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   BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22   

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BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22 (https://dejure.org/2022,25297)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2022 - 4 StR 64/22 (https://dejure.org/2022,25297)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22 (https://dejure.org/2022,25297)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 229 StPO; § 29a BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 73c StGB; § 40 StGB
    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den abschließenden Urteilsspruch hin, Fortsetzungstermin zur Einhaltung der Unterbrechungsfrist, Schiebetermine, doppelrelevante Umstände); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer ...

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO
    Verständigung (Informationspflicht: außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen, erfolglose Verständigungsbemühungen, Beruhen des Urteils, kein entscheidungserhebliches Auswirken auf das Prozessverhalten des Angeklagten, nicht auf die ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 1 StPO
    Strafverurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.: Informationspflicht bei erfolglosen Verständigungsbemühungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 229 Abs 1 StPO, § 229 Abs 4 S 1 StPO, § 29a Abs 1 Nr 2 StGB
    Termin zur fristwahrenden Fortsetzung der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 229 Abs. 1 StPO, § 121 StPO, § 229 Abs. 1, 4 Satz 1 StPO, § 268b StPO, § 64 StGB, § 244 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 354 Abs. 1 StPO, § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO, § 73c Satz 1 StGB, § 73d Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Unterbrechungsfrist im Hinblick auf den Fortsetzungstermin; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Richters zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Richters zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Richters zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein wenig über die Haft zu quatschen ist auch ein vollwertiger Hauptverhandlungstermin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 382
  • StV 2023, 155
  • StV 2023, 813
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 61/11

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Schiebetermin, Kurztermin; Förderung des

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
    a) Als ein Termin, der zur fristwahrenden Fortsetzung der Hauptverhandlung nach Maßgabe von § 229 Abs. 1 und 4 Satz 1 StPO geeignet ist, gilt nach ständiger Rechtsprechung nur ein solcher, in dem zur Sache verhandelt, mithin das Verfahren inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 4 StR 19/20 Rn. 8; Beschluss vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11 Rn. 2; Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07 Rn. 3).

    Dies kann etwa durch Vernehmung des Angeklagten, durch Beweisaufnahme oder sonst durch Erörterung des Prozessstoffs geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11 Rn. 2; Urteil vom 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08 Rn. 11; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96 Rn. 7).

    Nicht ausreichend sind hingegen sogenannte (reine) "Schiebetermine", welche die Unterbrechungsfrist lediglich formal wahren, in denen aber tatsächlich keine Prozesshandlungen oder Erörterungen zu Sach- oder Verfahrensfragen vorgenommen werden, die geeignet sind, das Strafverfahren seinem Abschluss substanziell näher zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11 Rn. 2; Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07 Rn. 3).

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08

    Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine;

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
    Dies kann etwa durch Vernehmung des Angeklagten, durch Beweisaufnahme oder sonst durch Erörterung des Prozessstoffs geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11 Rn. 2; Urteil vom 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08 Rn. 11; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96 Rn. 7).

    Den Berufsrichtern und den Schöffen wurden insbesondere durch die mündlichen Ausführungen der Verteidiger, lagen hierin auch keine Einlassungen der Angeklagten (BGH, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 Rn. 20 ff. mwN), bedeutsame Umstände für die Strafzumessung und die Anordnung einer Maßregel sowie rechtliche Einschätzungen zur Gefahrenprognose vor Augen geführt (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 - 1 StR 234/98 Rn. 4 f. zur Feststellung von Haftverhältnissen und Haftdaten sowie BGH, Urteil vom 11. Juli 2008 - 5 StR 74/08 Rn. 11 zu rechtlichen Stellungnahmen).

  • BGH, 16.10.2007 - 3 StR 254/07

    Unterbrechungsfrist; Fortsetzungstermin (Förderung des Verfahrens; Zerstückelung

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
    a) Als ein Termin, der zur fristwahrenden Fortsetzung der Hauptverhandlung nach Maßgabe von § 229 Abs. 1 und 4 Satz 1 StPO geeignet ist, gilt nach ständiger Rechtsprechung nur ein solcher, in dem zur Sache verhandelt, mithin das Verfahren inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 4 StR 19/20 Rn. 8; Beschluss vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11 Rn. 2; Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07 Rn. 3).

    Nicht ausreichend sind hingegen sogenannte (reine) "Schiebetermine", welche die Unterbrechungsfrist lediglich formal wahren, in denen aber tatsächlich keine Prozesshandlungen oder Erörterungen zu Sach- oder Verfahrensfragen vorgenommen werden, die geeignet sind, das Strafverfahren seinem Abschluss substanziell näher zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 3 StR 61/11 Rn. 2; Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07 Rn. 3).

  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 344/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tatbestandsmäßigkeit: nachfolgende

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
    Denn insoweit decken sich durch das einheitliche Angebot die Ausführungshandlungen beider Delikte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - 4 StR 344/21 Rn. 4 f.).

    Gemäß § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO sieht er hierbei davon ab, die gleichartige Tateinheit im Tenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - 4 StR 344/21 Rn. 7).

