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   BGH, 20.06.1989 - 4 StR 82/89   

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https://dejure.org/1989,8947
BGH, 20.06.1989 - 4 StR 82/89 (https://dejure.org/1989,8947)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1989 - 4 StR 82/89 (https://dejure.org/1989,8947)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1989 - 4 StR 82/89 (https://dejure.org/1989,8947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl und Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 480/76

    Verurteilung wegen Meineides und wegen falscher uneidlicher Aussage -

    Auszug aus BGH, 20.06.1989 - 4 StR 82/89
    Insoweit wird auf die Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts Bezug genommen und zu der erhobenen Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts ergänzend auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. November 1976 - 5 StR 480/76 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1977, 461, verwiesen.
  • BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93

    Konkurrenzverhältnis zwischen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung bei

    Der undifferenzierten Übertragung dieser Rechtsprechung auf das Verhältnis der Kindesentziehung zur Freiheitsberaubung (so OLG Düsseldorf JR 1981, 386, 387 mit zust. Anm. von Bottke; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1989 - 4 StR 82/89; Vogler in LK 10. Aufl. § 238 Rdn. 1; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 238 Rdn. 5; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 238 Rdn. 2) vermag der Senat in den Fällen nicht zu folgen, in denen sich die Freiheitsberaubung gegen das Kind richtet.
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 1/93

    Voraussetzungen für die Annahme einer sexuellen Nötigung und Körperverletzung

    Der erforderliche Strafantrag der Nebenklägerin liegt in der von der amtsvormundschaftlichen Vertreterin unterschriebenen Strafanzeige (vgl. BGHR StPO § 158 Abs. 2 Formerfordernis 2).
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