012,18314)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11 (https://dejure.org/2012,18314)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 4 Satz 1 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 5 StPO; § 171b GVG; § 338 Nr. 6 StPO; § 171b Abs. 3 GVG; § 336 Satz 2 StPO
    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung der Staatsanwaltschaft an ihre Zustimmungserklärung zum Verständigungsvorschlag des Gerichts (Unwiderruflichkeit); Entfallen der Bindungswirkung der Verständigung für das Gericht (Eintritt ...

  • lexetius.com

    GVG § 171b; StPO § 257c Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 1

  • openjur.de

    §§ 257c Abs. 3 Satz 4, 257c Abs. 4 Satz 1 StPO; § 171b GVG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 171b GVG, § 257c Abs 3 S 4 StPO, § 257c Abs 4 S 1 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Anfechtbarkeit bzw. Widerruflichkeit einer Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zu einem gerichtlichen Verständigungsvorschlag und Wegfall der Bindungswirkung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Anfechtbarkeit der Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zu dem Verständigungsvorschlag des Gerichts

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Anfechtbarkeit bzw. Widerruflichkeit einer Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zu einem gerichtlichen Verständigungsvorschlag und Wegfall der Bindungswirkung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 171b; StPO § 257c Abs. 4 S. 1
    Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Anfechtbarkeit der Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft zu dem Verständigungsvorschlag des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wer A sagt, muss auch B sagen, oder: Absprache führt zur Bindung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht mehr gewünschte Verständigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschluss der Öffentlichkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergewaltigung - Verständigung/Deal auch bei neuen Umständen wirksam

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 273
  • NJW 2012, 3113
  • NStZ 2013, 119 (Ls.)
  • NStZ 2013, 51
  • NStZ-RR 2013, 162
  • NJ 2012, 481
  • StV 2012, 712
  • AnwBl 2012, 230
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
    Die grundsätzlich dem Tatrichter vorbehaltene Strafzumessung kann vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden; eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
    Denn einer ausdrücklichen Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB bedarf es nur dann, wenn aus den Urteilsgründen ersichtliche Umstände die Anwendung dieser Vorschrift nahelegen (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1994 - 4 StR 252/94, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 15; vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 500/90, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94

    Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung -

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
    Denn einer ausdrücklichen Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB bedarf es nur dann, wenn aus den Urteilsgründen ersichtliche Umstände die Anwendung dieser Vorschrift nahelegen (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1994 - 4 StR 252/94, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 15; vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 500/90, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 786/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung; Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
    Gemäß § 171b Abs. 3 GVG unanfechtbar und daher gemäß § 336 Satz 2 StPO der revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen ist die gerichtliche Entscheidung darüber, ob die in § 171b Abs. 1 Satz 1 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 1; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, StV 2007, 514; vgl. auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Erstes Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren, BT-Drucks. 10/5305 S. 23 f.).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
    Die Vorschrift des § 171b GVG knüpft an den Begriff der Verhandlung vor dem erkennenden Gericht in § 169 Satz 1 GVG an und lässt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 Satz 1 GVG einen Ausschluss der Öffentlichkeit für sämtliche Abschnitte der Hauptverhandlung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 5; Wickern aaO, Rn. 21).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
    Ausgehend von dieser in den Blutkreislauf aufgenommenen Alkoholmenge, die zutreffend als gewichtiges Beweisanzeichen für eine die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigende Alkoholintoxikation gewertet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37; vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136; Urteil vom 29. April 1997 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 69 ff.), hat es eine Gesamtwürdigung der sonstigen Begleitumstände unter Einbeziehung des Verhaltens des Angeklagten und dessen nicht gegebener Alkoholgewöhnung vorgenommen und ist zu der Überzeugung gelangt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens aufgrund der Alkoholisierung nicht ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
    Ausgehend von dieser in den Blutkreislauf aufgenommenen Alkoholmenge, die zutreffend als gewichtiges Beweisanzeichen für eine die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigende Alkoholintoxikation gewertet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37; vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136; Urteil vom 29. April 1997 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 69 ff.), hat es eine Gesamtwürdigung der sonstigen Begleitumstände unter Einbeziehung des Verhaltens des Angeklagten und dessen nicht gegebener Alkoholgewöhnung vorgenommen und ist zu der Überzeugung gelangt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens aufgrund der Alkoholisierung nicht ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04

