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   BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98   

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BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98 (https://dejure.org/1999,2354)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1999 - 4 StR 663/98 (https://dejure.org/1999,2354)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98 (https://dejure.org/1999,2354)
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Taxizueignung

§ 316a StGB, Abgrenzung § 249 StGB - § 255 StGB;

§ 315c StGB

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG; § 315 c Abs. 1 Nr. 1a StGB; § 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 316 StGB;
    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit;

  • Judicialis

    StGB § 255; ; StGB § ... 21; ; StGB § 49; ; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 315 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 316 a Abs. 1; ; StGB § 52 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2 und Abs. 4; ; StPO § 265; ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249 Abs. 1, § 253, § 255

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Das muss jeder Verteidiger wissen: "Bedeutender Wert" bei 750 Euro - Zweischrittprüfung bei Gefährdung

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 350
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98
    b) Danach hat der Angeklagte neben dem vom Landgericht angenommenen Tatbestand der schweren räuberischen Erpressung zugleich auch den Tatbestand des schweren Raubes verwirklicht, der aber als Sonderfall des allgemeineren Straftatbestandes des § 255 StGB diesem vorgeht (BGHSt 14, 386, 390).

    Vielmehr hat der Angeklagte den weiterhin bestehenden Gewahrsam gebrochen, indem er mit dem Taxi wegfuhr (vgl. BGHSt 14, 386, 390).

  • BGH, 27.04.1993 - 4 StR 149/93

    Folgen der Annahme des Opfers, Widerstandes sei Zwecklos für die Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98
    Wird dieser mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gezwungen, die Wegnahme der Sache durch den Täter selbst zu dulden, so liegt Raub vor; wird er dagegen nicht nur zur Duldung, sondern zur Vornahme einer vermögensschädigenden Handlung gezwungen, so ist eine räuberische Erpressung anzunehmen (vgl. BGHSt 7, 252, 254; BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98
    Da die Gefährdung des geführten, dem Angeklagten aber nicht gehörenden Fahrzeugs, das nach den Feststellungen einen Wert von etwa 15.000 DM hatte, aus dem Schutzbereich des § 315 c StGB ausscheidet (vgl. BGHSt 27, 40; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94; Tröndle StGB 48. Aufl. § 315 c Rdn. 17 m.w.N.), ist entscheidend, ob der Angeklagte durch die Trunkenheitsfahrt sonst eine fremde Sache von besonderem Wert gefährdet hat.
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Täterfahrzeug - Fremdes Eigentum

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98
    Da die Gefährdung des geführten, dem Angeklagten aber nicht gehörenden Fahrzeugs, das nach den Feststellungen einen Wert von etwa 15.000 DM hatte, aus dem Schutzbereich des § 315 c StGB ausscheidet (vgl. BGHSt 27, 40; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94; Tröndle StGB 48. Aufl. § 315 c Rdn. 17 m.w.N.), ist entscheidend, ob der Angeklagte durch die Trunkenheitsfahrt sonst eine fremde Sache von besonderem Wert gefährdet hat.
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98
    Wird dieser mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gezwungen, die Wegnahme der Sache durch den Täter selbst zu dulden, so liegt Raub vor; wird er dagegen nicht nur zur Duldung, sondern zur Vornahme einer vermögensschädigenden Handlung gezwungen, so ist eine räuberische Erpressung anzunehmen (vgl. BGHSt 7, 252, 254; BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch der Verkehrswert und die Höhe des Schadens an dem Begrenzungspfosten nicht festgestellt sind (vgl. OLG Stuttgart DAR 1974, 106, 107; OLG Jena OLGSt § 315 c StGB Nr. 16; zur maßgeblichen Wertgrenze s. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215), kommt es auf die Begegnung mit dem Kleinbus des V. an.
  • BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall);

