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   BGH, 12.08.1952 - 4 StR 631/51   

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BGH, 12.08.1952 - 4 StR 631/51 (https://dejure.org/1952,4102)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1952 - 4 StR 631/51 (https://dejure.org/1952,4102)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1952 - 4 StR 631/51 (https://dejure.org/1952,4102)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Ist eine Sache in amtliche Verwahrung übergegangen, so dauert nach der Rechtsprechung der Schutz des § 133 StGB auch dann an, wenn sich die Sache nicht mehr an dem ursprünglichen Aufbewahrungsort befindet, sofern nur der amtliche Gewahrsam erhalten bleibt (BGH Urt.v.12.8.1952, 4 StR 631/51, MDR 1952, 658 bei Dallinger; HansOLG Hamburg JR 1953, 27 mwN.).
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auch der 1. Ferienstrafsenat hat sie im Urteil vom 12. August 1952 gegen M. und Sch. - 4 StR 631/51 - nicht aufgegeben.
  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von

    In amtlichem Gewahrsam dieser Art können sich auch vertretbare und selbst verbrauchbare Sachen befinden (RGSt 43, 175; 51, 416; 57, 371; BGHSt 1, 388, 390 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]; BGH Urt. vom 12. August 1952 - 4 StR 631/51 bei Dallinger MDR 1952, 658 zu § 133 StGB) sofern sie nicht nur der Gattung nach zurückerstattet werden seilen, Auch Geldscheine und Münzen geltender Währung können daher unter den Tatbestand fallen, z.B. wenn sie in Briefen oder sonst in Behältnissen der Beförderung durch die Post oder die Bahn übergeben sind (RGSt 67, 230) oder auch dann, wenn sie als abgerechneter Bestand einer öffentlichen Kasse zur amtlichen Ablieferung bereit gehalten werden (RG I 313/09 vom 7. Juni 1909 bei Werner in LK § 133, III; BGH Urt. vom 20. Januar 1955 - 3 StR 238/54 -).
  • BGH, 08.12.1955 - 3 StR 317/55

    Rechtsmittel

    Die aus den Post- und Güterwagen vom Angeklagten entwendeten Pakete befanden sich während der Beförderung zur amtlichen Aufbewahrung an dem dafür bestimmten Ort (BGH 4 StR 631/51 vom 12. August 1952;3 StR 901/53 vom 20. Mai 1954).
  • BGH, 20.05.1954 - 3 StR 901/53

    Rechtsmittel

    Die in den Güterwagen der Bundesbahn beförderten Güter befinden sich während der Beförderung zur amtlichen Aufbewahrung an dem hierfür bestimmten Ort (BGH 4 StR 631/51 vom 12. August 1952).
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