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   BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12   

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https://dejure.org/2012,5431
BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12 (https://dejure.org/2012,5431)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2012 - 4 StR 74/12 (https://dejure.org/2012,5431)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2012 - 4 StR 74/12 (https://dejure.org/2012,5431)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Missbrauch Schutzbefohlener (Anforderungen an das Obhutsverhältnis bei einem in einer Schul-AG und als Vertretungskraft eingesetzten Lehrer; nachwirkendes Obhutsverhältnis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174 Abs 1 Nr 1 StGB
    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Obhutsverhältnis bei Lehrer-Schüler-Beziehung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Obhutsverhältnisses zwischen Schüler und Vertretungslehrer im Zusammenhang mit sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Obhutsverhältnis bei Lehrer-Schüler-Beziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1
    Vorliegen eines Obhutsverhältnisses zwischen Schüler und Vertretungslehrer im Zusammenhang mit sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Missbrauchsvorwürfe gegen Realschullehrer müssen neu verhandelt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH hebt Urteil auf - Missbrauchsvorwürfe gegen Realschullehrer müssen neu verhandelt werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Neuverhandlung wegen Missbrauchsvorwurf gegen Lehrer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Missbrauchsvorwürfe gegen Realschullehrer müssen neu verhandelt werden

Sonstiges (2)

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.11.2012)

    Justizminister will Schüler besser schützen

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.01.2013)

    Neues Gesetz: Rheinland-Pfalz verbietet Sex zwischen Lehrern und Schülern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 690
  • StV 2012, 531
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2003 - 4 StR 159/03

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen (Beendigung des Obhutsverhältnisses;

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines Obhutsverhältnisses im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Beziehung zwischen Täter und Opfer, aus der sich für den Täter das Recht und die Pflicht ergibt, Erziehung, Ausbildung oder Lebensführung des Schutzbefohlenen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung zu überwachen und zu leiten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 - 1 StR 595/65, BGHSt 21, 196, 199 ff.; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03, NStZ 2003, 661).

    Es kann daher außer im schulischen Bereich auch in anderen, den Verhältnissen an einer Schule vergleichbaren Fällen vorliegen, etwa im Einzel- oder im Mannschaftssport (BGH, Urteil vom 3. April 1962 - 5 StR 74/62, BGHSt 17, 191 (Fußballtrainer); Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO (Tennistrainer)), ebenso in einem anderweitigen Ausbildungsverhältnis (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO (Fahrlehrer)).

    Maßgebend sind indes in jedem Fall die konkreten, tatsächlichen Verhältnisse (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 2 StR 357/63, BGHSt 19, 163, 166; Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO, S. 202; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO; SSW-StGB/Wolters, § 174 Rn. 6).

    Ein "nachwirkendes" Obhutsverhältnis erfüllt den Tatbestand des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03, NStZ 2003, 661).

  • BGH, 31.01.1967 - 1 StR 595/65
    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines Obhutsverhältnisses im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Beziehung zwischen Täter und Opfer, aus der sich für den Täter das Recht und die Pflicht ergibt, Erziehung, Ausbildung oder Lebensführung des Schutzbefohlenen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung zu überwachen und zu leiten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 - 1 StR 595/65, BGHSt 21, 196, 199 ff.; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03, NStZ 2003, 661).

    Es kann daher außer im schulischen Bereich auch in anderen, den Verhältnissen an einer Schule vergleichbaren Fällen vorliegen, etwa im Einzel- oder im Mannschaftssport (BGH, Urteil vom 3. April 1962 - 5 StR 74/62, BGHSt 17, 191 (Fußballtrainer); Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO (Tennistrainer)), ebenso in einem anderweitigen Ausbildungsverhältnis (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO (Fahrlehrer)).

    Maßgebend sind indes in jedem Fall die konkreten, tatsächlichen Verhältnisse (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 2 StR 357/63, BGHSt 19, 163, 166; Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO, S. 202; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO; SSW-StGB/Wolters, § 174 Rn. 6).

  • BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63

    Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Maßgebend sind indes in jedem Fall die konkreten, tatsächlichen Verhältnisse (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 2 StR 357/63, BGHSt 19, 163, 166; Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO, S. 202; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO; SSW-StGB/Wolters, § 174 Rn. 6).

    Jedenfalls an größeren Schulen mit einem für den einzelnen Schüler nur schwer überschaubaren Lehrerkollegium ergibt es sich nicht schon aus der bloßen Zugehörigkeit von Lehrern und Schülern zu derselben Schule, sondern regelmäßig erst mit der Zuweisung eines Schülers an einen bestimmten Lehrer, der dadurch die in § 174 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Pflichten übernimmt (so BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 aaO; anders für den Leiter einer Schule: BGH, Urteil vom 24. November 1959 - 5 StR 518/59, BGHSt 13, 352, 355).

