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   BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77   

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BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77 (https://dejure.org/1978,1662)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1978 - 4 StR 683/77 (https://dejure.org/1978,1662)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1978 - 4 StR 683/77 (https://dejure.org/1978,1662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit verkehrswidrigen Verhaltens für einen Verletzungserfolg - Eintritt des Verletzungserfolges bei verkehrsgerechtem Verhalten - Das der Pflichtwidrigkeit korrespondierende verkehrsgerechte Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77
    Das offensichtliche Mitverschulden G. beseitigt nicht den Ursachenzusammenhang, der zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung des Angeklagten und dem tödlichen Unfall besteht (vgl. BGHSt 12, 75, 77).

    Es genügt, daß er es sich in den wesentlichen Zügen allgemein hätte vorstellen können (vgl. BGHSt 12, 75, 77; 17, 223, 226; BGH MDR 1970, 603, 604).

    Der Angeklagte hätte sich deshalb sagen können und sollen, er werde bei Überschreitung der Geschwindigkeit, die seiner Sichtweite angepaßt war, möglicherweise einen Fußgänger auf der Fahrbahn anfahren und dadurch töten (vgl. BGHSt 12, 75, 78).

    In der Rechtsprechung (BGHSt 12, 75, 78) ist zwar anerkannt, daß das Mitverschulden des Verletzten geeignet ist, die Vorhersehbarkeit des Unfalls für den Täter auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen Verhalten besteht.

  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten des Angeklagten und der Tötung G. entfiele nur dann, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich das auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe (BGHSt 11, 1, 3, 4; 24, 31, 34).

    Dabei hat die Prüfung der Ursächlichkeit mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg geführt hat (vgl. BGHSt 24, 31, 34 mit weiteren Nachweisen).

    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369, 370; 24, 31, 34; BGH VRS 24, 124, 125; 32, 37; 35, 114, 116).

    Die Frage, welches Verhalten des Fahrers verkehrsgerecht gewesen wäre, ist im Hinblick gerade auf die Verkehrswidrigkeit zu beantworten, die als (unmittelbare) Unfallursache in Betracht kommt, während im übrigen von dem tatsächlichen Geschehensablauf auszugehen ist (vgl. BGHSt 24, 31, 34), d.h. von den gesamten Verkehrsumständen zur Tatzeit am Tatort, einschließlich aller äußeren und inneren Tatsachen, die für das verkehrswidrige Verhalten wesentlich sind (vgl. Fränkel LM StGB Vorbem. Nr. 4 vor § 1).

  • BGH, 10.04.1968 - 4 StR 62/68

    Omnibus an Haltestelle - Vorbeifahrender Kraftfahrer - Sicherheitsabstand -

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77
    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369, 370; 24, 31, 34; BGH VRS 24, 124, 125; 32, 37; 35, 114, 116).
  • BGH, 28.10.1966 - 4 StR 259/66

    Kraftfahrer - Zustand der Reifen - Sorgfaltspflicht

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77
    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369, 370; 24, 31, 34; BGH VRS 24, 124, 125; 32, 37; 35, 114, 116).
  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57
    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77
    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369, 370; 24, 31, 34; BGH VRS 24, 124, 125; 32, 37; 35, 114, 116).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten des Angeklagten und der Tötung G. entfiele nur dann, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich das auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe (BGHSt 11, 1, 3, 4; 24, 31, 34).
  • BGH, 30.03.1962 - 4 StR 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77
    Es genügt, daß er es sich in den wesentlichen Zügen allgemein hätte vorstellen können (vgl. BGHSt 12, 75, 77; 17, 223, 226; BGH MDR 1970, 603, 604).
  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62

    Kraftfahrer - Unkenntnis wesentlicher Verkehrsvorschriften - Neuregelungen im

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77
    Bei der Frage nach dem verkehrsgerechten Verhalten des Täters ist von dem wirklichen, nicht von einem nur gedachten Sachverhalt auszugehen (BGHSt 10, 369, 370; 24, 31, 34; BGH VRS 24, 124, 125; 32, 37; 35, 114, 116).
  • BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69

    Anforderungen an die revisionsrechtlichen Rügen der Verletzung förmlichen und

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77
    Es genügt, daß er es sich in den wesentlichen Zügen allgemein hätte vorstellen können (vgl. BGHSt 12, 75, 77; 17, 223, 226; BGH MDR 1970, 603, 604).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    b) Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, daß eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (vgl. Senatsurteile vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - aaO; vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO; vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366, 1367 und vom 5. Mai 1992 - VI ZR 262/91 - VersR 1992, 890; vgl. auch VGS BGHZ 14, 232, 239 = BGHSt 7, 118, 124; BGH, Urteil vom 26. Juli 1963 - 4 StR 258/63 - VRS 25, 262, 263 f.; BGHSt 24, 31, 34 m.w.N.; BGH, Urteil vom 21. März 1978 - 4 StR 683/77 - VRS 54, 436, 437; BGHSt 33, 61, 63 ff.; OLG Celle VRS 63, 72, 73; OLG Köln VRS 70, 373, 374 f.; OLG Frankfurt JR 1994, 77, 78 m. Anm. Lange; OLG Düsseldorf VRS 88, 268 f.; OLG Köln VersR 2001, 1577, 1578; OLG Karlsruhe VRS 100, 460, 461).
  • OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 RVs 102/15

    Unfall mit Todesfolge - kann bei einem erheblichen Mitverschulden des

    Jedoch ist der Erfolg auch dann zurechenbar, wenn der schließlich Geschädigte die spätere Unfallstelle zu dem Zeitpunkt bereits passiert gehabt hätte, zu dem der Beschuldigte bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit am Unfallort eingetroffen wäre; denn auch in einem solchen Fall verwirklichen sich die Gefahren des Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit, vor denen die Geschwindigkeitsregeln gerade schützen sollen (vgl. grundlegend BGHSt 33, 61, 66; BGH, VRS 54, 436, 437; zustimmend König, in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 229 StGB Rdnr. 17; Fischer, StGB, 62. Aufl., Vor § 13 Rdnr. 33).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten und dem Unfall entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Fahrzeugführers eingetreten wäre oder wenn sich dies auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (BGHSt 11, 1, 3 f [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34; BGH VRS 54, 436).