    Aufklärungsrüge; (erhebliche) Verminderung bzw. Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
    Ausgehend von dieser in den Blutkreislauf aufgenommenen Alkoholmenge, die zutreffend als gewichtiges Beweisanzeichen für eine die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigende Alkoholintoxikation gewertet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37; vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136; Urteil vom 29. April 1997 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 69 ff.), hat es eine Gesamtwürdigung der sonstigen Begleitumstände unter Einbeziehung des Verhaltens des Angeklagten und dessen nicht gegebener Alkoholgewöhnung vorgenommen und ist zu der Überzeugung gelangt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens aufgrund der Alkoholisierung nicht ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
    Gemäß § 171b Abs. 3 GVG unanfechtbar und daher gemäß § 336 Satz 2 StPO der revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen ist die gerichtliche Entscheidung darüber, ob die in § 171b Abs. 1 Satz 1 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 1; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, StV 2007, 514; vgl. auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Erstes Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren, BT-Drucks. 10/5305 S. 23 f.).
  • BGH, 08.05.2007 - 1 StR 202/07

    Urteilsgründe (grundsätzlich keine Erörterung zur Verwertbarkeit von

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
    Für das Abrücken von der Verständigung nach § 257c Abs. 4 StPO verbleibt es mangels einer anderen gesetzlichen Regelung bei dem Grundsatz, dass Verfahrensvorgänge im Urteil nicht zu erörtern sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613; vom 8. Mai 2007 - 1 StR 202/07, NStZ-RR 2007, 244; a.A. für § 257c Abs. 4 Meyer-Goßner aaO, § 267, Rn. 23a; Velten aaO, § 257c, Rn. 41).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 528/09

    Verständigung (Prüfung auf Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; Dokumentation in den

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

  • BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10

    Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze;

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    bb) Nach dem Regelungsziel des Gesetzgebers, weiterhin ein der Wahrheitserforschung und der Findung einer gerechten, schuldangemessenen Strafe verpflichtetes Strafverfahren sicherzustellen, bleiben nicht nur die tatsächlichen Feststellungen, sondern auch deren rechtliche Würdigung der Disposition der an einer Verständigung Beteiligten entzogen (ebenso BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11 -, juris, Rn. 16).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    a) Nach Zustandekommen einer Verständigung durch Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft zu dem Vorschlag des Gerichts (§ 257c Abs. 3 Satz 4 StPO) kann die Staatsanwaltschaft diese nachträglich nicht wieder einseitig zu Fall bringen, auch dann nicht, wenn sie die Voraussetzungen von § 257c Abs. 4 Satz 1 oder 2 StPO als gegeben ansieht (BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 278 mwN; El Ghazi, JR 2012, 406, 409; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 257c Rn. 25; zweifelnd KK/Moldenhauer/Wenske, StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 34).

    Die durch eine zustande gekommene Verständigung eingetretene Bindungswirkung entfällt weder durch den "Widerruf' der Staatsanwaltschaft noch kraft Gesetzes, vielmehr bedarf es dazu einer Entscheidung durch das Tatgericht, wenn und soweit es die Voraussetzungen des § 257c Abs. 4 Satz 1 oder 2 StPO bejaht (BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 278 f. mwN).

    Bei der Prüfung dieser Frage kommt dem Tatgericht - wie auch sonst bei Wertungsakten im Bereich der Strafzumessung - ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der erst überschritten ist, wenn der zugesagte Strafrahmen nicht mehr mit den Vorgaben des materiellen Rechts in Einklang zu bringen ist, etwa weil die Strafrahmenzusage sich unter Berücksichtigung des tatsächlichen Prozessverhaltens des Angeklagten so weit von dem Gedanken eines gerechten Schuldausgleichs entfernt, dass sie als unvertretbar erschiene (BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 279 f.).