  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 74/62
    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Es kann daher außer im schulischen Bereich auch in anderen, den Verhältnissen an einer Schule vergleichbaren Fällen vorliegen, etwa im Einzel- oder im Mannschaftssport (BGH, Urteil vom 3. April 1962 - 5 StR 74/62, BGHSt 17, 191 (Fußballtrainer); Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO (Tennistrainer)), ebenso in einem anderweitigen Ausbildungsverhältnis (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO (Fahrlehrer)).

    Zwar steht dem die Freiwilligkeit der Teilnahme an dieser Veranstaltung nicht entgegen (BGH, Urteil vom 3. April 1962 - 5 StR 74/62, BGHSt 17, 191, 193).

  • BGH, 21.04.1995 - 3 StR 526/94

    Tatbestandsmerkmal des "Betreuungsverhältnisses" beim Straftatbestand des

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Ein die Anforderungen der Vorschrift erfüllendes Anvertrautsein setzt ein den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich erfassendes Abhängigkeitsverhältnis des Jugendlichen zu dem jeweiligen Betreuer im Sinne einer Unter- und Überordnung voraus (BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 3 StR 526/94, BGHSt 41, 137, 139).
  • BGH, 24.11.1959 - 5 StR 518/59

    Strafbarkeit eines Schulleiters nach § 174 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Jedenfalls an größeren Schulen mit einem für den einzelnen Schüler nur schwer überschaubaren Lehrerkollegium ergibt es sich nicht schon aus der bloßen Zugehörigkeit von Lehrern und Schülern zu derselben Schule, sondern regelmäßig erst mit der Zuweisung eines Schülers an einen bestimmten Lehrer, der dadurch die in § 174 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Pflichten übernimmt (so BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 aaO; anders für den Leiter einer Schule: BGH, Urteil vom 24. November 1959 - 5 StR 518/59, BGHSt 13, 352, 355).
  • BGH, 06.05.2014 - 4 StR 503/13

    Revision eines Lehrers gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. April 2012 (NStZ 2012, 690) ausgeführt hat, ist die für das Anvertrautsein erforderliche Obhutsbeziehung im Lehrer-Schüler-Verhältnis aber nicht auf die Erteilung von (verbindlichem) Regelunterricht etwa durch den Klassen- oder Fachlehrer beschränkt, mag sie sich in diesem Falle auch von selbst verstehen und keiner weiteren Darlegung bedürfen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03, NStZ 2003, 661).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    Maßgebend sind in jedem Fall die konkreten, tatsächlichen Verhältnisse (BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 74/12, NStZ 2012, 690 mwN).
  • BGH, 04.03.2020 - 2 StR 352/19

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Belehrung über

    Hier bleibt nach den Urteilsfeststellungen schon unklar, ob der Angeklagte die Jugendliche, die einer nicht vom Angeklagten betreuten Turngruppe angehörte, überhaupt vertretungsweise (vgl. zum Vertretungslehrer BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 74/12, NStZ 2012, 690) als Trainer betreut hat.

    Ein während des Trainingslagers bestehendes Obhutsverhältnis wirkt nicht, jedenfalls nicht ohne Weiteres, für die Zeit nach dessen Beendigung fort (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03, NStZ 2003, 661 und vom 25. April 2012 - 4 StR 74/12, NStZ 2012, 690).

  • LG Essen, 04.08.2020 - 25 KLs 8/20

    Körperverletzung durch heimliches Einschänken von Alkohol u.a.

    Der Angeklagte war in dieser Zeit ihr Fachlehrer für das Fach Musik (vgl. BGH, StV 2012, 531-533, juris, Rn. 7 a.E.).
  • OLG Koblenz, 17.03.2014 - 1 Ws 56/14

    Kein Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler nach Auflösung des

    Sachlich fundierte Kritik gegen diese Rechtsauffassung gab es nicht; sie wurde inzwischen vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH v. 25.04.2012 - 4 StR 74/12 - [...] Rn. 8 - StV 2012, 531 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - 3d A 1815/13
    vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2012 - 4 StR 74/12 -, juris, Rn. 7.
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 194/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Person unter 18 Jahren;

    Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (BGH, Beschl. v. 5.11.1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344; Beschl. v. 25.4.2012 - 4 StR 74/12, NStZ 2012, 690).
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