    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs das vom Angeklagten geführte fremde Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351), auch nicht erkennbar ist, ob der - allein maßgebliche - Gefährdungsschaden an Laterne und Baum die tatbestandsspezifische Wertgrenze erreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 25), kommt es auf die Gefährdung der Beifahrerin an.
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Um eine konkrete Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert bejahen zu können, hätte es - da insoweit das vom Angeklagten geführte Fahrzeug nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40) - bestimmter Angaben zum Wert des Fahrzeugs der Zeugin und zur Höhe des drohenden Schadens bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215, 216; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289; zur maßgeblichen Wertgrenze siehe BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; zu den Prüfungsschritten siehe BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216, 217).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib,

    Da für den Eintritt des danach erforderlichen konkreten Gefahrerfolgs die vom Angeklagten geführten fremden Fahrzeuge nicht in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40; Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, NStZ 1999, 350, 351) und auch nicht erkennbar ist, ob der Gefährdungsschaden an Hauswand bzw. Baustellenabsicherung, Stützmauer und Leitplankenfeldern die tatbestandsspezifische Wertgrenze von 750 Euro erreicht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; SSW-StGB/Ernemann, § 315c Rn. 25), kommt es auf die Gefährdung der Mitfahrer an.
  • OLG Braunschweig, 04.07.2014 - 1 Ss 36/14

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen Vollrauschs; Annahme des Vorliegens der

    Diesen Schaden durfte die Kammer zwar als besondere Folge der Tat berücksichtigen, obgleich sich die Strafzumessung grundsätzlich an den tatbezogenen Umständen der Rauschtat zu orientieren hat (Fischer, StGB, 61. Aufl., § 323 a Rn. 22) und die Gefährdung des Täterfahrzeugs bei § 315 c StGB nicht vom Schutzbereich erfasst wird (BGHSt 27, 40; BGH, Beschluss vom 19.01.1999, 4 StR 663/98, juris, Rn. 9; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 315 c Rn. 15 c).
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

    Der Wert der Sache ist hierbei nach dem Verkehrswert (BGH NStZ 1999, 350, 351), die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung (BGH aaO) zu berechnen.
  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 476/10

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (besonders schwerer Raub;

    Zu den Schuldspruchänderungen bemerkt der Senat Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgebend (BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4; Beschluss vom 27. April 1993 - 4 StR 149/93, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 3; vgl. auch Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38).
  • BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Unfallprovokation und ähnlicher,

    Für die Berechnung des Gefährdungsschadens kommt es auf die am Marktwert zu messende Wertminderung an (vgl. BGH NStZ 1999, 350, 351; Barnickel in MünchKomm StGB § 315 Rdn. 71).
  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem äußeren Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten, nämlich danach, ob der Täter eine fremde bewegliche Sache wegnimmt oder das Opfer sie ihm übergibt (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 476/10, NStZ-RR 2011, 80, und vom 18. August 2011 - 3 StR 251/11; MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 253 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10

    Absicht rechtswidriger Zueignung (versuchter schwerer Raub; versuchte schwere

    Es trifft zwar zu, dass für die Abgrenzung des Raubes von der räuberischen Erpressung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgeblich ist (vgl. nur BGHSt 7, 252, 254; BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4 m.w.N.) und der Tatbestand des (versuchten) Raubes hinter dem der vollendeten räuberischen Erpressung zurücktreten kann, wenn die erzwungene Herausgabe der verlangten Sache und nicht die Duldung ihrer Wegnahme das Tatbild prägt (so Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1997 - 4 StR 464/97).
  • BGH, 03.07.2013 - 4 StR 186/13

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild;

  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13

    Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen

  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 104/01

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Schwere räuberische Erpressung;

  • OLG Hamm, 05.06.2001 - 3 Ss 107/01

    Straßenverkehrsgefährdung; Sache von bedeutendem Wert; Gefährdung,

  • LG Dortmund, 23.09.2020 - 31 KLs 3/13
  • LG Bochum, 10.05.2012 - 7 Ks 4/11
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