  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 487/16

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussanträge (letztes Wort des

    Dies hindert jedoch nicht die Überprüfung der Frage, ob eine generelle Befugnis besteht, die Öffentlichkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts auszuschließen (vgl. bzgl. Verlesung der Anklageschrift: BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273 ff. Rn. 7; bzgl. der Schlussanträge: BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15, NStZ 2016, 180).
  • BGH, 12.11.2015 - 2 StR 311/15

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge (Beruhen;

    Dies betrifft aber nur die inhaltliche Überprüfung der gerichtlichen Ausschließungsanordnung darauf, ob die in § 171b Abs. 1 und 2 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen (vgl. zu § 171b Abs. 3 GVG a.F., BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 1; Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 275).

    Damit ist es dem Revisionsgericht zwar verwehrt, die Begründung einer nach § 171b GVG ergangenen Entscheidung inhaltlich zu überprüfen (vgl. Wickern in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 171b GVG, Rn. 25), nicht gehindert ist es dagegen, die generelle Befugnis für den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes zu prüfen (BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11; BGHSt 57, 273, 275).

  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    Dieser ist erst überschritten, wenn der zugesagte Strafrahmen nicht mehr mit den Vorgaben des materiellen Rechts in Einklang zu bringen ist und sich damit als unvertretbar erweist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 280).

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der zugesagte Strafrahmen nach dem Inbegriff der neuen Verhandlung mit den Vorgaben des materiellen Rechts in Einklang zu bringen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 280; Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 StR 421/12, StV 2013, 193, 194).

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Das Gericht ist sogar grundsätzlich dazu gehalten, in seinem Vorschlag das vom Angeklagten im Rahmen der Verständigung erwartete Prozessverhalten genau zu bezeichnen und "unter antizipierender Berücksichtigung dieses Verhaltens und Beachtung der Vorgaben des materiellen Rechts eine strafzumessungsrechtliche Bewertung des Anklagevorwurfs vorzunehmen" (BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 278; vgl. auch BT-Drucks. 16/12310 S. 14).
  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 240/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge (Ausschluss für alle

    Dies steht jedoch einer Überprüfung der Frage, ob eine generelle Befugnis bestand, die Öffentlichkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts auszuschließen, nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 275 (zu § 171b Abs. 3 GVG aF); Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 487/16, StV 2017, 369; vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15, NStZ 2016, 180; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 171b GVG Rn. 16).
  • BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14

    Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung

    Gleichwohl neigt der Senat im vorliegenden Fall dazu, in dem das Landgericht überhaupt keine Entscheidung getroffen, sondern nur der Vorsitzende (einige Verfahrensabschnitte vorher und deshalb zu diesem Zeitpunkt rechtsfehlerfrei, weshalb eine Beanstandung nach § 238 Abs. 2 StPO nicht zu verlangen ist) die Wiederherstellung der Öffentlichkeit angeordnet hat, die Anfechtbarkeit zu bejahen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Zungenkuss als erhebliche sexuelle

    Denn die gerichtliche Entscheidung, ob die in § 171b Abs. 1 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen, ist nach § 171b Abs. 5 GVG unanfechtbar und daher gemäß der Regelung des § 336 Satz 2 StPO der revisionsgerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 ? 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 275; Beschluss vom 19. Dezember 2006 ? 1 StR 268/06, NJW 2007, 709; vgl. Wickern in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 171b GVG Rn. 25).
  • BGH, 18.06.2020 - 1 StR 86/20

    Ausschluss der Öffentlichkeit (zwingender Ausschluss während der Schlussanträge

    Zwar ist hiernach der revisionsgerichtlichen Kontrolle entzogen, ob die in § 171b Abs. 1 bis 4 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfüllt sind; dies umfasst indes nicht die Prüfung, ob eine generelle Befugnis - oder Verpflichtung - zum Ausschluss der Öffentlichkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 5 StR 396/16 Rn. 5 und vom 12. November 2015 - 2 StR 311/15 Rn. 6 mwN; Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11 Rn. 7, BGHSt 57, 273, 275 mwN).
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge

  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 421/12

    Bindungswirkung einer Verständigung

  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

  • BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21

    Betäubungsmittelkriminalität (Konkurrenzen); Umfang des Urteils (keine Erörterung

  • BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20

    Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche

  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 169/19

    Verständigung (ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten)

  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 93/23

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden nach Verlesung des Anklagesatzes über

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