    Dabei hat die Prüfung der Ursächlichkeit mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg geführt hat (BGH VRS 54, 436, 437; Maurach/Gössel/Zipf AT Teilbd. 2 6. Aufl. § 43 IV Rdn. 75).

    Hinwegzudenken und durch das der Pflichtwidrigkeit korrespondierende verkehrsgerechte Verhalten zu ersetzen ist daher nur der dem Täter vorgeworfene Tatumstand; darüber hinaus darf von der Verkehrssituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden (BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]; BGH VRS 54, 436, 437).

  • OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12

    Zurechnung der Unfallfolgen bei spontaner Veranstalltung eines durch einen

    In einer derartigen Fallkonstellation wäre ausnahmsweise sogar eine Verurteilung durch das Revisionsgericht möglich gewesen, wenn der Angeklagte vom Berufungsgericht insgesamt freigesprochen worden wäre (vgl. BGH VRS 54, 436; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158; LR-Hanack, StPO 25. Aufl. § 354 Rn. 44; KK-Kuckein, StPO 6. Aufl. § 354 Rn. 13; Meyer-Goßner aaO § 354 Rn. 23; jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81

    Massen-Karambolage - § 229 StGB, zu Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- oder Verletzungserfolg (nur) dann entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich das aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (vgl. BGHSt 11, 1, 7 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34 m.w.Nachw.; BGH VRS 54, 436 f; BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 167/79).

    Das gilt ausnahmslos auch für jene Fälle, in denen der Bundesgerichtshof die Kausalität der Pflichtwidrigkeit für den Erfolg gegenüber solchen Einwänden der Täter bejaht hat, denen nicht das festgestellte wirkliche, sondern ein gedachtes anderes Geschehen oder Verhalten zugrunde gelegt worden war (vgl. BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]; VRS 24, 124, 125; 54, 436, 437).

  • BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93

    Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und

    Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; …
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 5 Ss 317/92

    Schnee- und Eisglätte - Fahrzeugführer darf nur noch Schrittgeschwindigkeit

    Es genügt vielmehr dessen allgemeine Vorstellbarkeit in den wesentlichen Zügen (vgl. BGH in VRS 54, 436 mit Nachweisen).

    Das rechtfertigt die Ersetzung des Freispruchs durch einen Schuldspruch (vgl. BGH in VRS 54, 436; Urteil des Senats v. 17.3.1986 in NJW 1986, 2518 = JZ 1986, 555 = MDR 1986, 688 = OLGSt § 130 StGB Nr. 2; Urteil des 2. Strafsenats v. 26.99.1990 in NJW 1991, 1123; OLG Koblenz in NJW 1986, 1700; OLG Hamburg in NJW 1985, 1654; OLG Karlsruhe in NJW 1976, 902).

  • OLG Hamm, 18.07.2019 - 4 RVs 65/19

    Mitverschulden, fahrlässige Tötung, Verkehrssituation, Zurechnungszusammenhang,

    Jedoch ist auch bei dieser Bewertung - genauso wie für die Annahme einer zurechenbaren Sorgfaltspflichtenverletzung - auf den Zeitpunkt bei Eintritt der kritischen Verkehrssituation (vgl. hierzu BGHSt 33, 61, 66; BGH, VRS 54, 436, 437; OLG Hamm, a.a.O.) abzustellen, d.h. es muss ein enger zeitlich-räumlicher Kontext mit dem Unfall bestehen.
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

    Dies soll insbesondere gelten, wenn das Tatgericht einem Subsumtionsfehler unterlegen ist und sich die Strafbarkeit ohne weiteres aus dem von ihm festgestellten Sachverhalt ergibt (vgl. BGH, VRS 54, 436 >438<; OLG Hamburg, NJW 1985, S. 1654 ; OLG Hamburg, JR 1979, S. 206 f. mit ablehnender Anmerkung Volk, JR 1979, S. 207 f.).
  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90

    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst

    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt (vgl. BGH, Urt. v. 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77); ihm bleibt es grundsätzlich überlassen, welche Untersuchungsmethoden er anwendet (BGH, Urt. v. 6. Mai 1980 - 5 StR 142/80), ob er etwa eine stationäre Beobachtung oder eine ambulante Untersuchung in Verbindung mit Beobachtungen in der Hauptverhandlung zur Grundlage seines Gutachtens macht (vgl. BGH, Urt. v. 9. Februar 1978 - 4 StR 683/77).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99

    Zur Frage der Vorhersehbarkeit bei fahrlässiger Tötung.

  • LG Essen, 23.04.2015 - 28 Ns 167/14

    Feststellungen zur Vermeidbarkeit der Kollision bei Einhaltung der

  • OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87

    Beteiligung an einer Sitzblockade; Begriff der Gewalt im Sinne von § 240

  • BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95

    Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und vollendetem unerlaubten

  • OLG Köln, 30.08.1994 - Ss 252/94
  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 167/79

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Zulässige Mitwirkung von Schöffen -

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