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   BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95   

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BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95 (https://dejure.org/1995,1906)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1995 - 4 StR 688/95 (https://dejure.org/1995,1906)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 (https://dejure.org/1995,1906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 204
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Nicht erkennbar bedacht hat die Strafkammer auch, daß die bereits vorhandene Therapiebereitschaft des Angeklagten durch den Strafvollzug möglicherweise wieder zerstört werden könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12; Zweckerleichterung, leichtere 10) und daß die Stärkung der Therapiemotivation zu den Aufgaben gehört, die gerade innerhalb des Maßregelvollzugs selbst zu lösen sind (BGH, Beschluß vom 7. August 1991 - 2 StR 336/91).

    Soweit das Landgericht darauf abstellt, ein dem Maßregelvollzug folgender Strafvollzug verschlechtere die Therapiechancen, legt es zum einen nicht dar, welche konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug gefährden und wie sich dies bei dem Angeklagten auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9; BGH NStZ 1986, 428); zum anderen erwägt es auch nicht, ob bei Beibehaltung der gesetzlichen Reihenfolge des Vollzugs der Maßregel vor der Strafe beim Angeklagten die Möglichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung unter Anrechnung des Maßregelvollzugs in Betracht kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9, 12; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 67 Rdn. 5, 6; § 67 d Rdn. 3 a).

  • BGH, 20.08.1991 - 4 StR 392/91

    Nachprüfung der Anordnung der Vorwegverurteilung einer Strafe - Änderung einer

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Soweit das Landgericht darauf abstellt, ein dem Maßregelvollzug folgender Strafvollzug verschlechtere die Therapiechancen, legt es zum einen nicht dar, welche konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug gefährden und wie sich dies bei dem Angeklagten auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9; BGH NStZ 1986, 428); zum anderen erwägt es auch nicht, ob bei Beibehaltung der gesetzlichen Reihenfolge des Vollzugs der Maßregel vor der Strafe beim Angeklagten die Möglichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung unter Anrechnung des Maßregelvollzugs in Betracht kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9, 12; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 67 Rdn. 5, 6; § 67 d Rdn. 3 a).
  • BGH, 11.03.1994 - 2 StR 40/94

    Teilweiser Vorwegvollzug - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 13).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Soweit das Landgericht darauf abstellt, ein dem Maßregelvollzug folgender Strafvollzug verschlechtere die Therapiechancen, legt es zum einen nicht dar, welche konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug gefährden und wie sich dies bei dem Angeklagten auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9; BGH NStZ 1986, 428); zum anderen erwägt es auch nicht, ob bei Beibehaltung der gesetzlichen Reihenfolge des Vollzugs der Maßregel vor der Strafe beim Angeklagten die Möglichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung unter Anrechnung des Maßregelvollzugs in Betracht kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9, 12; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 67 Rdn. 5, 6; § 67 d Rdn. 3 a).
  • BGH, 23.09.1992 - 2 StR 437/92

    Vorwegvollzug der Strafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Der neue Tatrichter wird hierbei auch in seine Überlegungen einzubeziehen haben, daß sich der Angeklagte seit November 1994 in Untersuchungshaft befindet (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 10; BGH, Beschluß vom 13. April 1994 - 5 StR 120/94).
  • BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Macht der Tatrichter in einem solchen Fall - wie hier - von dem ihm gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB eingeräumten Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch, eine Strafrahmenverschiebung nicht vorzunehmen, weil das Gesamtbild von Tat und Täter dadurch geprägt ist, daß die Reizung zum Zorn und die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit "auf dieselben Wurzeln" zurückzuführen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 71), so muß er jedoch bei der Strafzumessung im engeren Sinne bedenken und erörtern, ob die erheblich verminderte Schuldfähigkeit strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 5 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1984 - 2 StR 781/84

    Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen (heimtückischen) Mordes -

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Macht der Tatrichter in einem solchen Fall - wie hier - von dem ihm gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB eingeräumten Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch, eine Strafrahmenverschiebung nicht vorzunehmen, weil das Gesamtbild von Tat und Täter dadurch geprägt ist, daß die Reizung zum Zorn und die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit "auf dieselben Wurzeln" zurückzuführen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 71), so muß er jedoch bei der Strafzumessung im engeren Sinne bedenken und erörtern, ob die erheblich verminderte Schuldfähigkeit strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 5 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 131/93