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 53/22

    Gerichtliches Versäumnis der Bestimmung der Tagessatzhöhe; Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
    Der Senat holt die Entscheidungen entsprechend § 354 Abs. 1 StPO nach und setzt den Tagessatz jeweils auf das Mindestmaß von einem Euro fest (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 53/22 Rn. 2; Beschluss vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16 Rn. 8).
  • BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21

    Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
    Die Bemessung des Tagessatzes ist nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafe - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21 Rn. 2; Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18

    Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
    Die Urteilsgründe lassen insoweit - im Gegensatz zu der weitergehenden Einziehung allein gegen den Angeklagten M.     G.     - auch eine von der Strafkammer nach § 73d Abs. 2 StGB vorgenommene Schätzung und deren Grundlagen nicht erkennen (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 11.04.2017 - 4 StR 615/16

    Aufhebung des Urteils (deklaratorische Aufhebung)

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
    Der Senat holt die Entscheidungen entsprechend § 354 Abs. 1 StPO nach und setzt den Tagessatz jeweils auf das Mindestmaß von einem Euro fest (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 53/22 Rn. 2; Beschluss vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16 Rn. 8).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
    Die Bemessung des Tagessatzes ist nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafe - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21 Rn. 2; Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 89/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Zweifelssatz bei der

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
    Das neue Tatgericht wird in den Fällen II. 2. a. (beide Verkäufe betreffend), c. und e. der Urteilsgründe jeweils eigene Feststellungen dazu zu treffen haben, ob und in welcher Höhe der Angeklagte W.    und/oder der Angeklagte M.     G.     die für das veräußerte Marihuana vereinbarten Kaufpreise vereinnahmt und faktische oder wirtschaftliche (Mit-)Verfügungsgewalt über sie erlangt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - 4 StR 89/22 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06

    Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde);

  • BGH, 15.02.2022 - 4 StR 503/21

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Stattfinden einer Verhandlung: Fortsetzen der

  • BGH, 05.05.2021 - 4 StR 19/20

    Explosion bei der BASF in Ludwigshafen: Strafurteil des Landgerichts Frankenthal

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

  • BGH, 07.06.2022 - 4 StR 31/22

    Ergänzung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 06.07.2000 - 5 StR 613/99

    Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge

  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 675/97

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes

  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangtes bei mehreren Beteiligten)

  • BGH, 05.06.2019 - 5 StR 670/18

    Erlangtes Etwas als Gegenstand der Einziehung von Taterträgen (tatsächliche

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96

    Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung

  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

  • BGH, 14.02.2007 - 3 StR 459/06

    Eröffnungsbeschluss (Mängel der Anklage; Unbestimmtheit); unerlaubtes

  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 262/17

    Unterbrechung der Hauptverhandlung (Fortsetzungstermin; Verhandlung zur Sache;

  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98

    Überschreitung der Zehntagesfrist des § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in

  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22

    BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests

    Der Gesprächsinhalt lässt es zumindest nicht als ausgeschlossen erscheinen, dass die nicht offenbarte Unterredung auf eine gesetzeswidrige informelle Absprache zur Haftfrage - über die unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft zustande gekommene formelle Verständigung hinaus - abzielte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22 Rn. 11).
  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 95/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Konzentrationsmaxime; Verhandeln zur Sache;

    Aus demselben Grunde verstößt es gegen § 229 StPO, wenn aus dem gesamten Verfahrensgang erkennbar wird, dass das Gericht mit der Verhandlung nicht die substantielle Förderung des Verfahrens bezweckt, sondern allein die Wahrung der Unterbrechungsfrist im Auge hat (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2012 - 3 StR 401/11, aaO; vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, aaO; Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22 Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Dies gilt dann, wenn der Mitteilungsmangel sich nicht in entscheidungserheblicher Weise auf das Prozessverhalten des Angeklagten ausgewirkt haben kann sowie mit Blick auf die Kontrollfunktion der Mitteilungspflicht der Inhalt der geführten Gespräche zweifelsfrei feststeht und sicher ausgeschlossen werden kann, dass diese auf die Herbeiführung einer gesetzwidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, NJW 2020, 2461 Rn. 38 f.; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22, juris Rn. 10; vom 12. Januar 2022 - 4 StR 209/21, NStZ-RR 2022, 79; vom 31. August 2021 - 2 StR 339/20, NStZ 2022, 245 Rn. 14 ff.; vom 24. Juli 2019 - 1 StR 656/18, NStZ 2020, 93 Rn. 17 f.; Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 506/15, NStZ 2017, 658, 659; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 243 Rn. 38b f. mwN; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 116 ff.).
  • BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23

    Revision gegen die Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und

    bb) Im Übrigen hat der Angeklagte M.            die Kostentscheidung nicht angefochten; insoweit wäre die Beschwerde, wie er selbst zutreffend ausgeführt hat, wegen der in der Hauptsache erforderlichen neuen Verhandlung gegenstandslos (zuletzt BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2023 - 5 StR 483/22 Rn. 12 und vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22 Rn. 12 mN).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 7/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen:

    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG die Einzelverkäufe durch den Erwerb der hierfür erworbenen Gesamtmenge zu einer Bewertungseinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22 Rn. 14 mwN).
  • OLG Hamburg, 19.12.2022 - 2 Rev 28/22

    Revision: Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche

    Diese Umstände sind auch im Fall erfolgloser Verständigungsbemühungen mitzuteilen (vgl. BVerfG NJW 2020, 2461; BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen 1; BGH StraFo 2022, 436; BGH NStZ 2020, 751; BGH NStZ 2014, 416; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22), und zwar regelmäßig alsbald nach der Fortsetzung der Hauptverhandlung (vgl. BGH NStZ 2022, 761; BGH NStZ 2018, 419; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 243 Rdn. 56).
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