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   BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95   

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https://dejure.org/1996,1570
BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95 (https://dejure.org/1996,1570)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1996 - 4 StR 742/95 (https://dejure.org/1996,1570)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1996 - 4 StR 742/95 (https://dejure.org/1996,1570)
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Verbotene Zusammenarbeit mit LKA

Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft - Teilnahme, natürliche Handlungseinheit;

§ 16 StGB - § 17 StGB, Vermeidbarkeit

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verbotsirrtum - Aufdeckung eines Rauschgifthandels - Inbesitznahme von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 4, § 29, § 29a; StGB § 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1604
  • MDR 1996, 724
  • NStZ 1996, 338
  • StV 1996, 424
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95
    Wer annimmt, er dürfe zur Aufdeckung eines Rauschgifthandels auch ohne konkrete Absprache mit einer Bundes- oder Landesbehörde i. S. des § 4 II BtMG Betäubungsmittel in Besitz nehmen, unterliegt regelmäßig einem Verbotsirrtum (im Anschluß an BGH, NStZ 1988, 558).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß derjenige, der Betäubungsmittel der Polizei in die Hände spielen und damit erreichen will, daß sie aus dem Verkehr gezogen werden, nicht auf den Umsatz des Stoffes abzielt und damit schon nicht Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (BGH StV 1981, 549; 1988, 432, 433 m.w.N.).

    Zutreffend hat das Landgericht auf das Verhalten des Angeklagten den Besitztatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG angewendet, der durch den vom Täter verfolgten Zweck, die Betäubungsmittel letztlich der Polizei zuzuspielen, nicht in Frage gestellt wird (vgl. BGH StV 1988, 432, 433).

    Das Verhalten des Angeklagten war nach den Maßstäben der Entscheidung BGH StV 1988, 432, 433 objektiv tatbestandsmäßig und rechtswidrig (vgl. zu den erforderlichen Feststellungen zur objektiven Tatseite in Irrtumsfällen BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95 - UA 7/8).

    Ob die Befreiung von der Erlaubnispflicht nach dieser Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auch für V-Leute der Polizei gilt, die im Rahmen von der Polizei erteilter Anweisungen Verhandlungen führen oder Betäubungsmittel in Besitz nehmen (offengelassen in BGH StV 1988, 432, 433; bejahend: Körner BtMG 4. Aufl. Rdn. 8; Joachimski BtMG 6. Aufl. § 4 Rdn. 21), bedarf keiner Entscheidung.

    Zu Recht hat es die Annahme des Angeklagten, "nichts Verbotenes zu tun" (UA 20, 21), aber lediglich als Verbotsirrtum bewertet (BGH StV 1988, 432, 433).

  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95
    Das Verhalten des Angeklagten war nach den Maßstäben der Entscheidung BGH StV 1988, 432, 433 objektiv tatbestandsmäßig und rechtswidrig (vgl. zu den erforderlichen Feststellungen zur objektiven Tatseite in Irrtumsfällen BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95 - UA 7/8).

    Zwar braucht der Täter die Strafbarkeit seines Handelns nicht positiv zu kennen; es genügt für die Annahme eines Unrechtsbewußtseins, daß der Täter es für möglich hält, Unrecht zu tun, und diese Möglichkeit in derselben Weise wie beim bedingten Vorsatz in seinen Willen aufnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95).

  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95
    b) Die Rechtsprechung sieht in dem allgemeinen Irrtum, keiner Erlaubnis zu bedürfen, regelmäßig einen Verbotsirrtum (BGH NStZ 1993, 594).
  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung ist der Irrtum unvermeidbar, wenn der Täter trotz der ihm nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seines Lebens- und Berufskreises zuzumutenden Anspannung des Gewissens die Einsicht in das Unrechtmäßige nicht zu gewinnen vermochte; im Zweifel trifft ihn eine Erkundigungspflicht (BGHSt 21, 18, 20/21 m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Folgen

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95
    Hierzu bedarf es anders als im Fall der Entscheidung BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84 -, auf die sich der Generalbundesanwalt möglicherweise bezieht, keiner weiter gehenden Sachaufklärung durch den Tatrichter.
  • BGH, 30.01.1991 - 2 StR 321/90

    Fehlende Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95
    Eine solche ist dadurch gekennzeichnet, daß zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart enger Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln des Täters objektiv als ein einheitlich zusammengehöriges Tun darstellt und die einzelnen Handlungen durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (st. Rspr.; BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher 4, 7).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95
    Das Verhalten des Angeklagten war nach den Maßstäben der Entscheidung BGH StV 1988, 432, 433 objektiv tatbestandsmäßig und rechtswidrig (vgl. zu den erforderlichen Feststellungen zur objektiven Tatseite in Irrtumsfällen BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95 - UA 7/8).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94

    Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95
    Um einen Fall ganz kurzer Hilfstätigkeit eines bloßen Besitzdieners, wie er der Entscheidung BGHSt 26, 117 zugrunde liegt (zum Besitzbegriff vgl. ferner BGHSt 27, 380), handelte es sich dabei ersichtlich nicht (vgl. auch BGH StV 1995, 197).
  • BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92

    Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95
    Eine solche ist dadurch gekennzeichnet, daß zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart enger Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln des Täters objektiv als ein einheitlich zusammengehöriges Tun darstellt und die einzelnen Handlungen durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (st. Rspr.; BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher 4, 7).
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95
    Um einen Fall ganz kurzer Hilfstätigkeit eines bloßen Besitzdieners, wie er der Entscheidung BGHSt 26, 117 zugrunde liegt (zum Besitzbegriff vgl. ferner BGHSt 27, 380), handelte es sich dabei ersichtlich nicht (vgl. auch BGH StV 1995, 197).
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81

    Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen -

  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Unvermeidbar ist ein Verbotsirrtum nur, wenn der Täter trotz der ihm nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seines Lebens- und Berufskreises zuzumutenden Anspannung des Gewissens die Einsicht in das Unrechtmäßige seines Handelns nicht zu gewinnen vermochte (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1952 - GSSt 2/51, BGHSt 2, 194; Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95, NJW 1996, 1604, 1606; vgl. auch Fischer, StGB, 61. Aufl., § 17 Rn. 7 ff. mwN).
  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 240/20

    Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

    Das Landgericht hat diese zwar an zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgerichtet (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95, BGHR StGB § 17 Unrechtsbewusstsein 3).
  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG

    Gegebenenfalls wird zu bedenken sein, dass ausreichende Unrechtseinsicht hat, wer bei Begehung der Tat mit der Möglichkeit rechnet, Unrecht zu tun, und dies billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2021 - 6 StR 240/20, BGHSt 66, 76, Rn. 33; vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99, BGHSt 45, 148, Rn. 18; vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95, NStZ 1996, 338).
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