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   BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86   

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https://dejure.org/1986,923
BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86 (https://dejure.org/1986,923)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1986 - 4 StR 633/86 (https://dejure.org/1986,923)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1986 - 4 StR 633/86 (https://dejure.org/1986,923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung - Darstellung der Körperverletzung führenden Ereignisse - Pflicht des Tatrichters zu hinreichend konkreten Feststellungen zur inneren Tatseite bei Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 362
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
    Sollte die neu entscheidende Strafkammer wiederum zur Bejahung eines Körperverletzungsvorsatzes gelangen, so wird auch zu beachten sein, daß die Annahme vorsätzlicher Körperverletzung als Folge einer Notwehrüberschreitung die sichere Feststellung erfordert, daß dem Täter eine solche auch bewußt war; ein möglicher Irrtum hierüber würde den Vorsatz ausschließen (BGH bei Holtz MDR 1980, 453); sollte die Angeklagte bei einer derartigen Fallgestaltung vorwerfbar über das Maß der erforderlichen Abwehr geirrt haben, käme nur fahrlässige Körperverletzung in Betracht (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 505/86).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
    Beide Schuldformen unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt oder daß er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80; BGH VRS 59, 183, 184).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
    Es kommt vielmehr immer auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74), die das Landgericht indessen nicht umfassend in Betracht gezogen hat.
  • BGH, 03.04.1980 - 4 StR 78/80

    Anforderungen an den Tötungsvorsatz bei der Abgabe unkontrollierter Schüsse

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
    Beide Schuldformen unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt oder daß er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80; BGH VRS 59, 183, 184).
  • BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80

    Versuchter Mord in Tateinheit mit Diebstahl - Gefährlicher Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
    Beide Schuldformen unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt oder daß er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80; BGH VRS 59, 183, 184).
  • BGH, 21.10.1982 - 4 StR 511/82

    Verurteilung wegen Diebstahls - Verurteilung wegen versuchten Mordes in

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
    Da die Grenzen dieser beiden Schuldformen eng beieinanderliegen, müssen die Merkmale der inneren Tatseite besonders sorgfältig durch tatsächliche Feststellungen belegt und dabei insbesondere die Rechtsbegriffe Vorsatz und Fahrlässigkeit in ihre tatsächlichen Bestandteile aufgelöst werden (BGH bei Hürxthal DRiZ 1981, 103 zu Nr. 4 m. w. Nachw.; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - 4 StR 511/82; KK-Hürxthal, Rdn. 10 zu § 267 StPO).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
    Sollte die neu entscheidende Strafkammer wiederum zur Bejahung eines Körperverletzungsvorsatzes gelangen, so wird auch zu beachten sein, daß die Annahme vorsätzlicher Körperverletzung als Folge einer Notwehrüberschreitung die sichere Feststellung erfordert, daß dem Täter eine solche auch bewußt war; ein möglicher Irrtum hierüber würde den Vorsatz ausschließen (BGH bei Holtz MDR 1980, 453); sollte die Angeklagte bei einer derartigen Fallgestaltung vorwerfbar über das Maß der erforderlichen Abwehr geirrt haben, käme nur fahrlässige Körperverletzung in Betracht (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 505/86).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
    Zu der Frage, ob eine von der Angeklagten etwa ausgeübte Notwehr wirklich überschritten war, wird der neue Tatrichter die in der Entscheidung des BGH (NStZ 1982, 285) aufgestellten Grundsätze zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit handelt der Täter vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, daß er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewußte Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHSt 7, 363, 368 f.; BGH NStZ 1982, 506; 1983, 407; 1984, 19; 1988, 175; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).

    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement muß sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76 - bei Holtz MDR 1977, 105 und vom 21. Dezember 1976 - 4 StR 620/76 - bei Holtz MDR 1977, 458; BGH NStZ 1987, 424; 1988, 175; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

