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   BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53   

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https://dejure.org/1954,632
BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53 (https://dejure.org/1954,632)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1954 - 4 StR 703/53 (https://dejure.org/1954,632)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1954 - 4 StR 703/53 (https://dejure.org/1954,632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 276
  • NJW 1954, 1454
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.04.1954 - 2 StR 70/54
    Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
    Deren Entscheidungen sind Verwaltungsakte und werden von Verwaltungsgerichten überprüft (vgl. das zum Abdruck bestimmte Urteil vom 6. April 1954 - 2 StR 70/54).
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 913/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
    Entgegen der Meinung des Landgerichts ist es für die Beurteilung der strafrechtlichen Beamteneigenschaft nicht ausschlaggebend, dass die Tätigkeit des Angeklagten für die Öffentlichkeit nicht bemerkbar war (RGSt 70, 234, 235), und dass ähnliche Tätigkeiten auch Privatbetrieben obliegen (BGHSt 2, 119).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
    Nach den bisherigen Feststellungen fehlt der erforderliche Gesamtvorsatz (BGHSt 2, 163, 167; 3, 290, 295); denn es liegt nichts dafür vor, dass der Angeklagte schon bei der zeitlich weit vorangehenden Unterschlagung der Krankengelder die rechtswidrige Zueignung von Geldern für Versicherungsmarken nach Ort, Zeit und ungefährer Art der Begehung vorausgesehen und gewollt hat.
  • RG, 10.11.1914 - V 484/14

    1. Sind die Gesichtspunkte für die Bestimmung des Wertes einer Sache, von dem der

    Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
    Auch ein bedingtes Wollen der Vermögensschädigung reicht zur Erfüllung des inneren Tatbestandes des Betruges aus (RGSt 33, 4; 49, 21 [29]).
  • RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40

    1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren

    Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
    Eine solche Vermögensverwaltung ist stets als Ausfluss der Staatshoheit zu betrachten (RGSt 74, 251, 253; 76, 105, 107).
  • RG, 30.03.1942 - 3 D 15/42

    Der Kassierer einer Allgemeinen Ortskrankenkasse ist im Sinne des Strafrechtes

    Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
    Eine solche Vermögensverwaltung ist stets als Ausfluss der Staatshoheit zu betrachten (RGSt 74, 251, 253; 76, 105, 107).
  • RG, 12.06.1936 - 1 D 187/36

    Sind auch die Vertragsangestellten eines Arbeitsamtes, die nur in der

    Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
    Entgegen der Meinung des Landgerichts ist es für die Beurteilung der strafrechtlichen Beamteneigenschaft nicht ausschlaggebend, dass die Tätigkeit des Angeklagten für die Öffentlichkeit nicht bemerkbar war (RGSt 70, 234, 235), und dass ähnliche Tätigkeiten auch Privatbetrieben obliegen (BGHSt 2, 119).
  • RG, 03.09.1942 - 3 C 8/42

    Angestellte der Berufsgenossenschaften, die an der Erfüllung der Aufgaben ihrer

    Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
    Angestellte solcher Einrichtungen, die an dem Vollzug ihrer Aufgaben in nicht ganz untergeordneter Stellung mitzuwirken haben, hat schon das Reichsgericht als Beamte im Sinne des Strafrechts angesehen (RGSt 76, 209).
  • RG, 07.12.1899 - 4196/99

    Zur Begriffsbestimmung des Eventualdolus.

    Auszug aus BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
    Auch ein bedingtes Wollen der Vermögensschädigung reicht zur Erfüllung des inneren Tatbestandes des Betruges aus (RGSt 33, 4; 49, 21 [29]).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
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  • BGH, 16.12.1955 - 2 StR 317/55

    Rechtsmittel

    Denn eine Person erfüllt die Voraussetzungen eines Beamten im strafrechtlichen Sinne immer dann, wenn sie durch einen öffentlich-rechtlichen Akt der zuständigen Behörde zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet werden und Staatszwecken, wenn auch nur mittelbar, dienen (vgl BGHSt 2, 119, 120 [BGH 24.01.1952 - 3 StR 913/51]; 6, 17, 18 [BGH 06.04.1954 - 2 StR 70/54]; 6, 276, 278) [BGH 22.07.1954 - 4 StR 703/53].

    Die Verwaltung des Vermögens des Staates oder eines in das Staatsgefüge eingeordneten Gemeindeverbandes ist immer eine Tätigkeit, die aus der Staatsgewalt abgeleitet ist und staatlichen Zwecken dient (vgl BGHSt 6, 278 [BGH 22.07.1954 - 4 StR 703/53]).

  • BGH, 16.10.1963 - IV ZB 171/63

    Behörde i. S. des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG

    Denn der soziale Rechtsstaat beschränkt sich nicht darauf, Rechtsansprüche auf Versicherungsleistungen im Wege der Gesetzgebung zu begründen, sondern er gewährleistet von sich aus diese Rechtsansprüche (vgl. BGHSt 6, 17, 19 [BGH 06.04.1954 - 2 StR 70/54]; 6, 276, 278 [BGH 22.07.1954 - 4 StR 703/53]; BGH, Urt. v. 28. August 1953 - 3 StR 194/53 - ferner BVerfGE 11, 105, 113).
  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 110/63

    Rechtsmittel

    Daß Angestellte städtischer Energiebetriebe Beamte im Sinne des § 359 StGB sein können, hat schon das Reichsgericht anerkannt (RG JW 1935, 2433 Nr. 11, RGSt 66, 380, 383) und zwar auf der Grundlage der vom Bundesgerichtshof beibehaltenen Begriffsbestimmung, daß Angestellte dann als Beamte im strafrechtlichen Sinne anzusehen sind, wenn sie, von einer zuständigen Stelle berufen, Dienstverrichtungen wahrnehmen, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. BGHSt 6, 17, 18 [BGH 06.04.1954 - 2 StR 70/54]; 6, 276 [BGH 14.07.1954 - 5 StR 688/53]; 8, 21) [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55].
  • BGH, 04.11.1954 - 4 StR 445/54

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Angestellten der Ortskrankenkassen und der Berufsgenossenschaften, die keine nur untergeordnete Tätigkeit ausüben, Beamte im Sinne des Strafgesetzbuchs, weil die mit der Sozialversicherung wahrgenommenen Aufgaben zu den Aufgaben des Staates selbst gehören (BGHSt 6, 17; 4 StR 703/53 vom 22. Juli 1954 - NJW 1954, 1454 Nr. 14).
  • BGH, 04.10.1955 - 2 StR 119/55

    Rechtsmittel

    Unerheblich war es dafür, dass er keine Entscheidungsbefugnis hatte, da jedenfalls seine Tätigkeit nicht ganz untergeordnet war (vgl BGHSt 6, 276).
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