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   BGH, 18.03.2003 - 4 StR 83/03   

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https://dejure.org/2003,8196
BGH, 18.03.2003 - 4 StR 83/03 (https://dejure.org/2003,8196)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2003 - 4 StR 83/03 (https://dejure.org/2003,8196)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2003 - 4 StR 83/03 (https://dejure.org/2003,8196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ausdruck der Qualifikation der Tat nach § 255 i.V.m. § 250 Abs. 1 Nr. 1 b Strafgesetzbuch (StGB) im Schuldspruch; Angabe der Tat als "gemeinschaftlich" ; Berücksichtigung der strafschärfenden Gesichtspunkte ; Unverhältnismäßig hohe Strafe; 13 Jahre Freiheitsstrafe wegen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Berücksichtigung der gegen Mittäter verhängten Strafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 555
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.04.2022 - 4 StR 34/22

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: deliktsübergreifende

    Dies gilt in gleicher Weise für deliktsübergreifende strafbarkeitsbegründende Umstände aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - 3 StR 497/06 Rn. 10 (zum Unterlassen); Beschluss vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02 Rn. 6 (zum unterbliebenen Rücktritt) und Beschlüsse vom 18. März 2003 - 4 StR 83/03 Rn. 3, vom 13. September 2001 - 4 StR 322/01 Rn. 4 und vom 16. August 2000 - 3 StR 253/00 Rn. 5) und damit auch für die Gesichtspunkte, die eine Garantenstellung im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB begründen (vgl. Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 46 Rn. 45b mwN).
  • BGH, 04.12.2003 - 4 StR 467/03

    Aufhebung des Strafausspruches wegen unzulässiger Bezugnahme auf aufgehobene

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluß vom 18. März 2003 - 4 StR 83/03 - im Strafausspruch mit den Feststellungen auf und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück.
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