    Es genügt auch ein "Sich-Abfinden" mit der Tatbestandsverwirklichung BGH, B.v. 20.11.1986 - 4 StR 633/86 NStZ 1987, 362); dabei kann sich der Täter auch mit einem an sich unerwünschten Erfolg im Sinne des voluntativen Vorsatzelements "abfinden" (BGH, U.v. 18.10.2007 - 3 StR 226/07 NStZ 2008, 93; vgl. auch BGH, U.v. 08. September 2011 - 1 StR 38/11 - NStZ 2012, 160: Ob der Täter will, dass ein Steueranspruch besteht, ist für den Hinterziehungsvorsatz bedeutungslos).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Die Rechtsprechung verlangt zwar in Fällen besonders gefährlichen Verhaltens für den Nachweis bedingten Tötungsvorsatzes im Grenzbereich zur bewußten Fahrlässigkeit eine besonders kritische tatrichterliche Prüfung der inneren Tatseite (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 2; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    Es genügt auch ein "Sich-Abfinden" mit der Tatbestandsverwirklichung (BGH, B.v. 20.11.1986 - 4 StR 633/86 NStZ 1987, 362); dabei kann sich der Täter auch mit einem an sich unerwünschten Erfolg im Sinne des voluntativen Vorsatzelements "abfinden" (BGH, U.v. 18.10.2007 - 3 StR 226/07 NStZ 2008, 93; vgl. auch BGH, U.v. 08. September 2011 - 1 StR 38/11 - NStZ 2012, 160: Ob der Täter will, dass ein Steueranspruch besteht, ist für den Hinterziehungsvorsatz bedeutungslos).
  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 50/08

    Gefährliche Körperverletzung (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit;

    Da die Grenzen dieser beiden Schuldformen eng beieinander liegen, müssen die Merkmale der inneren Tatseite außerdem durch ausreichende tatsächliche Feststellungen belegt und dabei insbesondere die Rechtsbegriffe Vorsatz und Fahrlässigkeit in ihre tatsächlichen Bestandteile aufgelöst werden (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 2).

    Mit dem Wissen oder "Wissenmüssen" von der generellen Gefährlichkeit seines Verhaltens ist jedoch noch nicht gesagt, dass der Täter den konkreten Erfolgseintritt auch akzeptiert, dass er sich innerlich mit ihm abgefunden hat (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 2, 4).

  • OLG Hamm, 06.02.2007 - 3 Ss 7/07

    Töten eines Wirbeltieres ohne vernüftigen Grund; Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit

    Der bewusst fahrlässig Handelnde ist mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden und vertraut ihren Nichteintritt, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintritt des Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, dass er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl, Rdnr. 9 a zu § 15 m. zahlr. w. N.; BGH NStZ 87, 362).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.07.2009 - 3 StR 276/09

    Schwere Brandstiftung; Vorsatz (Beweiswürdigung)

    Allein aus der Kenntnis von der allgemeinen Gefährlichkeit seines Handelns kann hier eine Billigung daher nicht abgeleitet werden (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 2, 4, 9, 12).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Während der unbewußt fahrlässig Handelnde den tatbestandsmäßigen Erfolg nicht voraussieht, er sich aber der Gefahr und damit der Möglichkeit eines Schadenseintritts hätte bewußt werden können, erkennt der bewußt fahrlässig Handelnde die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung, ist nicht mit ihr einverstanden und vertraut ernsthaft - nicht nur vage - darauf, daß der Erfolg nicht eintritt; der bedingt vorsätzlich Handelnde dagegen nimmt den Erfolg billigend in Kauf oder findet sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung ab (BGHR StGB § 15 Vorsatz bedingter 2, 6; Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 15 Rdn. 9 und 13).
  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99

    Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 360/01

    Sicherungsverwahrung; Vorsatz (Feststellung aus dem äußeren Tatablauf);

  • OLG Hamm, 01.08.2001 - 2 Ss 548/01

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz,

  • BGH, 12.12.2000 - 5 StR 294/00

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Bombenanschlägen; Vorsatz; Räuberische Erpressung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - 21d A 497/07

    Erweiterung des Pflichtenkreises eines beurlaubten Beamten aufgrund seines

  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90

    Vorsätzliche Tötung oder Handeln in Notwehr - Einsatz des Messers als

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2020 - L 2 BA 96/19
  • BGH, 10.11.1994 - 2 StR 530/94

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Erfolgseintritt - Kriterien - Erkenntnisfähigkeit -

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

  • BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92

    Erkennen; Erfolg; Inkaufnahme; Verschreiben; Suchtmittel; Suchtkranke;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2019 - L 2 BA 7/19
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 735/94

    Vorsatz - Fahrlässigkeit - Tötung - Totschlag

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