    Auswirkung einer nicht genau festzustellenden Tatzeit auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Die Strafkammer geht zutreffend davon aus, daß ihr eine Strafrahmenmilderung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB - aus Rechtsgründen (§ 50 StGB) - nicht deshalb verwehrt war, weil sowohl der Bejahung des Provokationsfalls nach § 213 1. Alternative StGB als auch dem Strafmilderungsgrund nach § 21 StGB im wesentlichen dieselben tatsächlichen Umstände zugrunde liegen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1993, 1038).
  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 13).
  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91

    Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
    Nicht erkennbar bedacht hat die Strafkammer auch, daß die bereits vorhandene Therapiebereitschaft des Angeklagten durch den Strafvollzug möglicherweise wieder zerstört werden könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12; Zweckerleichterung, leichtere 10) und daß die Stärkung der Therapiemotivation zu den Aufgaben gehört, die gerade innerhalb des Maßregelvollzugs selbst zu lösen sind (BGH, Beschluß vom 7. August 1991 - 2 StR 336/91).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung -

  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 250/85

    Milderungsgründe - Strafmilderung - Straftatbestand

  • BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94

    Verhängung - Zweckerreichung - Längere Freiheitsstrafe - Vorwegvollzug - Maßregel

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auch für die Strafzumessung gilt uneingeschränkt der Zweifelsgrundsatz, so daß jeweils von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen ist, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 m.w.N., s.a. Böttcher, Verhandlungen des 58. DJT Bd. II L 19; Hanack StV 1987, 500, 503).
  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 472/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles des Totschlags

    Zwar hätte das Tatgericht insofern im Rahmen der damit verbundenen Ermessensausübung berücksichtigen dürfen, dass zwischen den ausgesprochenen Kränkungen und dem hochgradigen affektiven Erregungszustand eine enge Verbindung bestand und sie auf dieselbe Wurzel zurückzuführen waren (BGH, Urteil vom 13. August 1985 - 1 StR 250/85, NStZ 1986, 71; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95, StV 1996, 204, 205, und vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 454/10, NStZ 2011, 339, 340).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Doch erscheint es schon fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Prozeßverhalten des Angeklagten für ihn - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - nachteilige sichere Schlüsse zu ziehen (BGH, Beschluß vom 7.Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - m.w.N. und Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01

    Besondere Schwere der Schuld; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo;

    Im übrigen erscheint es fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Verhalten eines Angeklagten im Verfahren für ihn nachteilige sichere Schlüsse auf seine Einstellung zur Tat ziehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - und vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98

    Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen

    Im Zweifel ist aber von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen (BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - insoweit in StV 1996, 204 nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99

    Vorwegvollzug

    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 11, 13; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - insoweit nicht abgedruckt in StV 1996, 204 f.).
  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 224/98

    Unzulässige Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 11, 13; BGH, Beschluß vom 07.12.1995 - 4 StR 688/95 - insoweit nicht abgedruckt in StV 1996, 204 f.).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96

    Unvertretbar hohe Strafe - Tatbegehung eines Mittäters - Strafzumessungsgrund -

    Auch erscheint es überhaupt fraglich, ob es möglich ist, aus dem Prozeßverhalten eines Angeklagten für ihn nachteilige sichere Schlüsse auf seine Einstellung zur Tat ziehen zu können (Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss 339/97
    Aus dem Zusammenhang der Erwägungen der Strafkammer zur Strafzumessung läßt sich noch mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, daß diese bei der Wahl der konkreten Strafe die bei der Annahme des minder schweren Falles verwerteten mildernden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei erneut - wenn auch mit geringeren Gewicht - zugunsten des Angeklagten berücksichtigt hat (vgl. BGH GA 1993, 230 und StV 1996, 204f.; Tröndle a.a.O. § 50 Rdnr. 2 c; Schönke/Schröder/Stree a.a.O. § 46 Rdnr. 49).
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